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Im Juli kommt der Storch vorbei! Und diesmal Mädels sind ALLE dabei!

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Geschrieben
Lady, joar ital. stand auch bei mir.

Ist für mich nicht deutsch, also wollt ich mal klug********n wenn er schon sowas in den Raum wirft.

aber mal ganz ehrlich, fast jeder Name hat irgenwelhe Ursprünge in irgendwelche Ländern außerhalb Dt..

wie gesagt, mein name ist dan auch italienisch und der v. meiner schwester auch und unsere Eltern waren zu arm für einen 2.Namen :D

so hier mal ein Auszug aus Wiki :D

Der Vorname …

… muss als solcher erkennbar sein.

… soll eindeutig männlich oder weiblich sein, wie sich aus § 262 Abs. 4 der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden ergibt. Lässt ein Vorname Zweifel über das Geschlecht des Kindes aufkommen, so soll der Standesbeamte verlangen, dass dem Kinde ein weiterer, den Zweifel ausschließender Vorname beigelegt wird. Eine Ausnahme stellten etablierte Namen wie Toni, Sascha, Nicola, Ashley, Robin, Andrea dar. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2008, dass das Gesetz keine Begrenzung der elterlichen Vornamenswahl auf einen geschlechtsbezogenen Namen vorsieht.[1]. Obengenannte Dienstanweisung ist für die Eltern nicht bindend. Die elterliche Vornamenswahl findet ihre Grenzen da, wo eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Eine seit langem bestehende Ausnahme von der Geschlechtskennzeichnung stellt die Vergabe des weiblichen Vornamen Maria an einen Jungen dar (BGHZ 30, 132-140; mittlerweile sogar mit Bindestrich zulässig: Claus-Maria, AG Traunstein 10 UR III 61/92; Johannes-Marie, AG Mönchengladbach 15 III 7/97).

… darf dem Kindeswohl nicht schaden, indem er das Kind lächerlich machen oder eine Verbindung „zum Bösen“ herstellen würde, wie zum Beispiel durch die Namensgebung Judas oder Kain.

… darf das religiöse Empfinden der Mitmenschen nicht verletzen, z. B. Christus und früher auch Jesus (durch OLG Frankfurt 20 W 149/98 als Vorname zugelassen).

… darf kein Orts- oder Markenname sein.

… darf kein Familienname sein.[2] Ausnahmen sind insbesondere bei ostfriesischen Zwischennamen (z.B. "ten Doornkaat" BGH StAZ 1959, 210 ff) und bei sehr seltenen, ungewöhnlichen Nachnamen (z.B. Wannek, Birkenfeld) gemacht worden.

… darf kein Titel, wie Lord oder Prinzessin, sein.

… muss innerhalb eines Monats nach der Geburt festgelegt werden (§ 21a Personenstandsgesetz).

… kann nicht rechtlich geschützt werden (um ihn auf diese Weise als einzigartig zu erhalten).

Geschrieben
Blümchen vielleicht ist es schon gehüpft :D

Ich drück auf jeden Fall alles was ich habe

Mhm... Ich weiß net. Also gemert hab ich rein gar nix. Aber vom Rechnen her könnte es schon sein... Naja, gequatscht haben wir - mal schauen...

Am DI is wieder US angesagt, da werd ich dann erfahren, was Sache is.

Geschrieben
Yagu und ich haben auf jeden fall ganz fest an dich gedacht

hallo ihr lieben,

melde mich zurück aus der heimat...

schluchz...

es war so schön in biberach bei hasi & co....

Danke! Hab auch an Yagu und die schalldichte Brandschutztür gedacht! :P

Gast
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