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Strafarbeiten in der Schule?

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EmmaB

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Hallo,

ich muß mal meiner Seele etwas Luft machen und habe dazu einige Fragen

- mein Sohn besucht die 5. Klasse einer freien Sekundarschule, die nach dem Marchtaler Plan (Montessori + Jena Plan) unterrichtet und erzieht.

Mein Sohn hat eine Legasthenie, was aber eigentlich gut berückschitigt wird.

Nun ist aber Folgendes passiert - für ein Vergehen mußte er 100 mal aufschreiben , daß er das nicht tun darf.

Das ist keine Ausnahme auch andere Kinder aus seiner Klasse hatten schon das zweifelhafte Vergnügen.

Die Schreibanzahl wird sogar vom "Deliquenten" selbst ausgewürfelt.

Ich war sehr erschrocken, als ich dies erfuhr. Das ist  eine Methode aus dem vorigen Jahrhundert! Ich finde das erniedrigend und unwürdig.

 

Darf das so gemacht werden?

 

Wie sollen wir uns verhalten?

 

Kennt jemand so ein Vorgehen von anderen Schulen?

 

Ich freue mich über Anregung und Meinungen - Danke.

 

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Egal was er ausgefressen hat und ob es das an andern Schulen gibt, stelle ich den erzieherischen Aspekt der Strafe stark in Frage. Was soll es denn bringen, etwas abzuschreiben? Der Bursche wird doch beim Abschreiben nicht zu der Erkenntnis gelangen, dass er falsch gehandelt hat.

Ich würde mich an die Lehrerin und ggf. an die Direktion wenden.

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Ich finde eine solche Strafarbeit auch nicht angebracht. Ich denke, dass eine Strafe immer eine logische Konsequenz aus der Tat sein sollte, z.B. keine Hausaufgaben gemacht - nachholen, etc.

 

In RLP steht in der Grundschulordnung, dass die "Strafe" im Verhältnis zur Tat stehen muss, mit Auswürfeln kann das ja schon mal nicht gegeben sein.

 

Ich weiß aber nicht, wie es in eurem BL ist, und auch auch nicht, ob es dann auch für eine freie Schule gilt.

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Hallo,

vielen dank für die Antworten.

 

Mein Sohn und Freunde haben auf dem Schulhof mit Schneebällen geworfen (nachvollziehbar verboten) - alle Beteiligten haben würfeln müssen und jeder mußte dann je nach Multiplkator 10-100mal schreiben - Ich darf auf dem Schulhof keine Schneebälle werfen" - wie sinnvoll - vielleicht hätten sie die Jungs Schnee schieben lassen können oder eine kleine kurze Stellungnahme zu dem Warum abgeben können...

In den Schulgesetzen fast aller Bundesländer ist verankert, daß sinnlose Strafmaßnahmen die unwürdig sind, wie das mechanische Abschreiben unzu lässig sind...

Ich hatte an die Lehrerin eine Anfrage gemail - in ihrer Antwort rechtfertigt sie ihre "pädagogische Maßnahme" damit, daß es das Vergehen visualisieren soll - Wie geht das??

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"Visualisieren" wäre für mich ein Foto von einer Gesichtsverletzung, die durch einen Schneeball hervorgerufen werden kann (darum geht es bei dem Verbot ja wohl). 

 

Ja, das mit dem Auswürfeln ist wirklich unfair, das hat dann ja nichts damit zu tun, wie schlimm das Vergehen war. Wenn alle den gleichen Mist gebaut haben, sollten sie auch gleich bestraft werden.

 

Das mit der Stellungnahme gibts bei uns auch. Da müssen sie schreiben, was sie gemacht haben, warum das falsch war, und wie sie es in Zukuft besser machen wollen.

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Also, ich finde diese Maßnahme wirklich sehr seltsam, auch, weil das Verhältnis einfach nicht stimmt.

 

Hast du die Lehrerin mal gefragt, wie es das Vergehen visualisieren soll? Das würde ich wirklich mal fragen und auch, ob, der, der nur 10 Mal schreiben musste eine geringere Visualisierung nötig hat wie dein Kind...

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Tja der Sinn des Würfels bleibt wohl weiter ein Geheimnis - darauf hat sie nicht geantwortet wahrscheinlich weiß sie das auch nicht so genau - gerecht ist das nicht!

Und was sie mit Visualisieren meint, bleibt auch im Dunkeln - meine 2. Mail ist noch nicht beantwortet..

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