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Arbeitslos, Schwanger, Geld, Krankenversicherung

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Rebecca78

Empfohlene Beiträge

Hallo Ihr Lieben,

ich hab schon eine Weile im Internet nach den Antworten gesucht, weil aber alles so speziell ist, bin ich leider nicht fündig geworden.

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen! :rolleyes:

Kurtz nachdem ich Arbeitslos geworden bin haben wir festgestellt, daß ich nun (endlich nach unserm jahrelangen Wunsch nach einem Kind) schwanger geworden bin. Wir sind darüber überglücklich aber auch wegen des Zeitpunkts (nach Verlust der Arbeitsstelle) betrübt.

Nun meine Fragen:

1)

Ich bin mit meinem Freund leider nicht verheiratet und kann mich daduch nicht Familienversichern.

Nun habe ich gehört, daß ich mit dem Bezug des Elterngeldes trotzdem weiter für ein Jahr Krankenversichert bin. Da ich nicht weiß, ob ich nach diesem Jahr eine Betreuungseinrichtung für das Kind habe, kann ich noch nicht sagen, ob ich danach ein Beschäftigungsverhältnis eingehen kann. Ich habe mir überlegt, ob ich das Elterngeld nicht auf 2 Jahre ausdehnen soll, damit ich für 2 Jahre Krankenversichert bin. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob sich der Krankenversicherungsschutz damit auch auf 2 Jahre verlängert.

2)

In diesen zwei Jahren würde ich gerne einen 400 € Job annehmen, um mich finanzell über Wasser zu halten (Samstags kann mein Freund die Betreuung der Kleinen übernehmen).

Bei 2-Jährigem Bezug von Elterngeld ist dieser aber nur mit 150 € geschützt, alle Einnahmen drüber hinaus müssten also mit 67 % verrechnet werden? Ich weiß nicht, ob es sich am Ende überhaupt lohnt?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelden, ober ist in der gleichen Situation.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

:):):)

Liebe Grüße,

Rebecca

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Hallo und herzlich willkommen, Glückwunsch zur Schwangerschaft!

Also ich weiß, weil ich das gerade selbst hatt mit der KK, dass du in der Zeit, wo du in ElternZEIT bist (Elterngeldbezug ist egal) du auch beitragsfrei krankenversichert bist! Ich habe zwei Jahre Elternzeit beantragt, aber nur ein Jahr Elterngeld bekommen, und bin auch weiter versichert! So informierte mich meine KK!

Was das dazuverdienen angeht, kann ich dir keine genaue Info geben... so weit ich weiß, muss man das alles anrechnen lassne beim Elterngeld, aber da hat sicher jemand anders bessere Infos zu!

LG, Nicky

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Auch von mir alles Gute zur SS!

Ruf doch am besten deine Krankenkasse mal an. Ich kenne es nämlich auch so, dass du - falls du gesetzlich versichert bist - während der Elternzeit beitragsfrei versichert bist, unabhängig davon, ob du Elterngeld bekommst oder nicht. Aber Elternzeit konntest du ja nun leider nicht nehmen.

Bezüglich des Elterngeldes gibt es bei zweijähriger Auszahlung einige Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr. Das erste Jahr gilt als "Anspruchsjahr", (nur) in diesem wird Einkommen, das du in einem "normalen" Job verdienst, angerechnet. Im zweiten Jahr kannst du, so wie ich das verstanden habe, so viel hinzuverdienen wie du möchtest. Im Gegenzug dazu wird bei zweijähriger Auszahlung nur das erste "Anspruchsjahr" nicht berücksichtigt, wenn für ein zweites Kind das Einkommen als Grundlage für das zweite Elterngeld berechnet wird.

Wie gesagt habe ich mich aber nur hinsichtlich von "Standard-Arbeitsverhältnissen" schlau gemacht. Es könnte sich aber lohnen zu fragen, ob das nicht auch für 400-EUR-Jobs gilt.

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Bezüglich des Elterngeldes gibt es bei zweijähriger Auszahlung einige Unterschiede zwischen dem ersten und dem zweiten Jahr. Das erste Jahr gilt als "Anspruchsjahr", (nur) in diesem wird Einkommen, das du in einem "normalen" Job verdienst, angerechnet. Im zweiten Jahr kannst du, so wie ich das verstanden habe, so viel hinzuverdienen wie du möchtest.

WENN ich mich richtig errinnere würde ich das auch so erklären!

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Ich denke schon, dass das angerechnet wird, Einkommen ist schließlich Einkommen, egal ob aus Ausbildung oder regulärem Angestelltenverhältnis.

Bekommt man nicht 67% der Differenz zwischen dem, was man nach der Geburt netto verdient und dem durchschnittlichen Netto der 12 Monate vor der Geburt? Also wenn man vorher 1000 EUR netto hatte und während des Elterngeldanspruchs nur noch 500 EUR netto verdient, müsste man 67% von 500 EUR = 335 EUR Elterngeld bekommen.

Ich bin aber nicht 100% sicher, vielleicht hat sich jemand hier genauer damit beschäftigt.

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Hallo,

Vielen Dank für die vielen Antworten. :)

Ich habe jetzt mit meiner Krankenkasse gesprochen.

Diese hat mir mitgeteilt, daß nach Ablauf von AloGeld I / Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Dauer des Bezugs von Elterngeld erhalten bleibt. (Elternzeit kann ich ja leider nicht beantragen weil ich arbeitslos bin).

Somit beantrage ich auf jeden Fall die Hälfte des Betrags an Elterngeld bei doppelter Laufzeit, damit ich für 2 Jahre versichert bin.

Dann habe ich bei meiner Elterngeldstelle angerufen und gefragt wieviel ich evtl. im Ersten Jahr dazuverdienen dürfte. Leider bin ich da noch nicht voll durchgestiegen.

Berufstätigkeit im Ersten Jahr solle ich auf jeden Fall der Elterngeldstelle melden.

Des weiteren kann auch ich die berufstätige Zeit (ca. 4 Monate) anrechnen lassen. Dazu müsste ich nur die Kopien der Lohnbescheinigungen mitschicken und müsste nicht das Formular vom ehem. Arbeitgeber ausfüllen lassen.

Im zweiten Jahr könne ich soviel hinzuverdienen wie ich möchte.

Liebe Grüße an alle.

Am 04. November 09 ist der vorraussichtliche ET unserer Tochter.

:petals:

Rebecca

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mal ne andere Frage - warst du um Zeitpunkt deiner Kündigung - wie sie ausgesprochen wurde - evtl schon UNWISSEND schwanger?

Weil du schriebst kurz danach habt ihr es erfahren... wenn das so ist, ist die Kündigung unzulässig und das Arbeitsverhältnis läuft solange bis der Vertrag entweder ausläuft oder aber du nach der Elternzeit dort deine Kündigung erhälst...

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  • 2 Monate später...

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