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Im Juli kommt der Storch vorbei! Und diesmal Mädels sind ALLE dabei!

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anirak

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ja meinte grad der freund von meiner besten freundin, den sein kind is 4 und heißt adrian, sag ich ja aber wenn der keinen zweitnamen hat is komisch weil adrian is auch nicht deutsch der name.

nee nee ich erinner mich schon richtig, hab se vorhin erst gesehen. ^^

Woher stammt den Adrian?

lt Wiki ist das ein Lat. Name (also italienisch), aber das sind ja fast alle.

Julia ist ja auch kein dt. Name und ich habe auch keinen 2.Namen.

Soweit ich weiß muß es eben nur erkennbar sein ob männlich oder weiblich.

Ich dnke nicht, dass alle Justins auf dieser Welt einen 2.Namen haben (ist ja auch eher ein engl. name)

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und muss man zum standesamt denen namen sozusagen absegnen lassen?

nee, kann ich mir nicht vorstellen... also wie gesagt zinedine ist ja nun auch nicht grad ein deutscher name. es kommt drauf an., wie außergewöhnlich der name ist. notfalls ruft halt einfach mal da an und informiert euch...

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Lady, joar ital. stand auch bei mir.

Ist für mich nicht deutsch, also wollt ich mal klug********n wenn er schon sowas in den Raum wirft.

aber mal ganz ehrlich, fast jeder Name hat irgenwelhe Ursprünge in irgendwelche Ländern außerhalb Dt..

wie gesagt, mein name ist dan auch italienisch und der v. meiner schwester auch und unsere Eltern waren zu arm für einen 2.Namen :D

so hier mal ein Auszug aus Wiki :D

Der Vorname …

… muss als solcher erkennbar sein.

… soll eindeutig männlich oder weiblich sein, wie sich aus § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden ergibt. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellten etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht.[1]. Obengenannte Dienstanweisung ist für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132-140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97).

… darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.

… darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, z. B. Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).

… darf kein Orts- oder Markenname sein.

… darf kein Familienname sein.[2] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (z.B. "ten Doornkaat" BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (z.B. Wannek, Birkenfeld) gemacht worden.

… darf kein Titel, wie Lord oder Prinzessin, sein.

… muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 21a Personenstandsgesetz).

… kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

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Blümchen vielleicht ist es schon gehüpft :D

Ich drück auf jeden Fall alles was ich habe

Mhm... Ich weiß net. Also gemert hab ich rein gar nix. Aber vom Rechnen her könnte es schon sein... Naja, gequatscht haben wir - mal schauen...

Am DI is wieder US angesagt, da werd ich dann erfahren, was Sache is.

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