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Alg2, Zuschüsse, Miete usw.

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Hey ihr..

nachdem hier ja nun des öfteren über Zuschüsse in der SS diskutiert wird, bzw. darüber, welche Wohnungsgröße einem wann zusteht, habe ich einfach mal ein paar Angaben hier reingesetzt, die ich vor knapp 2 Wochen von der Pro Familia erhalten habe. Vielleicht hilft es außer mir ja noch jemandem!?

Regelsätze für Hamburg

Grenzwere für Kaltmiete / Betriebs- u. Wasserkosten

für 1 Personen - Haushalt: 45 m² / 318,00 € (bis 50m²)

für 2 Personen - Haushalt: 55 m² / 409,00 € (60m² laut der HP vom Arbeitsamt)

für 3 Personen - Haushalt: 75 m² / 499,00 €

für 4 Personen - Haushalt: 85 m² / 576,00 € (bis 90 m²)

*zuzüglich Heizkosten*

Berechnungschema ALG2 u. Sozialgeld

Alleinstehend und schwanger (ab 13. SSW):

345,00 € Regelleistung

59,00 € 17 % Merhbedarf

404,00 € Gesamtbedarf + Kaltmiete inkl. NK + Heizkosten

Alleinerziehende nach der Entbindung:

345,00 € Regelleistung

124,00 € 36 Mehrbedarf, Kind unter 7 Jahren

207,00 € Regelleistung Kind unter 15 Jahre

676,00 € Gesamtbedarf + Kaltmiete inkl. NK + Heizkosten

Paar mit 1 Kind (in einem Haushalt zusammenlebend):

311,00 € 90% von 345,-€ (Partner über 18 oder 345,-€ 1 Partner unter 18)

311,00 € s.o.

207,00 € Regelleistung Kind unter 15 Jahre

829,00 € Gesamtbedarf + Kaltmiete inkl. NK + Heizkosten

Als laufendes Einkommen werden z.B. angerechnet:

154,00 € Kindergeld

199,00 € Kindesunterhalt vom Kindesvater (bis 6. Einkunftsstufe der Düsseldorfer Tabelle") bzw.

127,00 € Unterhaltsvorschuss- oder ersatz (für Kinder von 0-5 J. alte BuLä)

? ggf. der "Betreuungsunterhalt" für die Mitter durch den Kindesvater (bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)

? Lohn / GEhalt abzüglich Freibetrag

Nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen:

- das Eriehungsgeld

- ggf. Mittel aus der "Bundesstiftung Mutter und Kind"

Pauschalen / Zuschüsse

Bei der ARGE können folgende Zuschüsse beantragt werden, die allerdings nicht immer genehmigt werden. Möglicherweise wird auch eine vorherige Prüfung veranlasst, um zu sehen, ob nicht vielleicht schon genügend Kleidung, Möbel usw. vorhanden sind!!!

200,00 € Babypauschale, 1. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, vor der Geburt auszuzahlen)

130,00 € Babypauschale, 2. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, bei Geburt auszuzahlen)

170,00 € Babypauschale, 3. Teilbetrag (Säuglingsbedarf, 6 Monate nach der Geburt auszuzahlen)

120,00 € Schwangerschaftsbekleidung

Die Babypauschale in Höhe von 500,00 € deckt sämtliche, geburtsbedingten Bedarfe - Babybekleidung und Säuglingserstausstattung, wie z.B. Kinderwagen, Kinderbett oder Wickeltisch ab. Sie wird in drei Teilbeträgen ausgezahlt. Der erste Teilbetrag ist bereits vor Ende der Schwangerschaft, der zweite unmittelbar bei der Geburt und der dritte sechs Monate nach der Geburt zu gewähren.

Eine Ersausstattung mit Bekleidung kann nur in außergewöhnlichen Lebenssituationen - z.B. bei einem Brand oder dem vollständigen Verlust der Bekleidung - gewährt werden. Diese Pauschale beträgt 420,00 €.

Des Weiteren gibt es z.B. hier in Hamburg auch spezielle Geschäfte, in denen man gebrauchte aber gut erhaltene Baby-, Kinderartikel sehr günstig oder teilweise umsonst bekommen kann. Dort muss man teilweise eine Einkommensbescheinigung vorlegen, allerdings ist das nicht überall der Fall. Wer Interesse an diesen Adressen hat, kann mir ja sonst einfach kurz ne PN schicken.

