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Wie versichtert in der Elternzeit?

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Cassy24

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Hallo zusammen!

Ich frage mich gerade wie ich sozialversicherungstechnisch abgesichert bin, wenn ich nun nach meinem Elterngeldbezug (das letzte mal im sept.) noch in Elternzeit bin aber noch nicht wieder arbeite. Meine Teilzeitstelle beginnt erst im Nov. Und wie ist das rentenversicherungstechnisch und überhaupt? kann mir ja jemand weiterhelfen!

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na ich bin dann mal nett... und sags dir schnell so

in den ersten Jahr nach der Geburt bist du automatisch durch den Bezug des Elterngeldes in deiner Krankenkasse pflichtversichert... mit dem Bescheid des Mutterschaftsgeldes kommt im Normalfall ein Fragebogen, wie du im Anschluss versichert sein möchtest im Erziehungsurlaub (den du ja bis zum 3. Geburtstag nehmen kannst), entweder beitragsfrei bei deiner normalen Krankenkasse oder ob du in die Familienversicherung zu deinem Mann willst

was du bei diesem Fragebogen jetzt angekreuzt hast, weiß ich natürlich nicht

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Also die krankenkassenfrau sagte mir nun, dass die elterngeldbezugszeit für die nicht interessant wäre!;)

Sondern wie lange man in elternzeit wäre... d.h. also im umkehrschluss, nehme ich an, dass ich während meiner elternzeit beitragsfrei gestellt werde, und da ich meine elternzeit ende oktober vorerst beende und im nov. wieder arbeite bin ich im okt. beitragsfrei und im nov. zahl ich über die abgaben wieder meine beiträge!

Ich hoff ich hab das so richtig verstanden!

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Ich dachte immer man muss nen kleinen Beitrag selber zahlen.....deshalb wollte ich mich dann auch Familienversichern. aber ich bin auch verheiratet....

Rentenversicherung....da gibt es am Ende der ELternzeit einen Antrag auf Ausgleichzahlung und den muss man ausfüllen. So wurde mir das zumindest gesagt, d.h. man würde in der Zeit halt nichts einzahlen, aber keine Nachteile haben (???) (Glaub ich iwie nicht, denn man kann sich ja auch freiwllig für 79 € monatlich versichern....) Richtig durchgestiegen bin ich auch noch nicht. :o

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Bei meiner (gesetzlichen) Krankenversicherung ist es auch so, dass man während der Elternzeit beitragsfrei versichert ist. Erst wenn man danach nicht wieder arbeitet, muss man einen Beitrag selber zahlen. Anders ist es, soweit ich weiß, bei den privaten Kassen.

Während der Zeit der Kindererziehung (ich weiß nicht ob max. drei oder bis zu zehn Jahre??) bleibt man in der Rentenversicherung beitragsfrei und auf Antrag werden einem wohl in dieser Zeit Beiträge in der Höhe gutgeschrieben, wie sei ein durchschnittlicher Arbeitnehmer einzahlt. Das haben die mir geschrieben, als ich die Kopie der Geburtsurkunde eingereicht habe. Den Antrag kann man auch noch Jahre später stellen. Ich zumindest habe damit gewartet, da man im Formular angeben muss, wie lange man das Kind selber erzogen hat. Das weiß ich halt jetzt noch nicht.

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