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Wieviele Fehltage bei Kind krank?

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Geschrieben

Hallo Mädels,

ich hoffe, dass mir eine von euch weiterhelfen kann. Nach dem Gesetz steht es ja jedem Elternteil zu 10 Tage auf das Kind krankgeschrieben zu werden. Als alleinerziehende logischerweise 20 Tage. Wie ist es denn nun, wenn man als Elternteil bereits die 10 Tage voll hat, darf der KiA dann nicht mehr krankschreiben oder muss man dann zu seinem eigenen Hausarzt und sich krankschreiben lassen? Weiß jemand von euch, wie das geregelt ist?

Geschrieben

Ich habe 2 Kids, bin nicht verheiratet und lebe mit dem Papi zusammen. Er Selbständig. Ich habe pro Kind 10 Tage, Er bekommt logischerweise kein Geld fürs zu Hause bleiben. Normalerweise wenn er Arbeitnehmer währe könnte ich mir seine 10 Tage pro Kind überschreiben lassen. Somit muss ich mit nur 10 pro Kind hinkommen. Alles was drüber ist wird nicht von der Krankenkasse bezahlt. Die gehen halt davon aus, das du als Selbständiger ruhig mal zu Hause bleiben kannst.

Schlechte Erfahrung:

Wir sind immer von 20 Tagen ausgegangen und hatten Probleme bekommen, weil ich über 10 Tage war. Damals ist uns erstmal richtig erklärt wurden das WIR nur 10 Tage haben. Habe 5 Tage unbezahlt gehabt. Das war deutlich zu spüren. Die KK hat sich so quer gestellt, dass wir gewechselt haben. Ist aber überall gleich geregelt.

Dir bleibt dann nur unbezahlt oder Dir tut ganz plötzlich was weh, anders gehts nicht.

Nur gut das ich meine Mama in der Nähe habe. Meine 10 Tage gehen fast nur auf die Arztbesuche drauf, die anderen Tage nimmt meine Mutti die Kinder.

Geschrieben

wenn du selbst wegen irgendwas krank geschrieben wirst, dan kriegst du schon geld.

wenn allerdings fabi mehr als 10 tage krank ist und du mit ihm zu hause bleibst, dann gibt es dann nichts mehr.

also immer schön beide gleichzeitig krank werden. ;)

Geschrieben
wenn du selbst wegen irgendwas krank geschrieben wirst, dan kriegst du schon geld.

wenn allerdings fabi mehr als 10 tage krank ist und du mit ihm zu hause bleibst, dann gibt es dann nichts mehr.

also immer schön beide gleichzeitig krank werden. ;)

Ich habe zwar eine Hausärztin, die wegen jedem Pups nen Krankeinschein ausstellt, aber gerecht ist das trotzdem nicht irgendwie :rolleyes:.

Also ich meine, Kinder sind doch ständig krank, grade wenn sie noch so klein sind. Da sind die 10 Tage doch weg wie nix :rolleyes:

Menne und ich haben jetzt beide jeweils 5 Tage weg, und das Jahr ist noch "lang"

Geschrieben

ja wo denkt ihr hin?!

jedes kind ist doch nur maximal 10 tage im jahr krank. festgelegte din! :P

oh man... gut zu wissen!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Also ich habe was anderes gesucht und bin zufällig hier gelandet.

ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Wenn eine Alleinerziehende Mutter, pro Kind 20 Tage zu hause bleiben darf und zwei Kinder hat, sind das schon 40 Tage + 30 Urlaub und wahrscheinlich auch noch teilweise selber krank.

Wann kommt sie dann denn noch arbeiten?????

Des Weiteren stimmen einfach Dinge die hier stehen nicht. Ich habe ein Kind und

darf 10 Tage zu hause bleiben, wenn das Kind krank ist, dann bekomme ich für diese Zeit 100% Lohn bzw. Gehalt über den Arbeitgeber. Ist ein Kind über diesen Tag hinaus weiterhin krank, kann ich trotzdem zu hause bleiben, bekomme aber "nur" Krankengeld über die Krankenkasse ( und nicht wie hier behaupet wird unbezahlt). Und genau das ist richtig, sonst würde ich als Arbeitegeber keine Frau mehr mit Kinder mehr einstellen..., so zahlt dann die Krankenkasse.

Grüße

Geschrieben

also soweit ich weiß, is es sache des arbeitgebers, ob er bei krankem kind den lohn weiter zahlt oder nicht. wenn er es nicht tut, gibts krankengeld von der krankenkasse, egal ob ab dem 1. oder 11. tag. mein mann z.b. hat auch mal für 1 tag krankengeld bekommen, weil er mit flo zuhause geblieben is. da hat der arbeitgeber nix gezahlt!

und ich bin jetzt nicht sicher, aber ich meine, die tage, die man von der kk bezahlt bekommt, sind auch begrenzt...

