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Elterngeld bei 2. Kind . . . .

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Geschrieben

Hallo,

ich habe da mal eine Frage (und hoffe ganz stark, dass jemand eine Antwort weiß).

Aaaalso:

Wir üben nun für unser zweites Kind. Und nun frage ich mich, wie das mit dem EG geregelt ist.

Unser 1. Kind ist im November 2008 geboren.

Ich hoffe natürlich, dass es sofort klappt . . . dann würde unser zweites Baby im September 2010 geboren werden.

Zu diesem Zeitpunkt bekomme ich aber noch EG von unserem ersten Kind (bis 11/10). Wie ist das dann mit dem EG für das zweite Kind?

Bekomme ich dann das EG vom 1. Kind bis 11/10 (2. geburtstag) und DANN wird mir erst das "neue" EG (für´s 2. Kind) gezahlt?

Über einen solchen "Sonderfall" habe ich leider nichts gefunden. Aber die Kinder werden ja auch nicht immer nach Terminkalender geboren . . . .

Wie gesagt, ich hoffe es weiß jemand darüber bescheid :)

Danke schon einmal im Voraus für Eure Antworten.

Geschrieben

ich gehe davon aus (weiß es aber net), dass du fürs 2. dann auch gleich Geld bekommst, dann wohl den Mindestsatz von 300 Euro. Aber fürs 1. bekommst du doch nicht bis 11/10, das hört doch früher auf, oder? Ich habs mir auch auf 2 Jahre splitten lassen und wegen dem MuSchu-Geld sind es keine vollen 2 Jahre, sondern etwas weniger. Sorry, kann grad net nachschauen, bin am Stillen! :P

Geschrieben
Fürs 1. bekommste noch, bis es 3 wird, + 10% des EGs des 2. Kindes pro Monat!

Hä?

Also das mit dem Geschwisterbonus weiß ich (aber gut, dass Du es noch einmal geschrieben hast :) Ich hatte den bei meinem Berechnungen ganz vergessen :) ).

Aber das mit dem 3. jahr verstehe ich nicht.

Kannst Du das noch einmal für Begriffs-Stutzige (mich) erklären ;)

Geschrieben

Also ab Geburt des 2. Kindes für das 2. Kind generell 110% von dem, was einem mit nur einem Kind zustehen würde, vorrausgesetzt das erste Kind ist noch keine 3 jahre alt?

Wenn wir von 300€ ausgehen wären es also 330€ jeden Monat.

= Geschwisterbonus

Und was ist wenn tatsächlich noch Anspruch auf Elterngeld fürs erste besteht?

Geschrieben

Ich nehme an, du lässt dir das Elterngeld für das 1. Kind über zwei Jahre auszahlen. Trotzdem gilt dann nur das 1. Jahr als "Anspruchsjahr", dass du im 2. Jahr noch Geld bekommst, ist eine reine Auszahlungsmodalität und hat keinen Einfluss mehr auf irgendetwas. Du bekämst also noch ein paar Monate das Elterngeld für Kind 1 und - gleichzeitig - ab Geburt Elterngeld für Kind 2 (wie gesagt +10% oder + 75 EUR, solange Kind 1 noch keine drei Jahre alt ist, also mind. 375 EUR).

Geschrieben

also - ich stand/steh vor dem gleichen Problem - habe Rücksprache mit der Elterngeldstelle gehalten und es ist so

Elterngeld wird grundsätzlich nur für ein Kind gezahlt - da es ja eine Lohnersatzleistung ist - d.h. an einem Beispiel erklärt:

Elterngeld fürs 1. Kind für 12 Monate - Kind Nr. 2 kommt aber schon 10 Monate nach der Geburt des 1. zur Welt - man bekommt den gleichen Betrag weiter bis das 2. Kind 1 Jahr wird PLUS den Geschwisterbonus, der 10 % vom 1. Elterngeld beträgt mindestens aber 75 Euro.

(man sollte hier aber zusätzlich beachten das das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse auf das Elterngeld angerechnet wird)

Geschrieben

Ahja - nun blicke ich schon ein bisschen besser durch.

Ich finde das Thema Elterngeld irgendwie schwierig, weil es dabei so viele AAAAAAber´s gibt.

Ja, ich lasse mir das EG für mein erstes Kind über zwei Jahre auszahlen.

Werde ich beim zweiten Kind auch so machen.

€ 300,-- Elterngeld

+€ 75,-- Geschwisterbonus

=€ 375,-- ./. 2 = € 187,50 im Monat

Also im Vergleich was ich jetzt an EG bekomme ist das wirklich ein Tropfen auf dem heissen Stein :(

Wenigstens kommen dann ja noch zwei Mal Kindergeld dazu. Ansonsten könnte ich es mir gar nicht erlauben noch einmal zwei Jahre zu Hause zu bleiben.

(Ich hoffe auch ganz stark, dass das Kindergeld auf € 200,- angehoben wird, so wie es im Gespräch war)

Ich finde es auch gemein, dass wenn man das gleiche EG bekommen möchte wie beim 1. Kind, dass das 2. Kind innerhalb des ersten Lebensjahres des 1. Kindes geboren werden muss. :mad:

Wo doch jeder Arzt sagt, dass mit einer erneuten Schwangerschaft ein Jahr warten sollte.