Ich hoffe, dass ich sonst irgend jemandem mit diesen Zeilen helfen konnte, denn so kann man sich den Weg zu Behörden oder zur Pro Famila ersparen. :)

Liebe Grüße, Snowflower

PS: Wäre schön wenn eventuell noch jemand aktuelle Angaben für andere Bundesländer hat.

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Gast bianca81

hier die daten die ich für berlin weiß:

3 Personen HH - 444€ (die anderen weiß ich nicht)

53€ Mehrbedarf für Schwangere (ansonsten die daten wie oben von snowflower)

angerechnet als einkommen wird weiterhin bafög, ist aber sehr umstritten und kann als widerspruchsgrund genommen werden. der eigene unterhalt von den eltern wird in berlin dem anschein nach in kompletter voller höhe angerechnet.

jobcenter:

also baberstausstattung 310,74 €; ssbekleidung 215,73€; babybett 100,-; kinderbett 100,-; schrank 90€

= 816,11€

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Miete für drei Personen bis zu 486,75€ 75m² hier in Solingen

Dann

Von der ARGE bekommst Du volgenes: ab der 21 Schwamgerschaftswoche Umstandkleidung*Jacke für den Winter*

ab der 36 woche Krankenhauswäsche

2Still-BH´s

Kinderbett mit Ausstattung ab der 32 woche

Kinderwagen mit Aussattung ab der 32 woche und Erstlingaustattung ab der 32 Woche.

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Also hier im Rhein - Sieg Kreis steht ss folgendes zu.

53€ Mehrbedarf

180€ Erstlingsausstattung

Tja und das wars für die Schwangerschaft:( . Ich habe zwar auch ein Antrag gemacht für 6 Monate nach der Geburt aber der wurde abgelehnt mit der Begründung das man ja jetzt etwas mehr ALG 2 hätte die das abdecken würde :confused:

Ich will hier raus :D

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  • 7 Monate später...

huhu ihr Lieben,

ich habe da mal ein paar Fragen:

ich hab das irgendwie nicht so ganz verstanden! Also ich habe ab der 12. SSW ein Anrecht auf Mehrbedarf, richtig? Diesen Mehrbedarf beantrage ich bei der ARGE? Und es sind so im Schnitt um die 50 Euro? Im Monat?

Nach der Geburt des Kindes würde mein Bafög ja wegfallen und ich bekäme ALG2, richtig? Wie wird das genau berechnet? Bekäme ich einen Mindestsatz?

Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus? Ich habe mal was von einer Einmalzahlung der Krankenkasse gehört?! Da ich ja in keinem festen Arbeitsverhältnis stehe.

Wonach richtet sich der Wohngeldbetrag des Kindes?

Bekomme ich alle Anträge bei der ARGE?

LG und ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!! :)

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huhu ihr Lieben,

ich habe da mal ein paar Fragen:

ich hab das irgendwie nicht so ganz verstanden! Also ich habe ab der 12. SSW ein Anrecht auf Mehrbedarf, richtig? Diesen Mehrbedarf beantrage ich bei der ARGE? Und es sind so im Schnitt um die 50 Euro? Im Monat?

ja du hast mehrbedarf, keine ahnung wieviel, ab wann weiß ich nicht.. frag mal beim arbeitsamt

Nach der Geburt des Kindes würde mein Bafög ja wegfallen und ich bekäme ALG2, richtig? Wie wird das genau berechnet? Bekäme ich einen Mindestsatz?

klar bekommst du einen mindestsatz, sofern du alleinerziehend bist, dein kind auch.

Wie sieht es mit Mutterschaftsgeld aus? Ich habe mal was von einer Einmalzahlung der Krankenkasse gehört?! Da ich ja in keinem festen Arbeitsverhältnis stehe.

ich glaube das kriegst du nicht

Wonach richtet sich der Wohngeldbetrag des Kindes?

also einer dreiköpfigen familie stehen 75 qm zu...davon bezahlen sie dann dir und dem kind die miete, der vater muss selber zahlen.

Bekomme ich alle Anträge bei der ARGE?

ja und gehe zu pro familia da kannst du noch viel anderes beantragen (möbelzuschuss, etc.).

