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Geschrieben

hallo katt7,in hamburg ist es auch so kein amt darf das erziehungsgeld anrechenen,hab aber schon angst wie es ausschaut nach dem neuen gesetzt:confused: aber die kinder die spätestens dieses jahr geboren wurden haben glück gehabt da gilt noch das alte gesetzt,nur das kindergeld wird als einkommen angerechnet,

liebe grüße dana

Geschrieben

Ja danke dir, hatte zwar alles angegeben, aber ich habe das glück das die Ämter sich bei meinen Antrgägen immer verrechnen oder falsch beurteilen.

Aber darüber werde ich in nächster Zeit noch einen Beitrag verfassen!

Gruß

Katt

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

also wie schon geschrieben, Kindergeld und Erziehungsgeld darf nicht aufs Wohngeld angerechnet werden, obwohl man es angeben muß. Unterhaltszahlungen und BaföG dagegen schon, weil sie als Einkommen zählen. Ist übrigens bundesweit einheitlich geregelt.

LG Gabi.

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