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MamaMoni

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  1. Die Verlängerung auf 2 Jahre wird bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Kann aber sein, dass trotzdem noch einige Monate von deinem Einkommen vor der ersten Geburt herangezogen werden, da ja zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes betrachtet werden. Also grundsätzlich (laut Gesetz) ist es so, dass nach Ablauf des regulären Bezugszeitraums die Auszahlung der jeweils zweiten Hälfte der Monatsbeträge beginnt. Also müsstest du bis September den geminderten Betrag bekommen, danach wieder den vollen und ab Juni nächsten Jahres dann wieder den geminderten. Ob das in der Praxis jetzt auch so gehandhabt wird, weiß ich nicht, kann es mir aber gut vorstellen. Wäre ja sonst zu einfach
  2. hab ich etwa als einzige ein bild eingereicht dieses mal??? naja, war auch nur glücklicher zufall, dass mich dieses motiv noch am wochenende überfallen hat. alles andere, was ich für den wettbewerb geknipst hatte, war mir irgendwie auch zu öde
  3. genau, ersatzspeicherkarte und ggf. auch ersatzakku dabei haben. und vielleicht noch als tipp beim bilder-machen: versuch, möglichst ohne blitz auszukommen.
  4. ne, sorry, hab dich aber nicht vergessen
  5. das is schnuppe, weil die betreuungskosten zusätzlich zum werbungskosten-pauschbetrag gewährt werden normalerweise setzt man sie bei dem an, der die kosten getragen hat, kann auch halbe halbe sein. aber spielt wie gesagt bei zusammenveranlagung keine rolle.
  6. MamaMoni

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  8. *lach* es gibt keine krippensteuer und klar, wenn ihr beide arbeiten geht, könnt ihr auch die kosten für die kinderbetreuung absetzen. wenn er die bei sich absetzen will, sollte er aber die kosten von seinem konto zahlen, sonst könnte es probleme geben.
  9. ja, aber beim 400-euro-jon zahlt ja der arbeitgeber die steuern für dich... dann sind die betreuungskosten auch absetzbar.
  10. wieso? gibt doch genug größere tiere, muss doch nix winzig kleines sein
  11. ja, willige motive werden vermutlich der knackpunkt an dem thema sein
  12. oh, eine wirklich unerwartete wahl
  13. ähm, bibbi, wie siehts denn mit nem neuen wettbewerbsthema aus? *aufdenkalenderschau*
  14. dann guck ich noch mal genauer nach, ob das zum problem werden könnte, da du ja nur steuerfreie einnahmen hast dann...
  15. und was hindert dich daran, es hier und jetzt zu tun?
  16. hä? wieso? is doch ganz frisch der thread hier
  17. bist du denn über den 2100 € drüber? denn falls nicht, könnte es kritisch werden, da müsste ich noch mal im detail nachschauen
  18. wenn ihr beide arbeitet, könnt ihr die kosten auch absetzen... egal ob es eine nichtselbständige oder eine selbständige arbeit ist
  19. du also auch na dann bin ich ja wenigstens nicht alleine
  20. herzlichen glückwunsch an die gewinner ich habe für bild nummer 1 gestimmt. warum? weil ich direkt ein baby sehe, was noch nicht so richtig mobil ist. es liegt vor einem großen berg von spielzeug, aber das einzige, was interessiert, ist das rote - unerreichbare - auto ganz da oben. bei bibbis bild krieg ich angst beim ansehen, deswegen hab ich nicht dafür gestimmt, auch wenn es fotografisch sehr gut ist. überhaupt finde ich die bildqualität diesmal ausgesprochen gut keine ahnung, warum bild 8 gar keine stimmen bekommen hat, denn es ist eine saubere arbeit. vielleicht zu kitschig? trost:kuesschen: an sandra
  21. eine solche ausnahmeregelung ist mir leider nicht bekannt, jana da julian noch keine 3 jahre alt ist, könnt ihr die betreuungskosten leider nicht steuerlich geltend machen. das finanzgericht hamburg hat mit urteil vom 23.10.2009 entschieden, dass die gesetzlichen regelungen zum abzug der kinderbetreuungskosten nicht verfassungwidrig sind. hier ging es um einen ähnlichen fall. revision ist beim bundesfinanzhof anhängig (hat aber meiner meinung nach wenig aussicht auf erfolg).
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  24. *hierschrei*
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