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~*Jana*~

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Alle Inhalte von ~*Jana*~

  1. versteh ich nicht falsch... keine bange, teilweise vertret ich deine Meinung ja auch, da ich sehe, dass die befristet eingestellten Kräfte nie gelernt haben Bescheide rechtskräftig zu schreiben oder mit Gesetzen umzugehen... naja woher auch, unsere Ausbildung hat schon ihren Zweck sonst würden wir uns normalerweise ja nun nicht 3 Jahre durch die Ausbildung bewegen...
  2. bist du sicher das es wirklich gelernte Kräfte waren?... es laufen auf den Ämtern auch genug Kräfte rum die Ausserhalb gelernt haben und befristet eingestellt werden... und ohne meinen Kollegen in der Vermittlung zu nahe treten zu wollen... ich vermittle auch keine Jobs und treffe dazu keine Aussagen, genausowenig sollten Arbeitsvermittler/Arbeitsberater Aussagen zu Dingen aus dem Leistungsbereich treffen, da die kleinen Feinheiten meist die wichtigsten sind, die allerdings unter normalen Umständen in der Vermittlung nicht bekannt sind...
  3. einmaliger Verkauf zu mehrmaligem bzw. regelmäßig wiederkehrendem Verkauf.... *lächel* und genau diese Ratgeberseiten sind die Seiten die Halbwissen vermitteln... wir bekommen regelmäßig Schreiben auf unsere Bescheide.... auf der Internetseite steht aber dieses und jenes... zum einen muss man dabei beachten, dass es regelmäßig Gesetzesänderungen gibt, wo Aussagen die evtl. 2006 geschrieben worden sind 2007 nicht mehr geltend und zum anderen, dass dort oft auch nur von Leuten Ratschläge gegeben worden sind, die so von Ihrer ARGE Leistungen bekommen haben, was aber nicht heißt, dass das wirklich rechtlich richtig war....
  4. Quasselmodi... es gibt Empfehlungen, ab wann man etwas anrechnet und wann nicht, aber eben nur Empfehlungen, der zuständige Sachbearbeiter hat allerdings eine gewisse Entscheidungsfreiheit.... ich kann aus meiner Erfahrung sagen, wenn jemand alle paar Monate was verkauft schau ich nicht weiter nach, sind allerdings regelmäßig jeden Monat etwa 100 Euro als Verkauf zu registrieren, zähle ich es als regelmäßige Einkünfte
  5. Quasselmodi... ich arbeite in einer ARGE insoweit sind es von meiner Seite keine Fehlinformationen... und wer 1-2 mal im Monat Kleinigkeiten verkauft soll mir relativ egal sein... aber es gibt mehr als genug Fälle, in denen im großen Stil verkauft wird... mit Doppelkonten, Mehrfachebay-accounts etc Honny wenn Du selbständig warst... liegt die Betonung nunmal auf warst und solange du und dein Partner Euch aus eigenen Mitteln finanzieren könnt ist es ja gut... aber sobald man auf Hartz IV angewiesen ist, so hart es nunmal ist, muss man seinen Lebensstandard nunmal runterschrauben... wenn ich mir überlege wie die Sätze liegen bin ich als eine Person die arbeiten geht dann nämlich blöd... wenn ich sonst vom Staat als Einzelperson den Regelsatz von 347 Euro bekomme plus Miete, die von Wohnort zu Wohnort variert... ich habe als Arbeitnehmer neben meiner Miete noch Fahrtkosten, muss mich jeden Tag früh aus dem Bett erheben und und und, und bekomme wenn es blöd läuft gerade mal 5 Euro mehr als jemand der sich nen lauen lenz macht und evtl. sogar durch Gelder die er von der Familie zugesteckt bekommt mehr hat als ich??? Ich bin in der glücklichen lage gott sei dank nicht mit dem Gehalt einer Frisörin oder sonstigen "Geringverdienern" leben zu müssen... Sollten die Sätze für Hartz IV allerdings wie von einigen Politikern auf 420 Euro für eine Einzelperson für den Regelsatz angehoben werden, kann selbst ich mti den Freibeträgen die man verdienen darf Hartz IV zu beantragen, weil dann selbst das Gehalt einer Verwaltungsfachangestellten in die Nähe solcher Sätze rutscht, dass man solche Leistungen beantragen kann
  6. Honney... kriminell????? also bitte wirklich... Hartz IV wird aus Steuergeldern finanziert... und ich finde es eher kriminell das jemand die Allgmeinheit die Steuern bezahlt betrügt in dem er Geld vom Staat bekommt das er eigentlich gar nicht braucht.... da er durch z.B. Verkäufe seinen Lebensunterhalt decken kann... und sorry... wenn man Sachen verkaufen kann, weil man Sie nicht braucht... kann man das Geld doch wohl für seinen Lebensunterhalt einsetzen...
