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Geschrieben

So Mädels...wir legen große Schritte zurück, aber ganz ohne Bürokratie geht es ja nunmal leider nicht...

damit man auch nix verpasst, dachte ich mir, können wir ja hier infos sammeln, was wann wo beantragt werden sollte...

aus aktuellem grund habe ich nämlich nach dem mutterschaftsgeld geschaut, weil das bei mir ja alles doll mit dem FA-Wechsel und dem Umzug zusammen liegt...

also das muss mit einer bescheinigung vom FA oder Hebamme über den vorrausichtlichen ET, die net älter als eine woche vor beginn der schutzfrist ist (also innerhalb der 35.ssw), bei der krankenkasse oder bundesversicherungsanstalt eingereicht werden...

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Geschrieben

Die Vaterschaftsanerkennung (für nicht verheiratete) sollte man vor der Geburt machen lassen,

genauso wie den Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht

und je nachdem Antrag auf Übernahme des Nachname des Vaters (halt nur wie man wünscht wenn man nicht verheiratet ist)

Anträge auf Erstausstattung sollten bereits gemacht sein. Wenn nicht zacki zacki (wers brauch bzw wems zusteht)

NACH der Geburt kommen die Anträge auf Kindergeld und Elterngeld

Geschrieben
ich werde im januar echt stress kriegen..

Vor allem musst Dich im neuen Ort erst mal zurecht finden - das Antragsgedöns ist ja auch von Kreis zu Kreis verschieden...

Einmal macht man die Vaterschaftsanerkennung auf dem Standesamt wo anders wiederum beim Jugendamt...:rolleyes:

Aber wir sind ja dann zum Glück in MuSchu!

Habt ihr gewusst, dass Mutterschaftsgeld auf einmal ausgezahlt wird? (also sowohl das für 6 Wochen vor als auch das für die 8 Wochen nach der Geburt!)

Uuuunnnnddd - das Mutterschaftsgeld für nach der Geburt muss logischerweise NACH der Geburt separat beantragt werden bei der KK!!!

Geschrieben

Nach der Geburt einfach kopie der geburtsurkunde und bescheinigung über die geburt (bekommt man mit der geburtsurkunde zusammen vom standesamt) an die KK schicken, dann überweisen die das mutterschaftsgeld für acht wochen;)

Geschrieben
Ja, das stimmt... bescheinigung vom FA für KK zum beispiel, damit schnell geld kommt;)

ist halt das blöde, dass die ziemlich aktuell sein muss.... :rolleyes:

bei mir liegt das direkt nach neujahr...also muss ich gleich in der Woche los..weil ab 09.01. MuSchu beginnt..

Geschrieben

Die differenz bis zum nettoeinkommen kommt ja trotzdem planmäßig vom AG... aber ich würds denn auch zeitnah machen, wenn du den zettel bekommen kannst beim FA, damits keine verwirrung aufm konto gibt;)

Geschrieben

Anträge auf Erstausstattung sollten bereits gemacht sein. Wenn nicht zacki zacki (wers brauch bzw wems zusteht)

Anträge auf Erstausstattung

Wem steht`s denn zu und wo kann man das beantragen?

Für die Vaterschaftsanerkennung & Antrag auf das gemeinsame Sorgerecht haben wir am 28.10. nen Termin beim Jugendamt...

Geschrieben

Ich muss auch noch nen Termin ausmachen :rolleyes:

Den Antrag stellt man, sofern man nicht gerade ALG2 bekommt, bei den verschiedenen Einrichtungen wie Caritas, Pro Familia usw.

Zu steht es Eltern die unter einer gewissen Einkommensgrenze liegen und die es nicht schon in den letzten 3 jahren beantragt hatten.

Achja, nach der Geburt das Kind bei der Krankenkasse anmelden.

Geschrieben

Ja auf jeden fall und wir hatten sogar noch Huddel wegen dem Krankentransport, die habens im Kh vollverschusselt und dann meinte MEINE KK (wo sie ja nicht versichert ist) natürlich, die bezahlen das nicht ich soll löhnen :mad:

Naja war ja gsd leicht aufzuklären dass die anderen KK zuständig ist.

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