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Geschrieben

das kommt darauf an ob du noch anspruch auf arbeitslosen geld hast...

hast du denn vorher gearbeitet? wenn ja wielange schon ? man muss 360 tage durchgängig gearbeitet haben um anspruch auf 6 monate arbeitslosengeld zu haben...aber du darfst dann nicht vergessen wenn du arbeitslosengeld beantragst, darfst du kein elterngeld beantragen...

beim elterngeld wird jeder ****** angerechnet....blöder **** :D

ich hoffe ich konnte dir helfen :D

lg nancy

Geschrieben

huuhhuuu

ich hab dich schon verstanden ;)

wenn du nach dem jahr elterngeld arbeitlos bist hast du anspruch auf arbeitlosengeld.

ich weiß nur nicht ob nun ein jahr lange oder nur ein halbes....ich hatte ein ganzes anspruch drauf und mein mann hingegen nur ein halbes..da würde ich mich nochmal schlauer machen...

ich hoffe ich konnte dir helfen :D

lg nancy

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