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Alg2, Zuschüsse, Miete usw.

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe mal eeine Frage, ich lese immer Antrag bei der Arge stellen, hört sich alles so einfach an.

Bei mir ist zum Beispiel das volle Gehalt meiner Eltern mit angerechnet.

Ich habe eine eingene Wohnung 47 qm, bin in der 19 Woche Schwanger und verdiene in der Ausbildung 371 Euro.

Meine Anträge sind alle abgelehnt worden. meine eltern sollen zahlen. ist das richtig.

Bitte um rat , vielen Dank

Geschrieben

habe mich beim arbeitsamt erkundigt nach dem wohnsatz in heide vertstehe das aber nicht ganz.wollte auch nicht weiter nachfragen die mitarbeiterin war schon so pampig zu mir.habe da leider nicht so viel mut.sie sagte zu mir 339 € + heizung.ist das warmmiete?lwenn ja in der zeitung krieg ich dafür 39 qm.:mad:nur 2 zimmer.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Hab ne Frage.

Ich (schwanger 28. Woche) wohne mit meiner Tochter, Lebensgefährt in einer 59m² Wohnung.

Da, dass zu klein ist wollen wir umziehen.

Mein Schatz verdient ca. 1100-1200Euro.

Leider reicht das Geld nicht mal für 3 Personen und deshalb bekommen wir 150 Euro zuschuss von der ARGE.

Wir suchen schon sehr lange eine Wohnung. :(

Leider sind die meisten zu groß, zu teuer, zu kleine oder dort wo man seine Kinder nicht aufwachsen lassen möchte.

Wir haben gesagt bekommen, dass die Wohnung (für 4 Personen) 430Euro kalt+ 180Euro Nebenkosten + Heizkosten betragen darf.

Die Wohnung darf auch nur 90m² groß sein.

Jetzt haben wir eine Wohnung in der Zeitung gefunden.

Die aber 450Euro kalt kostet, Nebenkosten und Heizkosten standen nicht in der Zeitung und sie ist 105m² groß.

Also wäre die Kaltmiete schon mal 20 Euro zu teuer und die Wohung 15m² zu groß.

Wenn wir mit der Vermieterin reden könnten, dass wir die Wohnung evtl. für 20 Euro billiger bekommen können, wäre es schlimm wenn sie 15m² zu groß ist?

Darf man, die Kosten die mehr anfallen selbst bezahlen??

Wenn wir meinen, dass wir es schaffen.

lg steffi

Geschrieben

das ist immer eine Entscheidung der jeweiligen ARGE ob ja oder nein

bei uns ist es seit neuestem so, dass wenn die Quadratmeterzahl überschritten wird, die Wohnung abgelehnt wird, da die Nebenkosten für eine größere Wohnung ja auch höher sind als für die "genehmigten/angemessenen"

Geschrieben

Danke für die Antwort.

Ich hoffe, dass wir wenn sie wirklich zu groß ist den Teil der Heizkosten die mehr werden würden selbst zahlen können/dürfen.

Ich möchte endlich in eine größe Wohnung.

Wir haben hier nit mal Platz für die Babywiege, außer wenn wir einen Schrank abbauen. :(

Wir suchen auch schon seit Dezember.

Suchen im I-net und Zeitung.

Wann hat das denn endlich mal ein Ende? :(

lg steffi

  • 5 Monate später...
Geschrieben

Ich hab mal ne frage an unsere Experten hier! :D

Ich bekomme seit April 2009 ALG2 und mein Freund hat jetzt für 2008 die steuerrückzahlung erhalten muss ich das beim Amt melden und wenn ja wie berrechnen sie das nehmen sie uns das Geld wieder weg oder zahlen sie denn weniger? Denn ich glaub das meine Sachbearbeiterin gesagt hat das wir nur die steuererklärung für 2009 angeben müssen aber ich bin mir nicht so ganz sicher... Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! :o

Danke und LG

Geschrieben

Es geht immer nach dem Zufluss.

Sie werden euch das Geld wahrscheinlich auf einen bestimmten Zeitraum aufteilen und als Einkommen anrechnen.

Somit würdet ihr in den nächsten Monaten weniger bekommen.

Mitteilen müsst ihr es auf jeden Fall!

Geschrieben

Obwohl das die steuer vom letzen jahr sind ich mein da waren wir ja noch nicht beim Amt, und die steuern haben wir ja letztes jahr zu viel gezahlt! Mhh aber ich werde meine Sachbearbeiterin das mitteilen mal sehn was die dazu dagt denn sie sagte nur was von der steuereklärung 2009... Darum bin ich gerade etwas verwirrt!

Geschrieben

Danke! HAb schon mit meiner SB tel.

Aber wird das denn durch die monate geteilt? Das hab ich natürlich vergessen zu fragen oder sagen die ne jetzt bekommen sie 2 monate kein ALG2?! Sorry für die vielen fragen! :o Ich hätt sie gestern ja fragen können aber was man nicht im kopf hat! ;):o

Geschrieben

wenn ich zuvielgezahlte Steuern auf den Tisch bekomme - sprich eine Steuerrückvergütung - teile ich den Betrag durch 12 und rechne den betrag 12 Monate lang an...

ob alle Sachbearbeiter das so machen weiß ich allerdings nicht, weil viele Argen unterschiedlich arbeiten

Geschrieben

Also sie könnten auch sagen wir zahlen so lange nix bis der betrag aufgebrauch ist? Das wäre gemein dann lieber durch 12 das kann man eher verkraften und man hat irgendwie noch was von der rückzahlung! Mhh ich hoff sie teilt das! *hoff*

Geschrieben

Bei uns ist das unterschiedlich und kommt auf die Höhe an.

