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Elterngeld bei 2tem Kind - wer kennt sich aus?

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dani1981

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gehst du denn dann arbeiten? wenn du erst im januar ss wirst und nicht wieder

arbeiten gehen würdest, bekommst du nicht das selbe elterngeld, sondern nur

die 300 euro - aber wenn du jetzt ss wirst, bekommst du das selbe eg wie jetzt.

Beispiel : ich gehe wieder arbeiten 100% ab ende elternzeit 05.08.09,

bin jetzt ss und entbinde im dezember : also werden die 4 monate bis

dezember berechnet und die restlichen monate vor philipps geburt.

und daraus wird mein elterngeld berechnet.

Bearbeitet von kikra13
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Naja bei mir iss das bissl kompliziert.

Habe ja am 12.12.08 entbunden. Zur Berechnung wurde allerdings 2007 genommen da ich selbständig bin.

Werde nach dem 1 EG Jahr sicher nicht arbeiten da es mit Kiga Plätzen nicht gut aussieht.

D.h. also wenn ich noch bis Dez ss werde bekomme ich das EG von jetzt, werde ich in Jan 2010 ss dann nur noch den Mindestbeitrag von 300,- ??

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Als ich schwanger wurde mit Hannes, war ich ja noch zuhause weil Jonas noch klein war. Er war

ca. 2 1/2 als der Kleine kam und ich habe zwischendurch nicht gearbeitet, deswegen bekam ich

jetzt bei Hannes nur den Mindestsatz von 300 Euro für ein Jahr, den ich auf 2 Jahre aufgesplittet habe,

um nicht nach nem Jahr plötzlich ganz ohne Geld dazustehen.

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Also ich kenn das so, dass der Geburtstermin ausschlaggebend ist. Also nicht der Beginn der SS. Sicher bin ich mir aber auch nicht. :confused:

Ich habe ja nach Ricks erstem Geburtstag wieder angefangen zu arbeiten. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann zählen jetzt für das neue Elterngeld die Monate, die ich arbeiten war und ein Stückchen auch noch die Monate vor Rick.

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Naja bei mir iss das bissl kompliziert.

Habe ja am 12.12.08 entbunden. Zur Berechnung wurde allerdings 2007 genommen da ich selbständig bin.

Werde nach dem 1 EG Jahr sicher nicht arbeiten da es mit Kiga Plätzen nicht gut aussieht.

D.h. also wenn ich noch bis Dez ss werde bekomme ich das EG von jetzt, werde ich in Jan 2010 ss dann nur noch den Mindestbeitrag von 300,- ??

auch wenn du im november ss wirst, bekommst du nur die elterngeld monate,

die du ss bist - das heißt wenn du im oktober ss wirst, bekommst du nur

2 monate vor deiner ss angerechnet und den rest wahrscheinlich die 300 euro

- aber gebe dochmal bei google elterngeldrechner ein und gebe deine ganzen

ca. daten ein - da wirst du es dann sehen.

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Also es wurde ja schon eigentlich beantwortet. Du musst vom künftigen Geburtstermin ausgehen. Davon 12 Monate zurück. Sind davon Monate wo du EG bezogen hast werden diese Monate quasi von 2007 übernommen, sind da keine dabei, wenn das Kind also erst Januar 2011 auf die Welt kommt nur der Mindestsatz wobei dazu immer noch der Geschwisterbonus von 10% min. 75€ kommt. Wenn zwischen den Geburtstagen weniger als drei Jahre liegen.

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Ich glaub so detailliert sind die Elterngeldrechner nicht. Da kann man sowas nicht splitten. Also in aktuelle Zeit und Zeit vor erster SS.

Hab zumindest keinen gefunden, als ich danach gesucht hab. :o

Der vom Bundesministerium (die ausführliche Eingabevariante) macht das glaub.

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Hab ich schon probiert mit dem Elterngeldrechner

aber ich weiss ja nicht ob ich wieder von 2007 ausgehen muss wie beim ersten

mal oder diesmal von 2008 also die tatsächlichen Monate vor der GEburt... ach

iss das alles kompliziert.

also ich mußte die monate vor philipps geburt nehmen .... und der neuere

elterngeldrechner hat es chön ausgerechnet und es kommt auch ungefähr

so hin wie ich es jetzt bekomme.

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grundsätzlich werden zur berechnung des elterngeldes ja die letzten 12 monate vor beginn des mutterschutzes herangezogen. wenn du in diesen 12 monaten z.b. 5 monate elterngeld bezogen hast, fallen diese 5 monate raus und stattdessen werden 5 monate vor dem mutterschutz des ersten kindes herangezogen. also wenn du genau das gleiche elterngeld bekommen willst, müsste das zweite kind spätestens 14 monate nach dem ersten zur welt kommen. jaja, so was gibts, mein großer bruder is 11 monate älter als ich :P

aber dass zur berechnung deines elterngeldes einfach dein einkommen aus 2007 genommen wurde, is ja auch ungewöhnlich. normalerweise sind die da bissel pingeliger und wollen monatsgenaue gewinnermittlungen :uglygaga: wie die das dann rechnen, wenn du jetzt wieder ss wirst... keine ahnung :confused:

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Ja ist alles bissl kompliziert bei mir. Mich ärgerts auch das die 2007 zur Berechnung genommen habe. So bekomm ich jetzt mind 300-400 € weniger EG da ich 2008 deutlich mehr verdient habe.

