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mit wieviel kann ich rechnen?

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Mamilie

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hallo ihr lieben

ich war bis ende november selbständig. ich wollte meine gaststätte nicht mehr weiterbetreiben und habe sie aufgegeben, daniel hat mit mir dort gearbeitet. jetzt bin ich in elternzeit und daniel arbeitslos.

wir haben hartz 4 beantragt. kann mir eine von euch sagen wieviel geld wir wohl in etwa bekommen werde? alg1 wurde für daniel abgelehnt.

wir beziehen 308 euro kindergeld und 375 euro elterngeld im monat.

was ist von der arge zu erwarten?

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Es ist fast das gleiche, nicht ganz gibt kleine Unterschiede ;)

nein da gibt es überhaupt keine Unterschiede... :rolleyes: jedenfalls keine für den Bezieher

das einzige was Katha86 meinen könnte ist das Sozialgeld, das hat allerdings auch die gleiche Höhe wie Alg 2/Hartz IV ... der einzige Unterschied ist das Sozialgeld an unter 15 jährige und nicht Erwerbsfähige, die best. Voraussetzungen erfüllen gezahlt wird...

und da unterscheidet sich auch nur aus welchem Topf die Leistungen kommen Alg 2/Hartz IV sind Bundesleistungen, das Sozialgeld sind Kommunalleistungen

Bearbeitet von ~*Jana*~
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die regelleistung sind 345 € harz für erwachsene für kinder glaube ich so 260 €

davon wird abgezogen das kindergeld und sonstiges einkommen außer das elterngeld

miete wird meist nicht ganz übernommen weil dann das kindergeld mit rein gerechnet

wird aber es kann ein wenig dauern bis es durch ist ka warum

und wegen dem alg1 bekommt er nicht da er selbstständig war so habe ich das bis

jetze mitbekommen

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die regelleistung sind 345 € harz für erwachsene für kinder glaube ich so 260 €

davon wird abgezogen das kindergeld und sonstiges einkommen außer das elterngeld

miete wird meist nicht ganz übernommen weil dann das kindergeld mit rein gerechnet

wird aber es kann ein wenig dauern bis es durch ist ka warum

und wegen dem alg1 bekommt er nicht da er selbstständig war so habe ich das bis

jetze mitbekommen

für einzelne erwachsene ist es 351 für paare allerdings nur 316 pro person

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Sorry Teebeutel, soviel falsches Halbwissen auf einem Haufen hab ich wirklich schon lange nicht mehr gelesen *lächel*

die regelleistung sind 345 € harz für erwachsene für kinder glaube ich so 260 €

Regelleistung für Erwachsene 351 Euro, bei einem Paar wo beide Volljährig sind 316 Euro pro Person

für Kinder bis 13 Jahren 211 Euro

für Kinder ab 14 Jahren 281 Euro

davon wird abgezogen das kindergeld und sonstiges einkommen außer das elterngeld

Kindergeld wird angerechnet, Elterngeld wenn man 12 Monate bezieht sind 300 Euro anrechnungsfrei, wenn man 24 Monate bezieht sind 150 Euro frei

und beim Einkommen kommt es immer darauf an, wodurch es erziehlt wird, beim Erwerbseinkommen gibts nämlich zusätzliche Freibeträge

miete wird meist nicht ganz übernommen weil dann das kindergeld mit rein gerechnet

Das die Miete nicht ganz übernommen wird hat überhaupt nichts mit dem Kindergeld zu tun *kopfschüttel* :rolleyes: sondern damit, dass zum einen nur angemessene Miete übernommen wird und zum anderen z.B. der Warmwasseranteil von der Bedarfsgemeinschaft selber getragen werden muss

und wegen dem alg1 bekommt er nicht da er selbstständig war so habe ich das bis

jetze mitbekommen

Selbständig war SIE... das Alg 1 wird abgelehnt worden sein, weil es sich um eine Familienmithelfende Tätigkeit gehandelt hat, die nach den Gesetzen nicht dazu berechtigt eine Alg 1 - Anspruch zu erwerben

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  • 6 Monate später...
Die U25 bekommen auch kein Hartz 4. Die bekommen ne andere Regelleistung z.b. ALG 2. Allerdings weiß Ich nicht was mehr und was weniger ist.

icmuss dem nachredner zustimmen, alg2=h4. @ katha dafür das du dein 2tes kind erwartest hast verdammt wenig ahnung von allem.

schon ma gearbeitet??? ich glaubs ehrlich gesagt nicht.

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