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Berechnung Elterngeld beim zweiten Kind?

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Geschrieben

Hallo,

ich erwäge, ein zweites Kind zu bekommen.

Beim ersten Kind habe ich für 14 Monate Elterngeld bezogen und gehe seit Mitte Februar wieder arbeiten (30 Std.), bin aber weiterhin in Elternzeit.

Wie sieht es mit dem Elterngeld für das zweite Kind aus, wenn ich nicht ganze

12 Monate wieder gearbeitet habe?

Beispiel:

Mein zweites Kind würde nach 10 Monaten der Erwärbstätigkeit auf die Welt kommen.

Welches Einkommen wird für die Elterngeldberechunung herangezogen?

1. Die 10 Monate Einkommen + 2 Monate Einkommen vor der Geburt des ersten Kindes?

2. 300 Euro + Geschwisterbonus?

3. 10 Monate Einkommen + 2 Monate (0,00euro?) aus der Elterngeldzeit ?

Geschrieben

Nee, die Bezugsmonate des Elterngeldes werden ausgeklammert. Es werden dann die fehlenden Monate vor der ersten Geburt genommen. Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn man 14 Monate Elterngeld bezogen hat. Normalerweise kriegt man doch nur 12 :confused:

Geschrieben
Google mal den Elterngeldrechner, da kannst du dir den genauen Betrag ausrechnen lassen.

die Elterngeldrechner berechnen in 99% aller Fälle nur einfache Sachen, die komplizierteren Berechnungen funktionieren nicht mit diesen Rechnern

Geschrieben

@kleine hexe

14 monate, wenn man das alleinige sorgerecht hat und der vater einen anderen wohnsitz hat. ist bei uns aus beruflichen gründen alles ein bißchen komplizierter.

wenn nr.1 richtig ist, dann könnte ich ja wieder loslegen.

Geschrieben

Ich dachte es sei so:

Wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaube 2 Jahre) ein weiteres Kind bekommt, dann wird das so gerechnet:

Elterngeld des 1. Kindes geteilt durch 2 + 300 € für das zweite Kind.

Bsp. Frau bekommt 1000 € EG beim ersten Kind, wenn das zweite geboren wird bekommt sie 500 € + 300 € = 800 €

Geschrieben
Ich dachte es sei so:

Wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit (ich glaube 2 Jahre) ein weiteres Kind bekommt, dann wird das so gerechnet:

Elterngeld des 1. Kindes geteilt durch 2 + 300 € für das zweite Kind.

Bsp. Frau bekommt 1000 € EG beim ersten Kind, wenn das zweite geboren wird bekommt sie 500 € + 300 € = 800 €

*g* sorry nicht denken sondern Gesetzestext lesen ;)

es ist definitiv so, dass die letzten vollen 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes zur Berechnung herangezogen werden. Sollte in dieser Zeit ganz oder teilweise Elterngeld bezogen worden sein - es zählt aber nur die ersten 12 Monate der Ansruchszeit des Elterngeldes, eine Splittung auf 24 Monate wirkt nicht verlängernd - bleiben diese Monate ausser Betracht und man nimmt dafür die Monate vor der Geburt des ersten Kindes.

Zusätzlich erhält man den Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mind. aber 75 Euro.

Geschrieben

@lomoskito

wieso?

also ich bin auf das geld angewiesen, weil es unsere persönlichen umstände leider so erfordern.

ich bin sehr froh, dass es das elterngeld in der form gibt, denn sonst würde ich/ wir über ein zweites kind im moment, vielleicht die nächsten jahre nicht nachdenken.

Geschrieben
*g* sorry nicht denken sondern Gesetzestext lesen ;)

Ich bin halt kein Bürostuhlakrobat und habe es nicht so mit Texten :P

Nachdem ich die Texte gelesen hatte habe ich es so verstanden wie ich es beschrieben hatte.

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