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Steuerfalle beim Elterngeld

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Geschrieben

Irgendwie machst mich gerade unsicher, ich glaub ich telefonier nächste Woche nochmal mit ihm.

Aber da wir ja nicht erst seit gestern verheiratet sind, und er gesagt hat, wir müssen für dieses jahr die veranlagung prüfen, geh ich da nu mal von aus!

Geschrieben
Irgendwie machst mich gerade unsicher, ich glaub ich telefonier nächste Woche nochmal mit ihm.

Aber da wir ja nicht erst seit gestern verheiratet sind, und er gesagt hat, wir müssen für dieses jahr die veranlagung prüfen, geh ich da nu mal von aus!

gibst du dann nochmal Bescheid? Bin da echt neugierig....:D

Geschrieben
aber warum müssen dann so viele nachzahlen? Das war ja hier Anfangsthema und ich dachte auch immer es sei so, wie du sagst: aber die Erfahrungen mancher Mädels zeigt irgendwie was anderes.....:o

Mein Mann und ich haben da gestern nochmal rumrecherchiert und sind zu folgendem Ergebnis gekommen, was sich an einem Beispiel recht gut erklären lässt:

Ehepaar X hat ein Gesamtbruttoeinkommen von 43.000,-EUR jährlich und somit eine jährliche Steuerlast von 6.000,-EUR. Wenn die Frau nun in Elternzeit geht und nur Elterngeld bezieht, beläuft sich das Gesamtbruttoeinkommen von Ehepaar X auf 30.000,-EUR, mit einer jährlichen Steuerlast von 3.500,-EUR.

Bleibt das Ehepaar in den Steuerklassen 4/4 werden "automatisch" über 8.000,-EUR Steuern gezahlt, was am Jahresende ein plus von 4.500,-EUR ergeben würde.

Wechselt das Ehepaar in die Steuerklassen 3/5 werden jährlich knapp 5.000,-EUR Steuern gezahlt, was nur noch ein plus von 1.500,-EUR ergibt.

Jetzt gibt es aber auch Paare, die ein wesentlich höheres Gesamtbrutto haben (z.B. wenn der Mann mehr verdient oder die Frau nebenbei arbeiten geht) und dann kann es sein, das die Steuern, die gezahlt werden niedriger sind als die jährliche Steuerlast und dann kommt es zu einer Nachzahlung.

Ist total kompliziert und ich hoffe sehr, das wir das soweit richtig verstanden haben und ich euch jetzt hier keinen Schmarrn erzähle :o

Geschrieben

Also da ich ja ab Februar Mutterschaftsgeld bekomme und ich darauf keine Lohnsteuer mehr zahle, werden wir ab Februar in 3/5 wechseln.

Bin mal gespannt, was wir am Jahresende zurückzahlen müssen oder nicht, ich werde ja nicht arbeiten.

Irgendwann hatte ich mal irgendwo gelesen, dass man wohl am besten 1,5 Monate Elterngeld beiseite legt (wenn man verheiratet ist), falls die Steuer kommt :mmph:

Geschrieben

Mädels, heut Früh um 5.30 kam mir die Erkenntnis, wie eine Nachzahlung zu Stande kommt... :P Ist eigentlich auch recht einfach erklärt:

Das Elterngeld ist ja steuerfrei. Nehmen wir mal an, der Mann hat ein Bruttojahreseinkommen von 25.000,-EUR und muss dafür 5000,-EUR Steuern bezahlen, welche ja mtl gleich vom Gehalt abgezogen werden.

Am Jahresende wird dann jedoch das Elterngeld der Frau auf das Bruttojahreseinkommen des Mannes gerechnet. Sprich das Gesamtbruttojahreseinkommen liegt dann zB bei 35.000,-EUR, wofür man dann meinetwegen 8000,-EUR Steuern zahlen müsste. Gezahlt werden aber nur oben genannte 5000,-EUR.... Daraus würde sich eine Nachzahlung von 3000,-EUR ergeben.

So, jetzt ist es nur so, das die mtl. "Pauschalsteuerabgaben" variieren:

Person A zahlt mtl zuviel Steuern, was am Jahresende ein Plus ergibt

Person B zahlt mtl genau so viel Steuern, das es am Jahresende +/- Null ergibt und

Person C zahlt mtl zuwenig Steuern, was am Jahresende ein Minus ergibt.

