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Schulische Ausbildung Schwanger und Bafög

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Geschrieben

genau... jedenfalls bis vor ein paar Wochen bis ich in den Muschu gegangen bin :-)

heißt auch hier in Bayern inoffiziel noch "Arbeitsamt"... offiziel Agentur für Arbeit und speziell war ich in der ARGE, als Leistungssachbearbeiterin, wo ich auch liebend gerne nach meinem Erziehungsurlaub wieder eingesetzt werden möchte...

Geschrieben

Ja wie wird man schwanger geplant war es nicht aber weg machen will ich es auch nicht auch wenn es schwierig wird..Und ich hab mich ja auch schon um alles gekümmert sprich tagesmutter und alles so das ich meine Ausbildung machen kann..Und gestern bei der beratungsstelle wurde mir im Bezug auf Alg 2 was anders gesagt..Kann ja auch sein das die gesetze von bundesland zu bundesland verschieden sind.

Geschrieben
Ja wie wird man schwanger geplant war es nicht sind auch schon länger zusammen und ist nie was passiert naja und nach 3jahren isset passiert aber weg machen will ich es auch nicht auch wenn es schwierig wird..Und ich hab mich ja auch schon um alles gekümmert sprich tagesmutter und alles so das ich meine Ausbildung machen kann..Und gestern bei der beratungsstelle wurde mir im Bezug auf Alg 2 was anders gesagt..Kann ja auch sein das die gesetze von bundesland zu bundesland verschieden sind.

Sie hat mir halt nen § gesagt und dann irgendwas mit besonderen Härtefällen dazu gehört wohl auch wenn man schwanger ist.Aber da ich eh nen Termin beim amt habe werd ich das auch noch alles erfahren.

Geschrieben

nein die Gesetze sind bundesweit...

... und verlass dich nicht auf die Beratungsstelle, sorry wenn ich das so sage, die kennen sich zwar mit ihren Sachen einigermaßen aus, aber ich habe mich im Büro immer über die schönen falschen Aussagen geärgert, die die getätigt haben und dann die Mütter zu mir kamen "die Beratungsstelle hat aber gesagt... "

und es ist definitiv so ein Bafög-Bezug schließt den Bezug von Alg II aus...

Geschrieben (bearbeitet)
Sie hat mir halt nen § gesagt und dann irgendwas mit besonderen Härtefällen dazu gehört wohl auch wenn man schwanger ist.Aber da ich eh nen Termin beim amt habe werd ich das auch noch alles erfahren.

§ 7 (5)....

(5) 1Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. 2In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

Das würde aber heißen du müsstest das Geld nach Beendigung der Ausbildung zurückzahlen.

Bearbeitet von ~*Jana*~
Geschrieben

Es gibt aber auch besondere härtefälle falls der Lebensunterhalt nicht gedeckt ist aber ich glaub nur auf darlehns basis.Dann soll es wiederrum noch was geben wo mans nicht zurück zahlen muss sie hat es mir ja vorgelsen das gilt ja insbesondere dann für schwangere.

Geschrieben

Sorry wenn ich mich da kurz einmische...

Es gibt eine Regelung ohne Darlehnsbasis - definitiv...

Ich weiß jetzt aber nicht was für ein "Härtefall" man sein muss um das zu bekommen, bzw ob du (Maiwen) als ein solcher Härtefall durchgehst!

Geschrieben

na da würde ich dann gerne drüber informiert werden, diese Regelung müsste es dann nämlich erst seit ca. 3 Wochen geben... solange bin ich nämlich erst zuhause...

und ich hab den ganzen Kram ziemlich lange gemacht und eine Gesetzesänderung ist mir absolut nicht bekannt, da diese meist zu Jahresanfang oder Halbjahreswechsel kommen...

Geschrieben

Ja ebend das wurd mir ja auch gesagt. Das es auch ne reglung ohne Darlens Basis gibt hatte sie mir ja vorgelsen und wer dazu gehört wird mir ja dann sicher gesagt wer anspruch hat und wer nicht.Erkundigen kann man sich ja mal kostet ja nix und so hat man halt gewissheit.

Geschrieben
Sorry wenn ich mich da kurz einmische...

Es gibt eine Regelung ohne Darlehnsbasis - definitiv...

Ich weiß jetzt aber nicht was für ein "Härtefall" man sein muss um das zu bekommen, bzw ob du (Maiwen) als ein solcher Härtefall durchgehst!

