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Sorgerecht?!

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stern23

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Also ich kenn das von meinem besten freund so das er zwar das sorgerecht hat. Sie aber das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Allerdings war das bei meinem Bruder jetzt so das er sowohl Sorgerecht als auch Aufenthaltsbestimmtungsrecht bekommen kann.

Am besten fragst du mal beim zuständigen JA nach die können dir sicher sagen wie das geregelt ist!

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Ich kann nicht aus Erfahrung sprechen und ich kenne Eure genaue Situation nicht, aber:

Wenn er sich nicht streiten will wegen des Kindes, dann würde ich das an Deiner Stelle sehr willkommen heißen! Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht können doch bei Dir bleiben und dann regelt Ihr einfach ein großzügiges Umgangsrecht! Dann kann er sich um sein Kind kümmern, wie ihr das vereinbart.

Klar, man kann das Sorgerecht teilen und oft klappt das. Aber ich höre so oft Geschichten, bei denen Machtkämpfe und Trennungsstreitigkeiten auf dem Rücken des Kindes ausgetragen werden - und zwar vor allem dann, wenn das Sorgerecht geteilt ist. Denn dann kann es eine Art Machtinstrument darstellen.

Man kann sich ja auch als "Nichtsorgeberechtigter" für sein Kind in der Pflicht fühlen und sich kümmern, wa? Oder hättest Du da Bedenken?

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Ich kenne jetzt mehr die Vaterseite, von meinem Ehemann mit seiner Tochter aus erster Ehe.

Sorgerecht ist geteilt. Aber das war bisher nur relevant als sie Eingeschult wurde und beide unterschreiben mussten.

Was ich mitbekommen habe, haben vorallem die Vaeter das Problem zu ihrem Kind zu stehen, dass nicht bei ihnen wohnt. Aus welchen Gruenden auch immer aber die Prozentzahl ist ueber 50.

Ich denke dass solch ein geteiltes Sorgerecht es einem Vater vielleicht leichter macht sich fuer sein Kind auch zustaendig zu fuehlen. Denn Rechte hat er echt kaum und kann auch nicht wirklich was entscheiden. Gerade weil man ja nicht will dass das Kind einen Streit mitbekommt.

Stern, fuer mich hoert es sich so an, als haettest du Bedenken, dass er zu viel Bestimmungsrechte damit bekommen wuerde, wenn ihr das Sorgerecht teilt und da denke ich dass du keine Bedenken haben brauchst.

Aber wie das tatsaechlich rechtlich aussieht kann ich dir natuerlich nicht sagen, bin keine Rechtsanwaeltin.

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