LG und ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen!! :)

lg

della

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wie kaufvertrag herstellen, das kapiere ich nicht.

mh, also du gehst du pro familia stellt einen antrag auf möbelzuschuss...dann musst du die kassenzettel hinschicken...fertig. ob gebrauchtmöbel auch gehen? denke schon.

ARGE heißt arbeitsgemeinschaft für beschäftigung

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  • 2 Wochen später...

Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II sind unangemessen hohe Unterkunftskosten in der Regel längstens für sechs Monate zu übernehmen, wenn es dem Hilfebedürftigen

nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel,

durch Vermieten oder auf andere Weise die unangemessenen Aufwendungen zu senken.

Das Amt will mir aber nicht mal diese 6 Monate zahlen, weil meine Miete 105€ zu hoch ist. Hat einer Erfahrung wie ich die 6 Monate trotzdem durchsetze? Ich fange ja eh im September wieder an zu arbeiten, also wäre es quatsch fürs Amt in eine billigere Wohnung umzuziehen.

Jetzt wollen sie eine Stellungnahme und wahrscheinlich werden mir ab nächsten Monat 105€ weniger gezahlt.

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  • 3 Wochen später...

Hallo

ich hoffe meine Frage ist hier nicht völlig fehlplatziert.

Wie ist denn das. Meine Liebste ist schwanger 18. SSW. Wir wolln halt auch das Geld f. Erstlingsaustattung beantragen usw. der Punkt ist ich (Student) bekomme (statt Bafög) 350 € unterhalt v. meinen Eltern 150,-€ Kindergeld v. meinen Eltern und verdiehne mal 250 mal 300€ dazu. Wir beantragen das geld ja nun in einem Monat wo meine Freundin auch noch Bafög + KfW Stützt 200,-€ bekommt. Ab April hat meine Freundin gar nix mehr da beantragen wir dann für sie AlG2. Aber jetz haben wir ja noch geld. Haben wir dann jetzt zu viel welche Grenze gilt da, bekommen wir dann weniger oder gar nix wenn wir drüber sind??

Vielleicht weis ja jemand bescheid oder kennt nen thread dazu...

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Achso und übrigens die ganzen Anträge auf erstlingsausstattung und Mehrbedarf usw. sollen """ formlos """ gestellt werden. Aber Pro Familia (zumindest bei uns) haben da schon so Formvolle Anträge vorbereitet. Die Beraten einen Auch ganz gut diesbezüglich.(konnten mir nur bei meinem Obergrenzen problem auch nicht weiterhelfen)

Mal so als Antwort für ... Mythos

Auch wenn die Frage schon uralt ist vielleicht wills ja noch jem. wissen.

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  • 5 Monate später...
wie beantrage ich den Mehrbedarf beim AA? Formloser Antrag oder gibts da Vordrucke?

und nochmal rauskram ^^

Bei mir hat ein einfacher Änderungsantrag für geänderte Verhältnisse (oder wie der hieß) gereicht.

Das ist so ein Blatt das für alles genutzt werden kann. Dort bei sonstiges einfach Schwangerschaft eingetragen, und ein ärztliches Attest über die Schwangerschaft und voraussichtlichen Entbindungstermin beilegen.

(Meistens wollen sie noch ne Kopie vom Mutterpass haben aber der geht sie absolut nichts an und es geht auch ohne.)

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  • 3 Monate später...

Hallo an alle!

Ich habe da ein paar kleine Fragen an euch.

Ich bin in der 15 SSW und wohne bei meinen Eltern.

Laut dem neuen Gesetz,bekommt man eine Wohnung erst ab 25 Jahren bezahlt. Da ich noch nicht 25 bin, aber schwanger besteht da die möglichkeit, dass ich eine Wohnug kriege?Und wenn ja, schon vor oder erst nach der Geburt?

Eine weiter Frage:

Da wir keine Leistungen von Stadt kriegen, kann ich überhaupt irgendwelche anträge stellen ( wie Erstaustattung oder Mehrbedarf)?

Hilft mir bitte, ich kenne mich überhaupt nich mit dem Gesetzen und meinen Rechten aus!

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Durch die SS änderst sich bei Dir einiges Dir steht jetzt u.U. schon eine eigene Wohnung zu.

Diese bekommst Du auch schon vor der Geburt.

