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Rebecca78

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  1. Hallo, mein Baby ist bis ca. SSW 33 mit dem Köpfchen neben dem Becken gelegen. Beim letzten Frauenarztbesuch haben wir allerdings festgestellt (SSW 35), daß sich das Kind nicht ins Becken, sondern in die falsche Richtung, in Beckenendlage, gedreht hat. Die Frauenärztin hat gemeint, daß wir bis zum SSW 37 warten und sie mir dann ein Attest fürs Krankenhaus gibt um das Kind mittels "äußerer Wendung" zu drehen. Im Vorfeld könnten wir es mit "Moxen" probieren meinte meine Hebamme. Vielleicht hat ja jemand Erfahrung mit "Moxen" gemacht, ich weiß nicht recht, was ich davon halten soll. Die "äußere Wendung" durch einen Arzt hört sich auf jeden Fall sehr brutal an. Ist das gefährlich für das Kind?? Kann es sich dabei was brechen, verheddern in der Narbelschnur? Kann es nicht sein, daß es sich danach wieder andersrum dreht? Vielleicht ist einfach mein Becken zu klein und es ist deshalb bisher nicht reingerutscht? (Ich bin 1,58 m groß und das Kind hat gerade zwichen 2500g und 3000g, das sei recht groß meinte meine Ärztin) Vielleicht hat ja jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht? Liebe Grüße, Rebecca
  2. Hallo, Nein, leider war ich noch nicht schwanger, als sie ausgesprochen wurde. Liebe Grüße, Rebecca
  3. Hallo, Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich habe jetzt mit meiner Krankenkasse gesprochen. Diese hat mir mitgeteilt, daß nach Ablauf von AloGeld I / Mutterschaftsgeld die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Dauer des Bezugs von Elterngeld erhalten bleibt. (Elternzeit kann ich ja leider nicht beantragen weil ich arbeitslos bin). Somit beantrage ich auf jeden Fall die Hälfte des Betrags an Elterngeld bei doppelter Laufzeit, damit ich für 2 Jahre versichert bin. Dann habe ich bei meiner Elterngeldstelle angerufen und gefragt wieviel ich evtl. im Ersten Jahr dazuverdienen dürfte. Leider bin ich da noch nicht voll durchgestiegen. Berufstätigkeit im Ersten Jahr solle ich auf jeden Fall der Elterngeldstelle melden. Des weiteren kann auch ich die berufstätige Zeit (ca. 4 Monate) anrechnen lassen. Dazu müsste ich nur die Kopien der Lohnbescheinigungen mitschicken und müsste nicht das Formular vom ehem. Arbeitgeber ausfüllen lassen. Im zweiten Jahr könne ich soviel hinzuverdienen wie ich möchte. Liebe Grüße an alle. Am 04. November 09 ist der vorraussichtliche ET unserer Tochter. Rebecca
  4. Hallo Ihr Lieben, ich hab schon eine Weile im Internet nach den Antworten gesucht, weil aber alles so speziell ist, bin ich leider nicht fündig geworden. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen! Kurtz nachdem ich Arbeitslos geworden bin haben wir festgestellt, daß ich nun (endlich nach unserm jahrelangen Wunsch nach einem Kind) schwanger geworden bin. Wir sind darüber überglücklich aber auch wegen des Zeitpunkts (nach Verlust der Arbeitsstelle) betrübt. Nun meine Fragen: 1) Ich bin mit meinem Freund leider nicht verheiratet und kann mich daduch nicht Familienversichern. Nun habe ich gehört, daß ich mit dem Bezug des Elterngeldes trotzdem weiter für ein Jahr Krankenversichert bin. Da ich nicht weiß, ob ich nach diesem Jahr eine Betreuungseinrichtung für das Kind habe, kann ich noch nicht sagen, ob ich danach ein Beschäftigungsverhältnis eingehen kann. Ich habe mir überlegt, ob ich das Elterngeld nicht auf 2 Jahre ausdehnen soll, damit ich für 2 Jahre Krankenversichert bin. Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob sich der Krankenversicherungsschutz damit auch auf 2 Jahre verlängert. 2) In diesen zwei Jahren würde ich gerne einen 400 € Job annehmen, um mich finanzell über Wasser zu halten (Samstags kann mein Freund die Betreuung der Kleinen übernehmen). Bei 2-Jährigem Bezug von Elterngeld ist dieser aber nur mit 150 € geschützt, alle Einnahmen drüber hinaus müssten also mit 67 % verrechnet werden? Ich weiß nicht, ob es sich am Ende überhaupt lohnt? Vielleicht kann mir jemand weiterhelden, ober ist in der gleichen Situation. Über Antworten würde ich mich sehr freuen! :) Liebe Grüße, Rebecca
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