Geschrieben

Schon komisch, dass dann meine Arbeitskolleginnen immer Minusstunden aufbauen, wenn die Krankentage um sind. Da würde es sich mit Krankengeld doch leichter leben. :rolleyes:

Ich bekomme übrigens keinen Cent, wenn ich mit nem kranken Kind zu Hause bleiben muss. Liegt daran, dass meine beiden hier privat versichert werden mussten und die private Versicherung das nicht bezahlt. :mad:

Meine eigene Krankenversicherung ist nicht zuständig und mein AG zahlt da auch nicht. Muss er abe auch nicht.

Geschrieben

Sauerei, da ist man schon teuer privat versichert und hat dadurch auch noch nen Nachteil. Ich kenne das aber eigentlich auch so das es ne bestimmte Anzahl an Tagen gitb wo man 100% Lohn erhält und darüber hinaus dann der Krankenkassensatz greift.

Geschrieben

Also ich bin mir eigentlich sicher, dass es für die Erkrankung eines Kindes gar kein Krankengeld im eigentlichen Sinne gibt. Alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmer erhalten halt die 10 Tage, in denen sie von der GKV Entgeltersatzleistungen bekommen, die vorher vom Arbeitgeber dahin gemeldet werden und vorher vom Lohn abgezogen werden. Was darüber hinaus geht muss man selbst abdecken. Wer privat versichert ist, und bei einem Arbeitgeber arbeitet, der einem Tarifvertrag unterliegt (also z.B. Ärzte), bekommen so viele Tage von ihrem Arbeitgeber zurückerstattet, wie im Tarifvertrag festgelegt ist. Die anderen privat Versicherten haben vermutlich Pech - kommt sicher auf die Police an, die man abschließt.

Insgesamt sehe ich es so, dass es schon fair geregelt ist, auch wenn die Zeit natürlich nicht ausreicht. Das geht mir selbst ja auch nicht anders. Allerdings wären wahrscheinlich auch alle nur sehr wenig begeistert, wenn die Kassen die Beiträge erhöhen, um alle Erkrankungen der Kinder abzudecken. Ich bin dann halt extra ein bißchen mit den Stunden runtergegangen, damit ich mir ein Polster ansparen kann - auch falls meine Tagesmutti mal krank wird, denn dafür gibt es ja logischerweise auch nix. Das ist zwar schon eine Geldeinbuße, aber ich wollte halt auch unbedingt nach einem Jahr wieder arbeiten gehen. Und so hoffe ich, dass nach dem dritten Lebensjahr die Erkrankungen abnehmen, so wie mir von vielen prophezeit wurde:D

LG, Aeldra

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Wisst ihr, wie das ist, wenn der Elternteil, der eigentlich zu Hause ist, selbst so flach liegt, dass er nicht mit dem Kind zum Kinderarzt kann? Darf der Kinderarzt dem arbeitenden Elternteil auch etwas ausstellen? Geht nur um die zwei Stunden Ausfall, die der Kinderarztbesuch in Anspruch nimmt. Quasi wie so ein Attest für die Schule damals.

Geschrieben
Wisst ihr, wie das ist, wenn der Elternteil, der eigentlich zu Hause ist, selbst so flach liegt, dass er nicht mit dem Kind zum Kinderarzt kann? Darf der Kinderarzt dem arbeitenden Elternteil auch etwas ausstellen? Geht nur um die zwei Stunden Ausfall, die der Kinderarztbesuch in Anspruch nimmt. Quasi wie so ein Attest für die Schule damals.

Also ich weiß, dass der Arbeitgeber meines Mannes ihm ich glaube 30 Tage im Jahr gewährt, wenn ich krank bin und er sich um das Kind kümmern muss.

Also kein Kindskrank sondern ein "Ehefrauenkrank" sozusagen :D

Ich müsste dann zum Arzt - mir bestätigen lassen, dass es mir nicht möglich ist, das Baby zu versorgen (und dazu gehören ja auch Arzttermine) und die

Bescheinigung würde mein Mann bei seinem Arbeitgeber abgeben.

Aber ich weiß nicht, ob das gesetzlich geregelt ist oder intern beim Arbeitgeber?

Geschrieben

Das fällt meiner Meinung nach unter die gleiche gesetzliche Regelung, auf der auch die 10-Tage bei Kinderkrankheit beruhen (die stehen nämlich auch nicht so ganz genau definiert drin, das ist eher Gesetzesauslegung und Rechtsprechung). Wenn ich mich richtig erinnere, heißt es ungefähr, dass der Arbeitnehmer, dem es aus persönlichen Gründen (also nicht Schneesturm, Streik im Nahverkehr oder so) für eine verhältnismäßig kurze Zeit nicht möglich ist zur Arbeit zu kommen, für diese Zeit dennoch seinen Lohn erhält. Darunter fällt z.B. die Pfleger kranker Angehöriger (nicht nur Kinder oder eben auch Kinder, wenn kein anderer es übernehmen kann), eigene Hochzeit, Todesfall naher Angehöriger, wenn man als Zeuge zu Gericht muss etc.

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