  7. um die Pfändung bei einer Privatinsolvenz zu entgehen kann man sein Konto mit P von der Bank kennzeichnen lassen somit ist der unpfändbare Betrag auf dem Konto geschützt.... Sozialleistungen sind in den ersten 7 Tagen auf dem Konto generell unpfändbar...
  8. ... und dann kommt dein Sachbearbeiter durch Zufall vorbei und du fliegst auch auf... oder nette Nachbarn verpfeiffen dich... kommt immer wieder vor
  9. 160 bzw. 165 Euro sind es beim normalen Arbeitslosengeld beim Hartz IV sind es 100 Euro generell, danach wird prozentual gerechnet... bei genau 400 Euro sind es 240 Euro die man behalten darf, dieses zählt allerdings nur für richtige Jobs, Verkäufe über Ebay zählen als sonstiges Einkommen und werden komplett angerechnet.
  10. ... hab ich was verpasst *grins*... erziehungsgeld für eine 16 jährige????
  11. beim Hartz IV läge der Regelsatz für eine 16-jährige bei 278 Euro, davon sind 35 % für Ernährung gedacht... wären also 97,30 Euro genau und gerundet 100 Euro... vielleicht ist das ja ein kleiner Richtwert für Euch
  12. Hallöchen... ich weiß ist noch etwas früh, aber ich suche in den letzten Tagen nach geeigneten Babyschalen/Maxi Cosi etc um mich schon mal schlau zu machen... gestern abend habe ich dann wohl meinen Favoriten gefunden den Traxx Lifesaver... hat jemand damit Erfahrung ob der was taugt oder ist eher von ihm abzuraten? Wenn ja warum?
  13. hmmm... ich seh es mal aus weiblicher sicht... ein mann denkt oft nur mit seinem *piep*, da sind meist keine gefühle ihm spiel sondern wohl eher der "trieb" die ursache... frauen, wobei ich nicht alle gleichsetzen will, brauchen schon ein gewisses gefühl für den anderen dazu um mit diesem in der kiste zu landen... und wenn dann gefühle im spiel ist, ist es aus meiner sicht schlimmer
  14. ... versuchs mal mit zwieback, den du in melissentee eintauchst... melisse beruhigt gereizte magenschleimhaut und der eingeweichte zwieback legt sich dann wie eine kleine schutzschicht um die magenwände...
  15. ... wenn du den antrag im Juni gestellt hast bekommst du für Juni 345 Euro und schau mal weiter unten im Bescheid ab 01.07. 347 Euro... da du diese Beträge genannt hast, gehe dich davon aus, dass die zwar seine Unterlagen bei der Antragstellung mit angefordert haben, da du aber erst seit März mit ihm zusammenlebst nicht in die Bedarfsgemeinschaft, aber in die Hausgemeinschaft mit reinrechnen... d.h. sein mietanteil wird bei dir rausgerechnet... sein Einkommen bei dir nicht angerechnet... allerdings gilt das nur solange ihr nicht mindestens 1 jahr zusammenlebt... bzw. bis euer gemeinsames kind geboren ist... leg ich aber meine hand nicht für ins feuer, da ich deine akte nicht kenne *lächel*... ... solltest du allerdings fragen wegen solchen sachen haben, kannst dich gerne an mich wenden... solange ich ein wenig helfen kann tu ich das gerne...
  16. ~*Jana*~

    Freundschaft!