Generell finde ich schon gut, dass es Elterngeld gibt. Aber irgendwie ist das nur für ein Kind ausgelegt.

Aber ich will nicht jammern - wenigstens gibt es überhaupt Geld.

Geschrieben
Ahja - nun blicke ich schon ein bisschen besser durch.

Ich finde das Thema Elterngeld irgendwie schwierig, weil es dabei so viele AAAAAAber´s gibt.

Ja, ich lasse mir das EG für mein erstes Kind über zwei Jahre auszahlen.

Werde ich beim zweiten Kind auch so machen.

€ 300,-- Elterngeld

+€ 75,-- Geschwisterbonus

=€ 375,-- ./. 2 = € 187,50 im Monat

Also im Vergleich was ich jetzt an EG bekomme ist das wirklich ein Tropfen auf dem heissen Stein :(

Wenigstens kommen dann ja noch zwei Mal Kindergeld dazu. Ansonsten könnte ich es mir gar nicht erlauben noch einmal zwei Jahre zu Hause zu bleiben.

(Ich hoffe auch ganz stark, dass das Kindergeld auf € 200,- angehoben wird, so wie es im Gespräch war)

Ich finde es auch gemein, dass wenn man das gleiche EG bekommen möchte wie beim 1. Kind, dass das 2. Kind innerhalb des ersten Lebensjahres des 1. Kindes geboren werden muss. :mad:

Wo doch jeder Arzt sagt, dass mit einer erneuten Schwangerschaft ein Jahr warten sollte.

Generell finde ich schon gut, dass es Elterngeld gibt. Aber irgendwie ist das nur für ein Kind ausgelegt.

Aber ich will nicht jammern - wenigstens gibt es überhaupt Geld.

Echt? Ich dachte immer innerhalb der ersten 2 Lebensjahres des 1. Kindes....

Geschrieben

bei der betrachtung, welches einkommen für das elterngeld zählt, werden monate in denen man elterngeld oder mutterschaftsgeld bezogen hat, nicht berücksichtigt. stattdessen zählen dann entsprechend viele monate vor dem mutterschutz des 1. kindes. also nach adam riese müsste das zweite kind ca. 14 bzw. 16 monate nach dem 1. geboren werden, um den vollen anspruch wieder zu haben. muss man halt mal individuell rechnen. es reicht ja schon 1 tag im monat, den man mutterschaftsgeld oder elterngeld bekommen hat, damit der monat komplett aus der rechnung fliegt ;) also im extremfall endet der elterngeldbezug am 1. mai und mutterschaftsgeld gibts ab 30. juni... beide monate fallen raus und man hat somit fast zwei monate mehr zeit ;)

Geschrieben

Schrecklich diese Rechnerei. :rolleyes:

Da muß man sich schon richtig anstrengen, wenn man das Geld gerne haben möchte.

Aber ist das toll die Kinder nur in diesen Abständen zu bekommen wg. dem Geld?

(Und vor allem blöd, wenn das Kind ein paar Tage zu spät geboren wird, weil es nicht gleich geklappt hat...)

Klar - hätte das Geld auch gerne . . . . aber nicht um jeden Preis :)

Ich bin nun gespannt wie es nun bei uns so klappt.....

Geschrieben

Moni das stimmt soweit ABER zum einen wird das Muschu-Geld vor der Geburt, wenn noch Elterngeld bezogen wird, angerechnet (Erklärung Krankenkasse und Elterngeldstelle: ist ja eine Lohnersatzleistung) UND du bekommst dementsprechend in den 6 Wochen bzw. ab dem Tag des Auslaufens des Elterngeldes vor der Geburt NUR die 13 Euro täglich, weil dann niemand aufstockt.

NACH der Geburt wird dann der "fehlende" Betrag vom MuSchu-Geld zum Elterngeld durchs Elterngeld aufgestockt, aber vorher ist man die Dumme :(

auch wenns nur ein paar Euro sind, verlieren tut man in gewisser Weise immer was... wir sind halt nur die Jenigen die dem Staat die späteren Beitragszahler bringen :o

Geschrieben

ja, stimmt, da hast du gleich noch weiter gedacht als ich, aber du hast dich ja vermutlich auch aus gegebenem anlass konkreter mit dem thema beschäftigt :D

naja, letztendlich können wir normalverdiener ja froh sein, überhaupt was zu bekommen. erziehungsgeld hätten wir jedenfalls nicht bekommen und so ganz ohne was wär es mit dem kind-kriegen schwierig geworden bei uns :rolleyes:

Geschrieben

...naja, letztendlich können wir normalverdiener ja froh sein, überhaupt was zu bekommen. erziehungsgeld hätten wir jedenfalls nicht bekommen und so ganz ohne was wär es mit dem kind-kriegen schwierig geworden bei uns :rolleyes:

Geht uns genauso!

Oh man - nun hoffe ich wirklich, dass es im 1. ÜZ gleich klappt.

Naja . . . . ein Lotto-Gewinn würde natürlich auch gehen . . . .

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