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Frage zum Nachnamen

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GraciaPatricia

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Ja das ist erlaubt, wenn man verheiratet ist, oder halt der Vater vor der

Geburt die Vaterschaft anerkannt hat.

LG kikra13:D

Als wir vor 5 Jahren geheiratet haben und mein Mann einen Doppelnamen annahm, sagte uns die Standesbeamtin,

daß im Familienbuch festgelegt werden muß, welcher der beiden Namen unser Familienname ist, denn den

würden dann später die Kinder bekommen.

Dürften Kinder auch einen Doppelnamen bekommen, hätte sie sich das ja sparen können. :confused:

Aber vielleicht wurde die Gesetzgebung seitdem ja auch geändert...

Ich kenne allerdings kein einziges Kind, das seit Geburt einen Doppelnamen trägt.

Und das, obwohl hier in der Gegend eine Menge exzentrischer Leute mit Doppelnamen leben.

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Als wir vor 5 Jahren geheiratet haben und mein Mann einen Doppelnamen annahm, sagte uns die Standesbeamtin,

daß im Familienbuch festgelegt werden muß, welcher der beiden Namen unser Familienname ist, denn den

würden dann später die Kinder bekommen.

Dürften Kinder auch einen Doppelnamen bekommen, hätte sie sich das ja sparen können. :confused:

Aber vielleicht wurde die Gesetzgebung seitdem ja auch geändert...

Ich kenne allerdings kein einziges Kind, das seit Geburt einen Doppelnamen trägt.

Und das, obwohl hier in der Gegend eine Menge exzentrischer Leute mit Doppelnamen leben.

Die Gesetzgebung hat sich geändert, und ich kenne auch nicht viele mit

Doppelnamen, aber es gibt schon einige Eltern die sich dazu entscheiden:)

LG kikra13:D

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also das intressiert mich ja auch...ich möchte nämlich nicht wenn ich Heirate das die Kids den Namen ihres verstorbenen Vaters ablegen aber mein Partner möchte auch das die Zwerge seinen bekommen

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Einen Doppelnamen kann man auch heute seinen Kindern nicht geben! Man muss sich für einen entscheiden. Und diese Entscheidung gilt dann auch für die weiteren Kinder (das erste gemeinsame Kind kann also nicht den Namen der Mutter und das zweite den des Vaters führen).

Bearbeitet von boena
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Einen Doppelnamen kann man auch heute seinen Kindern nicht geben! Man muss sich für einen entscheiden. Und diese Entscheidung gilt dann auch für die weiteren Kinder (das erste gemeinsame Kind kann also nicht den Namen der Mutter und das zweite den des Vaters führen).

Das ist auch mein Kenntnisstand...

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Dann wurden wir falsch informiert, und zwar von den Eltern! Dann nehme

ich mal alles wieder Zurück:) ABER: wenn das Paar keine deutsche

Staatsbürgerschaft hat (also einer von beiden) geht das wohl doch:D

Ich habe wohl nie darauf geachtet, das die Eltern uns etwas vorgeschwindelt

haben.(Habe eben mit meinem Neugeborenenzimmer telefoniert und meine

Kollegin meinte auch, das es möglich wäre?)

LG kikra13:D

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ich mal alles wieder Zurück:) ABER: wenn das Paar keine deutsche

Staatsbürgerschaft hat (also einer von beiden) geht das wohl doch:D

Ich habe wohl nie darauf geachtet, das die Eltern uns etwas vorgeschwindelt

haben.(Habe eben mit meinem Neugeborenenzimmer telefoniert und meine

Kollegin meinte auch, das es möglich wäre?)

dann geht es

ich habe auf arbeit viele eltern wo die kinder aus ländern kommen wo es so üblich ist und dann ist es erlaubt !

sonst nicht !

diese kinder hatten auch dopplenachnamen !

aber das geht nicht bei allen ländern !!!!

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geht es bei deutsch - amerikanischen Paaren?? :eek: da waere ich ja soooooowas von dafuer. Oder wo kann man sich nach sowas erkundigen?

ich glaub nicht

wenn ich mich nicht irre geht es glaub ich bei spaniern, da in spanien der nachname der mutter zuerst kommt und dann der des vaters...und deshalb ist es auch in D erlaubt

und südamerika glaub ich auch-...

aber genaue länder kann ich dir nicht sagen

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