Wenn Du einen Auszug aus dem Elternahus genehmigt bekommst, stehen Dir dann SS_Mehrbedarf, SS-Bekleidung und auch Erstausstattung sowohl für Dich als auch für das Baby zu.

Was ist dem mit dem Vater des Babys?

Das Amt wird sehr genau wissen wollen was er verdient, denn er ist Dir ja laut Gesetz schon 8 Wochen vor der Geburt zu Unterhalt verpflichtet.

Geh am besten einfach mal zu Deinem zuständigen Jobcenter/Arge/Bagis (weiss leider nicht wie es bei Euch heisst) und beantrage den Auszug + Alg2.

LG Alexandra

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Hallo zusammen!! ich habe da mal ein paar Fragen!

Ich bin arbeitslos und mein Freund ist Azubi ( ich 21 er 27) und sein BAB wurde abgelehnt.

Nur wir beiden wollen keine getrennten Wohnungen nehmen wegen den Finanziellen.

Bei der Jobagentur muss er ein drittel dazu bezahlen zu Miete, Strom usw.

Was er leider nicht kann da er im ersten Lehrjahr ist.

Was können wir machen oder wo kann man Hilfe erwarten?

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Danke Quasselmodi,

das mit dem Vater ist auch schwierig,

Erstens weiss er noch nix von seinem Glück, und ich habe auch vor ihn nix zu sagen.(So ein Vater ist nichts für mein Kind,weiss ich mittlerweile)

Geht es vielleicht so, dass ich den Vater als Unbekannt angebe, oder entstehen dadurch Probleme ???

Ich glaube kaum das du das beim JA durchbekommst. Die sind da recht konsequent und wollen den Namen des Vaters haben um sich den Unterhalt zu holen. Es sieht ja so aus das dir Unterhalt zusteht. Erstmal springt natürlich die Job Agentur oder die Einrichtung von wo du Geld beziehst ein. Diese wendet sich ans JA. Dann gibts ein hin und her rechnen und das JA zahlt dir dann erstmal Unterhaltsvorschuss. Das Geld wollen die aber natürlich haben und es wird nicht lange dauern und du ubekommst Post von denen wo die die Daten des Kindsvater haben wollen, um sich das Geld ggf. bei ihm zu holen. Eine Bekannte von mir hat das Spielchen auch mit dem JA versucht. Zu Beginn waren die erst noch nett, dann schon recht patzig, ob sie den nicht wüßte mit wem sie....:eek:

Und letztendlich wurde die Zahlung komplett eingestellt, da man ja zur Mitarbeit verpflichtet ist und sie diese verweigert hat indem sie den Namen verschwiegen hat.

Da sie das Geld aber dringend brauchte ist sie ziemlich geläutert einen Monat später dahin und hat den Namen doch angegeben. Und der Vati zahlt heute brav seinen Unterhalt ans JA.

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  • 4 Wochen später...

Hi

ich habe ein Paar Fragen und hoffe, dass mir irgendwer helfen kann.

Ich habe mich vor 2 Jahren entschlossen im Ausland zu studieren und bin nach Polen verreist. Habe hier meinen Freund kennen gelernt und jetzt ist es passiert. ich bin schwanger:) ich freue mich sehr aber ich habe noch ein paar Zweifel, denn mein Studium möchte ich nicht abbrechen und weiter hier studieren. wisst Ihr vielleicht auf welche Weise mir der Deutsche Staat finanziell helfen kann? gelten für mich und für mein Kind die die gleichen Zuschüsse? bitte um Hilfe den nur das finanzielle bereitet mir groBe Sorgen

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Hi

ich habe ein Paar Fragen und hoffe, dass mir irgendwer helfen kann.

Ich habe mich vor 2 Jahren entschlossen im Ausland zu studieren und bin nach Polen verreist. Habe hier meinen Freund kennen gelernt und jetzt ist es passiert. ich bin schwanger:) ich freue mich sehr aber ich habe noch ein paar Zweifel, denn mein Studium möchte ich nicht abbrechen und weiter hier studieren. wisst Ihr vielleicht auf welche Weise mir der Deutsche Staat finanziell helfen kann? gelten für mich und für mein Kind die die gleichen Zuschüsse? bitte um Hilfe den nur das finanzielle bereitet mir groBe Sorgen

Soweit ich weiß musst du dafür in Deutschland leben, würde es auch ziehmlich unfair finden wenn es nicht so wäre. lg

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