Woran das liegt, weiß ich nicht...:confused: Ich gehöre komischerweise in Kategorie B während mein Mann in Kategorie A fällt. Vielleicht ist das von Branche zu Branche verschieden?!?!

Ich find das echt faszinierend, womit sich mein Kopf in der Früh um halb 6 beschäftigt ;)

Geschrieben

alsooo:

1. wenn man verheiratet ist, kann man immer wählen ob man zusammen oder getrennt veranlagt wird... und zwar jedes Jahr aufs neue.. und das würde ich auch immer prüfen lassen, wenn sich was zum Vorjahr geändert hat..

2. genau so wie es Binski sagt, isses richtig...

es ist ja so... der monatliche Lohnsteuer, die einbehalten wird, geht davon aus, dass wenn der Mann im Januar 3.000 Eur brutto hat, das Geld auch das ganze Jahr über monatlich hat...

Genauso ist es bei der Frau, wenn sie 2.000 brutto kriegt, wird jeden Monat die Lohnsteuer so einbehalten, als wenn sie das ganze Jahr über dieses Geld bekommen würde...

sooo nun ändert sich die Situation aber, da das Ehepaar nun veränderte Einnahmen hat durch das Elterngeld, als ursprünglich "geplant" . Die vorausgezahlte Lohnsteuer is quasi zu wenig.. oder entsprechend zu viel...je nachdem..

arbeitet er normal weiter und sie bekommt Elterngeld, wurde für das Elterngeld keine Lohnsteuer einbehalten... (vor der Entbindung hat ja der Arbeitgeber für ihren Lohn immer Lohnsteuer abgeführt, was aber wegfällt mit Elternzeit)...Diese Steuer wird aber noch geschuldet.

Bsp. Jahr 2009:

Er - Jahreseinnahmen von 50.000 - Steuern von 5.000

Sie- Jahreseinnahmen von 30.000 - Steuern von 2.500

Jahr 2010:

Er - Jahreseinnahmen von 50.000 - Steuern von 5.000

Sie- Jahreseinnahmen von 10.000 - Steuern 1.000 PLUS Elterngeld von 10.000 Euro...

Für die 10.000 Euro Elterngeld wurde bisher aber keine Steuer abgeführt... Das wird dann nachträglich mit der Steuererklärung gemacht und endet dann entsprechend in einer Nachzahlung...

Was kann man dagegen tun?

z.B. Zahnersatz, Brillenanschaffungen u.ä. in dieses Jahr legen... Handwerker, die eh irgendwann kommen, in dieses Jahr legen.. also die abziehbaren Aufwendungen erhöhen, wenn man kann...

Kann man das nicht, wird es zwangsläufig zu einer Nachzahlung kommen...

Natürlich gibts es da auch Abweichungen... z.B. kann es durch Steuerklassenwechsel o.ä. dazu kommen, dass es zu keiner Nachzahlung kommt... Manche werden trotz allem eine Erstattung bekommen..das allein hängt aber von den Werbungskosten oder Sonderausgaben ab, die man abziehen kann...

Ist das verständlich so?

3. Steuerklasse 3/5 lohnt sich ab einem Einkommensunterschied von 700-800 Euro... Aber keine Sorge, wer die Steuerklasse nicht geändert hat, sollte dann aber auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, um sie die zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück zu holen...

Geschrieben
alsooo:

1. wenn man verheiratet ist, kann man immer wählen ob man zusammen oder getrennt veranlagt wird... und zwar jedes Jahr aufs neue.. und das würde ich auch immer prüfen lassen, wenn sich was zum Vorjahr geändert hat..

2. genau so wie es Binski sagt, isses richtig...

es ist ja so... der monatliche Lohnsteuer, die einbehalten wird, geht davon aus, dass wenn der Mann im Januar 3.000 Eur brutto hat, das Geld auch das ganze Jahr über monatlich hat...