... JEIN... weil der Begriff "HÄRTEFALL" nicht wirklich geregelt ist, dass ist eine der wenigen Sachen, wo ein Sachbearbeiter ein wenig Entscheidungsfreiheit hat... ob man das selber als Härtefall einstuft oder nicht...

ich habe es definitiv so gehalten, dass ich Leute die Bafög bezogen haben grundsätzlich abgelehnt hab

Geschrieben
... JEIN... weil der Begriff "HÄRTEFALL" nicht wirklich geregelt ist, dass ist eine der wenigen Sachen, wo ein Sachbearbeiter ein wenig Entscheidungsfreiheit hat... ob man das selber als Härtefall einstuft oder nicht...

ich habe es definitiv so gehalten, dass ich Leute die Bafög bezogen haben grundsätzlich abgelehnt hab

Ich weiß was du meinst, aber es gibt die sogenannten "Härtefälle" - bloß wann und ob man einer ist kommt ganz auf das Amt an...

Geschrieben

dann könntest du Glück haben... für junge Mamis, die die 1. Ausbildung machen kann man es als "Härtefall" einstufen...

... ich hab das dann aber meist sogehalten, das ich mit einem Vermittler zusammen eine Art Vertrag abgeschlossen habe, in dem festgehalten wurde dass die Leistungen vorläufig gezahlt werden... unter der Voraussetzung das die Ausbildung abgeschlossen wird... sollte die Ausbildung abgebrochen werden, ohne das ein wirklich triftiger Grund vorliegt, wird die Leistung als Darlehn umgewandelt und muss zurück gezahlt werden...

aber das wird von Amt zu Amt unterschiedlich gehandhabt...

Geschrieben

Na da haben wa ja jetzt licht ins dunkle gebracht vielleicht hätte ich mal von anfang an sagen sollen das es meine erste Ausbildung ist.Das mit den verträgen hab ich auch schon mal gehört.Ich kenne einen falls ist zwar was anderes der hat sein Geld für den Führerschein bekommen da er eine Ausbildung angefangen hat sollte die auch beenden wurde aber nach dem 2Ausbildungsjahr gekündigt wegen zu spät kommen nicht am Berufsschul unterrricht gefehlt der musste keinen pfennig zurück zahlen das ende vom Lied keinen Führerschein weil er das geld auffm kopf gehauen hat und müsste das geld nicht mal zurück zahlen.Naja wie gesagt ist halt ne andere sache nur das fiel mir grad ein weil es auch in verbindung mit der Ausbildung war..

Geschrieben

es gibt immer welche die trotz dem mist den sie verzapfen durch die maschen rutschen und glück haben...

ich drück dir aber erstmal ganz fest die daumen, dass in deiner SS alles ok läuft und du die ausbildung mit deinem würmchen zusammen schaffst...

... im prinzip heißt es ja, wenn man will schafft man alles :-)

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

Ich bin auch in einer schulischen Ausbildung. Bin jetzt im 4. Monat schwanger und bekomme BaföG.

Bei der ARGE konnte ich Mehrbedarf beantragen. Die wollten mich zwar wegschicken, aber letztendlich habe ich mich vorher genau informiert.

Man hat, wenn man Bafög bekommt keinen Anspruch auf Unterstützung zum Lebensunterhalt, aber eben dennoch auf Mehrbedarf (ab der 13. Schwangerschaftswoche). Lebst du mit einem Partner zusammen, bekommst du 53,- Euro monatlich für besondere Ernährung (eben der Mehrbedarf).

Sechs Wochen vor der Geburt bekommt man 13,- Euro täglich entweder von der ARGE, oder von der Krankenkasse.

Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen.

LG

Ilona

Geschrieben

Hey, also wie oben erwähnt mach ich auch gerade eine schulische ausbildung und bin in der 16.ssw. ich werde die schule dann erstmal unterbrechen, um erst mal voll und ganz für mein kleines da zu sein. momentan beziehe ich Bafög. soweit ich weiß ist es so, dass man nur anspruch auf ALG2 hat, wenn man nicht gleichzeitig Bafög bezieht. also entweder oder. aber du bekommst ja auch noch elterngeld und kindergeld und da du kein einkommen hast, bekommst du (sofern der vater nicht bei dir bleibt oder selbst kein eigenes einkommen hat) eine wohnung bezahlt. allerdings nur bis zu einer gewissen grenze.

was für eine ausbildung machst / beginnst du denn?

Geschrieben

ich habe nach meiner ausbildung fachoberschule gemacht. wenn du bafög bekommst kannst du auch kindergelt für dich selber bekommen. muss allerdings deine mutter beeantragen. aber bei alg2 wird dein kindergeld angerechnet, weiß net mehr wie die berechnung beim bafög war.

ich bin froh das ich nichtmehr auf die staatlichen hilfen angewiesen bin. gehe wieder arbeiten und verdiene ganz gut. jetzt helf ich euch mit meinen einzahlungen gg*

Geschrieben

ne stimmt nicht ganz, wenn du ne eigene wohnung hast steht dir das kindergeld zu und du bist antragsberechtigt :).

Geschrieben

ja, sicher ist man antragsberechtigt, aber wenn du selbst Kindergeld bekommst, dann wird das gegengerechnet, war bei mir auch so!

Das Kindergeld für dein Kind kann nicht angerechnet werden!

LG

Ilona

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