Man soll ja auf einen angemessenen Zeitraum aufteilen.

Aber 12 Monate gibts bei uns nicht :o

Es kann teilweise dazu kommen, dass wir einige Monate nicht zahlen und die Kunden sogar die Krankenversicherung von der "einmaligen" Einnahme selbst zahlen müssen.

Aber wie gesagt, kommt auf die Höhe an.

Geschrieben

Das kann man pauschal nicht sagen.

Es kommt nicht nur auf die Höhe der Rückzahlung an, sondern auch auf den Anspruch in den Monaten...

Umso mehr Anspruch - umso mehr kann man einbehalten.

Denn das Geld zum Leben ist ja da!

Geschrieben

Elaire ihr werdet ja nu keine 2000 Euro Steuern wiederbekommen haben...

Beispiel: 650 Euro Steuerrückzahlung... bei so einem Betrag teil ich z.B. auch nicht durch 12 sondern schau mir an wie lang der Bewilligungsabschnitt noch ist....

ist halt wie wir schon sagten von ARGE zu ARGE unterschiedlich... kann sogar von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter schon unterschiedlich sein, weil es heißt "angemessener Zeitraum" ... und das kann verschieden ausgelegt werden

  • 1 Monat später...
Geschrieben

hallo ,

ich hab heute ein gespräch mit meiner kleinen schwester gehabt , die mich doch ein weing beschäftigen.vielleicht könnt ihr mich ja aufklären.

allso meine schwester lebt mit freund und 2 kindern zusammen (ca 75 qm² ,3 zi. ),hat grade erfahren das sie ungeplant schwanger geworden ist (arge weiß davon noch nichts) nun ist sie schon länger auf wohnungssuche , da in der aktuellen wohnung die heizung nicht richtig funktioniert (vermieter macht nichts)

der mieter über ihnen ständig nachts laute musik hört und es wird gepoltert und sturmgeklingelt.von den pöbeleien ganz zu schweigen . ihr wurde im letzten jahr sogar 2x der buggy rampuniert ,da nur eine mietpartie noch im haus ist ,war kalr wer es war.

die große seid kurz vor den ferien auf einer föderschule ist (lange fahrzeit)wird gemoppt und fühlt sich unwohl in der klasse.

nun würde sie halt auch mit ihren lieben in einer ganz anderen ecke ziehen,wenn sie was passendes findet ,weiß aber nicht ob die arge das auch genehmigen würde .

sie möchte ihrer großen einfach ermöglichen , wieder gerne zu schule zu gehen, sie wird an der jetzigen förderschule schon morgens auf dem weg zu schule gemoppt.

soweit ich gelesen habe sind das alles keine gründe um aus - bzw umzuziehen oder steht ihr vielleicht doch ein umzug zu da sie nun schwanger ist.

meint ihr das wäre ein grund für die arge zu übernehmen oder zu sagen ist nicht ?

laut der arge im anderen lk wo sie sich vor einigen wochen eine wohnung angesehen hatten, die den kdu entsprach , der freund sogar ein vorstellungs gespräch hatte, wo dre chef meinte eine wohnung dichter dran wäre sinnvoller das er ihn dann auch besser einsetzen könne,wurde abgelehnt.gründe sein nicht ausreichend.

wie sieht das eigentlich mit der kdu aus ,hat sich da was geändert ? teilweise sind die listen aus dem inet doch recht alt .

ganz lieben dank schon mal :smkiss:

Geschrieben

wie sieht das eigentlich mit der kdu aus ,hat sich da was geändert ? teilweise sind die listen aus dem inet doch recht alt .

:confused: Was meinst du mir dieser Frage?

Warum fragt sie nicht einfach bei ihrer ARGE nach?

Denn alleine die entscheidet (erstmal) ob ja oder nein.

Ob wir hier sagen: Ja, würde ausreichen oder nicht ist ja nicht aussagekräftig!

Geschrieben
:confused: Was meinst du mir dieser Frage?

Warum fragt sie nicht einfach bei ihrer ARGE nach?

Denn alleine die entscheidet (erstmal) ob ja oder nein.

Ob wir hier sagen: Ja, würde ausreichen oder nicht ist ja nicht aussagekräftig!

na weil ich mal gelesen habe das 2007 die kdu sich geändert haben soll.bei uns im landkreis gehen die teilweise noch von den mieten davor aus,was bedeutet das man keinen geeigneten wohnraum zu den preisen findet ;)

bei der arge hatte sie wohl schon nachgefragt, aber ohne zu erwähnen das eine ss festgestellt wurde (hat noch keinen mutterpass bekommen) , da meinte die sb nur, das es immer auslegungssache sei und das dann die neue arge vielleicht noch einen umzug ablehnen könnte :(

ich kenn mich da leider nicht aus ,aber beschäftigen tut mich das schon sehr.

platz für nachwuchs wäre jetzt in der wohnung nicht ,sie haben 2 kleine kinderzimmer,und im schlafzimmer ist auch kein platz.

na mal sehen was sie da noch zu hören bekommt

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