Genauso ist es bei der Frau, wenn sie 2.000 brutto kriegt, wird jeden Monat die Lohnsteuer so einbehalten, als wenn sie das ganze Jahr über dieses Geld bekommen würde...

sooo nun ändert sich die Situation aber, da das Ehepaar nun veränderte Einnahmen hat durch das Elterngeld, als ursprünglich "geplant" . Die vorausgezahlte Lohnsteuer is quasi zu wenig.. oder entsprechend zu viel...je nachdem..

arbeitet er normal weiter und sie bekommt Elterngeld, wurde für das Elterngeld keine Lohnsteuer einbehalten... (vor der Entbindung hat ja der Arbeitgeber für ihren Lohn immer Lohnsteuer abgeführt, was aber wegfällt mit Elternzeit)...Diese Steuer wird aber noch geschuldet.

Bsp. Jahr 2009:

Er - Jahreseinnahmen von 50.000 - Steuern von 5.000

Sie- Jahreseinnahmen von 30.000 - Steuern von 2.500

Jahr 2010:

Er - Jahreseinnahmen von 50.000 - Steuern von 5.000

Sie- Jahreseinnahmen von 10.000 - Steuern 1.000 PLUS Elterngeld von 10.000 Euro...

Für die 10.000 Euro Elterngeld wurde bisher aber keine Steuer abgeführt... Das wird dann nachträglich mit der Steuererklärung gemacht und endet dann entsprechend in einer Nachzahlung...

Was kann man dagegen tun?

z.B. Zahnersatz, Brillenanschaffungen u.ä. in dieses Jahr legen... Handwerker, die eh irgendwann kommen, in dieses Jahr legen.. also die abziehbaren Aufwendungen erhöhen, wenn man kann...

Kann man das nicht, wird es zwangsläufig zu einer Nachzahlung kommen...

Natürlich gibts es da auch Abweichungen... z.B. kann es durch Steuerklassenwechsel o.ä. dazu kommen, dass es zu keiner Nachzahlung kommt... Manche werden trotz allem eine Erstattung bekommen..das allein hängt aber von den Werbungskosten oder Sonderausgaben ab, die man abziehen kann...

Ist das verständlich so?

3. Steuerklasse 3/5 lohnt sich ab einem Einkommensunterschied von 700-800 Euro... Aber keine Sorge, wer die Steuerklasse nicht geändert hat, sollte dann aber auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben, um sie die zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurück zu holen...

Hat die Frau in diesem Beispiel zum EG zusätzlich einen "Nebenjob"??

Naja, ich denke wenn man mtl einen gewissen Betrag zur Seite legt, ist man auf der sicheren Seite. Wenn es dann wirklich zur Nachzahlung kommt, ist man (einigermaßen) vorbereitet. Wenn nicht, hat man was Erspartes... :)

Aber sag mal Finchen: Dann würde es doch eigentlich Sinn machen, wenn man in dem Jahr wo EG bezogen wird, getrennt veranlagt, oder?? Weil dann ist ja das Gesamtbrutto nicht so hoch...

DANKE, das Du uns so hilfst :)

Geschrieben
Hat die Frau in diesem Beispiel zum EG zusätzlich einen "Nebenjob"??

Naja, ich denke wenn man mtl einen gewissen Betrag zur Seite legt, ist man auf der sicheren Seite. Wenn es dann wirklich zur Nachzahlung kommt, ist man (einigermaßen) vorbereitet. Wenn nicht, hat man was Erspartes... :)

Aber sag mal Finchen: Dann würde es doch eigentlich Sinn machen, wenn man in dem Jahr wo EG bezogen wird, getrennt veranlagt, oder?? Weil dann ist ja das Gesamtbrutto nicht so hoch...

DANKE, das Du uns so hilfst :)

nee das Beispiel war für den Fall, dass das Kind z.B. Mitte des Jahres kommt...dann hat die Frau ja schon was verdient bis zur Entbindung, danach bekommt sie aber nur EG...

Sollte die Frau jetzt noch während der Elternzeit arbeiten, ändert sich am Sachverhalt eigentlich nicht viel... es wird vermutlich dann trotzdem auf eine Nachzahlung hinauslaufen...Natürlich entsprechend geringer...

Ob getrennt- oder Zusammenveranlagung hängt sehr von den individuellen Bedingungen ab...z.B. der Höhe der Werbungskosten...