    es ist schön zu lesen, dass man heute noch Menschen erfreuen kann mit "kleinen" Gesten... freut mich für dich Laloona dass sich somit für dich einer deiner größten Wünsche erfüllt... ... ich finde es gibt kein größeres Geschenk als richtig gute Freunde...
  17. dann geb ich dir den tip neben dem kinderzuschlag gleichzeitig wohngeld zu beantragen.... ist zwar auch wieder ein haufen unterlagen... aber warum leistungen nicht mitnehmen, wenn sie einem zustehen... was mich nur wundert, ist dass ihr eine BG seid und trotzdem 345 bzw 347 für die erst Person bewilligt wurden...
  18. hmmm... musstet ihr beim antrag auch seine gesamten Unterlagen mit abgeben? wenn nicht, zählst du nämlich allein und er nicht mit, dadurch dann noch der 345 bzw 347 euro betrag
  19. Find nur ich das komisch oder seltsam oder geht es anderen auch so? ... ich habe gerade nebenbei das TV laufen und in der Werbung kam ein Spot für irgendeine Zeitung "Arme Prinzinssin "Name keine Ahnung" ihr Prinz Frederik hat eine andere... " jedenfalls dem Sinn und Inhalt nach... Ist ja schön und gut... diese Leute stehen wirklich in der Öffentlichkeit und können keinen Schritt tun ohne das darüber berichtet wird.. bla bla bla... Aber im täglichen Leben geschieht das so oft, dass eine Frau oder ein Mann betrogen wird oder ähnliches und es interessiert keinen Menschen ... ist das denn wirklich sowas besonderes bei der High Society das man diese Leute dann auch noch so darstellen muss, als ob es ihnen dabei wesentlich schlechter geht als den normalen 08/15 Normalos?
  20. lt. Perso bin ich 166 cm... aber nach letztem messen tatsächlich nur 161 cm... meine besser hälfte ca. 187 cm ich will größer sein :-/ *lach*... ne also ich bin so eigentlich ganz zufrieden, da ich wenigstens beim hosen kaufen kaum probleme habe mit meiner größe
  21. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/SGB-II/was-wieviel-wer-2006-Leistungen-AN.pdf ... hier mal der Link, dort kann man nachlesen was einem zusteht. Leider sind dort noch die alten Beträge vor dem 01.07.07 vermerkt, da die Broschüre erst Anfang 2008 neu aufgelegt wird.
  22. bist du getrennt lebend oder geschieden?
  23. also... wer genau 400 Euro verdienst darf 160 Euro behalten, 240 Euro werden angerechnet... Der Betrag ist aber nicht immer 160 Euro sondern wird prozentual berechnet.
  24. Laloona Alg II ist eine Bundesleistung somit also in jeder Stadt in Deutschland gleich hoch und 345 waren es bis zum 30.06.07 danach 347 Euro, und auch nur dann wenn man "alleine" d.h. ohne Ehepartner oder sonstigen Partner ist. In einer Ehe bzw. Partnerschaft bekommt dann jeder 312 Euro... ich bearbeite täglich die Anträge *zwinker* und denke schon das ich in meinem Job gut bin *lächel*... ned bös gemeint
  25. *seufz*.... also ich hab in ein oder zwei anderen Beiträgen schon geschrieben das ich selber bei einer ARGE arbeite... und bekomme dann bei solchen Beiträgen Tränen in die Augen... ... es geht doch gar nicht darum das wir das Geld nicht aus eigener Tasche bezahlen usw... ... es stimmt sogar das sage ich selber, dass wir den Mutterpass nicht verlangen dürfen... wobei ich diesen auch lieber selber sehe, mich aber nur der voraussichtliche ET interessiert... Dabei geht es lediglich darum, dass ich eine Bestätigung der Schwangerschaft habe, Grund weshalb lieber MuPa als Arztbescheinigung: Es gibt tatsächlich Leute die solche Bescheinigungen fälschen zur Sozialabzocke... Wenn mir eine Kundin den MuPa vorlegt decke ich alles ab, was für die Leistungsbewilligung irrelevant ist und Kopiere mir nur die Seite, mit dem ET...
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