Selbständige sind in der Hinsicht sowieso sehr benachteiligt, ich muss ja trotz ELternzeit dennoch meine Krankenkasse selber zahlen was angestellte wiederum nicht müssen.

Das find ich sehr ungerecht.

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Ja ist alles bissl kompliziert bei mir. Mich ärgerts auch das die 2007 zur Berechnung genommen habe. So bekomm ich jetzt mind 300-400 € weniger EG da ich 2008 deutlich mehr verdient habe.

Wieso hast du denn da nicht Widerspruch eingelegt? Das Gesetz sagt doch eindeutig: 12 Monate vor Mutterschutz-Beginn. Und wenn das so viel ausmacht bei dir, da hätt ich aber gestritten! Klar, musst halt dann ne Gewinnermittlung für die betreffende Zeit machen, aber der Aufwand hätte sich ja gelohnt.

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Ja ist alles bissl kompliziert bei mir. Mich ärgerts auch das die 2007 zur Berechnung genommen habe. So bekomm ich jetzt mind 300-400 € weniger EG da ich 2008 deutlich mehr verdient habe.

Selbständige sind in der Hinsicht sowieso sehr benachteiligt, ich muss ja trotz ELternzeit dennoch meine Krankenkasse selber zahlen was angestellte wiederum nicht müssen.

Das find ich sehr ungerecht.

ich dachte eigentlich immer das die behörden da sehr korrekt arbeiten müssen?

ich war zum beispiel vor der geburt 3 monate krank wegen der ss und deshalb

wurden die monate nicht berechnet, sondern sie sind noch 3 monate zurückgegangen.

aber fakt ist eigentlich, das bei dir 2008 gezählt haben müßte und vielleicht 1 monat von 2007

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bin mir nicht sicher... aber bei einer Selbständigkeit könnte auch das sogenannte Zuflussprinzip zählen.

D.h. wenn z.B. eine Rechnung wird für Monat Dez. 07 erstellt, fließt aber erst in Monat Feb. 08 zu. Aber ohne die Unterlagen zu kennen ist es immer schwer für Aussenstehende etwas zur Berechnung zu sagen und in den Unterlagen steht im Regelfall immer eine Begründung warum welcher Monat wann zur Berechnung herangezogen wurde.

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Wieso hast du denn da nicht Widerspruch eingelegt? Das Gesetz sagt doch eindeutig: 12 Monate vor Mutterschutz-Beginn. Und wenn das so viel ausmacht bei dir, da hätt ich aber gestritten! Klar, musst halt dann ne Gewinnermittlung für die betreffende Zeit machen, aber der Aufwand hätte sich ja gelohnt.

Da ich selbständig bin ist das wohl etwas anders. Die meinte wenn Finn am 0101.09 geboren wird, dann wird 2008 zur Berechnung genommen und wenn er aber noch 2008 kommt wie es auch war dann 2007 weil wohl immer das letzte volle Kalenderjahr genommen wird.

Nachtrag: ich habe gerade nochmal in die Gesetze reingeschaut... bei Selbständigkeit wird grundsätzlich erst vorläufig bewilligt und dann nach Abschluss des Geschäftsjahres ist der Steuerbescheid einzureichen und dann wird endgültig berechnet und entweder nachgezahlt oder zurückgefordert.

Das hab ich noch nicht so gehört. ISt ja spannend. Aber sicher ist es jetzt 7 Monate nach der Geburt zu spät da noch was dran zu rütteln oder?

Wir haben mit denen auch ewig rumdiskutiert aber da ging kein Weg rein.

Nochmal zum EG bei 2 kurzaufeinanderfolgenden Geburten. Mein Freund und ich haben gestern unabhängig voneinander auf dem Jugendamt angerufen und naja wie es zu erwarten war haben wir 2 verschiedene Aussagen bekommen.

1. werden die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes genommen und wenn da noch Monate der EG zahlung dabei sind werden die rausgenommen und so gezählt als wenn man in der Zeit nix verdient hätte.... man kommt also wahrscheinlich dann nur auf den MB 300,-

2. auch die letzten 12 Monate vor Geburt und wenn da Monate der EG Zahlung dabei sind werden die rausgenommen und die Anzahl der Monate davor mit reingenommen...

Naja also total wiedersprüchlich. Jetzt bin ich genauso schlau wie vorher.

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