Das sollte man dann aber definitiv prüfen oder prüfen lassen... Bei normalen Familien mit normalen Einkommensverhältnissen reicht es aus, sich ein einfaches Steuerprogramm zu besorgen (die sind nicht teuer..max 30 Euro), da kann man immer einen Vergleich machen lassen zwischen getrennter und Zusammenveranlagung.

Wobei ich gleich darauf hinweisen möchte, dass es bei getrennter durchaus sein kann, dass er eine hohe Summe erstattet bekommt und sie eine hohe Summe zurück zahlen muss... Also da nicht erschrecken sondern beides zusammen addieren und mit Zusammenveranlagung vergleichen...

Das hat schon des öftern für Verwirrung gesorgt :)

Also ich würde auch dazu raten, jeden Monat einen Betrag X zur Seite zu legen.

Wenn man schon in etwa weiß, was in dem Jahr auf einen zukommt, könnte man auch schonmal das Ganze in ein Steuerprogramm eingeben und ausrechnen lassen...dann kann man besser rechnen... so werde ich es jedenfalls machen..

und nichts zu danken, ich helfe wirklich gern, wenn ich kann :)

Geschrieben

Also ich würde auch dazu raten, jeden Monat einen Betrag X zur Seite zu legen.

Das würd ich auch empfehlen....

Ich hab nichts zur Seite getan, weil es so gering war und wir davon wirklich überleben mussten.....ich hatte zwar über 600 € aber das ist nix im Vergleich zum vorherigen Netto.....da fehlen einem ja schon locker ein paar Hiúndert Euro. Aber wer kann sollte dem Rat folgen und was beiseite legen.

  • 2 Monate später...
Geschrieben

*hoschschieb*

wo bekomme ich eigentlich den antrag fürs elterngeld? :rolleyes:

und noch eine frage. bekommt man im mutterschutz nicht sein volles gehlat? ich dachte immer, da bekommt man noch normalen lohn, ich hab diesen monat aber weniger bekommen irgendwie.

Geschrieben
*hoschschieb*

wo bekomme ich eigentlich den antrag fürs elterngeld? :rolleyes:

und noch eine frage. bekommt man im mutterschutz nicht sein volles gehlat? ich dachte immer, da bekommt man noch normalen lohn, ich hab diesen monat aber weniger bekommen irgendwie.

Huhu,

dem Antrag kannste dir online runterladen. Geh einfach mal bei google auf Elterngeldantrag, dann auf das jeweilige Bundesland und dann lädste den Antrag runter!

Zum Mutterschaftsgeld: Wenn du vorher gearbeitet hast und nicht krankgeschrieben warst (sondern ein BV hattest oder eben normal in den Mutterschutz bist) bekommste normalerweise volles Gehalt!

Geschrieben
ok danke, den antrag suche ich mal.

ich hab jetzt die ganze zeit volles gehalt bekommen, war aber im BV. heute kam der lohnzettel und es waren fast 400 euro weniger. :eek:

Komisch, du bist der selbe Fall wie ich. Ich hatte während der BV-Zeit volles Gehalt und jetzt kam mein erstes Gehalt in der Mutterschutzzeit und das war exakt so viel, wie vorher.

Frag da unbedingt mal nach, was da los ist!!!

Geschrieben
ok, danke für die info ... sehr komisch.

hast du irgendwas bei der KK beantragt? nicht, dass ich was vergessen hab. :confused:

Ich hab nix bei der KK beantragt, aber das war auch eben meine Idee.

Ich bin ja verbeamtet, evtl. ist da einfach ein Unterschied, aber ich hab echt keine Ahnung, warum du Abzüge hast!

Geschrieben
Ich hab nix bei der KK beantragt, aber das war auch eben meine Idee.

Ich bin ja verbeamtet, evtl. ist da einfach ein Unterschied, aber ich hab echt keine Ahnung, warum du Abzüge hast!

öhm, ich meine zu erinnern, dass das bei Beamten ganz anders läuft, eben normales Gehalt weiter

aber bei "normalen" Arbeitnehmern das irgendwie anders ist, weil ein Teil die KK übernimmt

Geschrieben

Das stimmt die KK zahlt dazu, du müsstest eigentlich 7 Wochen vor ET so einen "Antrag" von deinem FA bekommen haben.

Ich glaub die zahlen 13 € pro Tag im Mutterschutz (weiß es aber nicht mehr so genau).

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