Zum Inhalt springen

Maiwen

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    22
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Maiwen

  1. Danke danke ich werd das schon hinbekommen vor allem will ich es alles hinbekommen.
  2. Na da haben wa ja jetzt licht ins dunkle gebracht vielleicht hätte ich mal von anfang an sagen sollen das es meine erste Ausbildung ist.Das mit den verträgen hab ich auch schon mal gehört.Ich kenne einen falls ist zwar was anderes der hat sein Geld für den Führerschein bekommen da er eine Ausbildung angefangen hat sollte die auch beenden wurde aber nach dem 2Ausbildungsjahr gekündigt wegen zu spät kommen nicht am Berufsschul unterrricht gefehlt der musste keinen pfennig zurück zahlen das ende vom Lied keinen Führerschein weil er das geld auffm kopf gehauen hat und müsste das geld nicht mal zurück zahlen.Naja wie gesagt ist halt ne andere sache nur das fiel mir grad ein weil es auch in verbindung mit der Ausbildung war..
  3. Es ist meine erste Ausbildung und ich bekomm auch erst seit anfang des jahres Alg 2.Hab vorher immer ein wenig gejobbt.
  4. Ja ebend das wurd mir ja auch gesagt. Das es auch ne reglung ohne Darlens Basis gibt hatte sie mir ja vorgelsen und wer dazu gehört wird mir ja dann sicher gesagt wer anspruch hat und wer nicht.Erkundigen kann man sich ja mal kostet ja nix und so hat man halt gewissheit.
  5. jor ich weiss hab das aber erst gelesen als ich fertig war.Aber wie gesagt es gibt wohl auch ne regelung ohne darlehns basis.Aber wie gesagt wird mir ja noch alles mittgeteilt.
  6. Es gibt aber auch besondere härtefälle falls der Lebensunterhalt nicht gedeckt ist aber ich glaub nur auf darlehns basis.Dann soll es wiederrum noch was geben wo mans nicht zurück zahlen muss sie hat es mir ja vorgelsen das gilt ja insbesondere dann für schwangere.
  7. Sie hat mir halt nen § gesagt und dann irgendwas mit besonderen Härtefällen dazu gehört wohl auch wenn man schwanger ist.Aber da ich eh nen Termin beim amt habe werd ich das auch noch alles erfahren.
  8. Ja wie wird man schwanger geplant war es nicht aber weg machen will ich es auch nicht auch wenn es schwierig wird..Und ich hab mich ja auch schon um alles gekümmert sprich tagesmutter und alles so das ich meine Ausbildung machen kann..Und gestern bei der beratungsstelle wurde mir im Bezug auf Alg 2 was anders gesagt..Kann ja auch sein das die gesetze von bundesland zu bundesland verschieden sind.
  9. und ich denke jetzt schon einen antrag stellen wäre zu früh weiss ja nicht ab wann man das machen muss..
  10. Aso naja ich bekomm gerade Arbeitslosengeld 2 hab zum leben 228euro wenn alles bezahlt ist..
  11. wie hoch ist eigentlich das Erstausstatungsgeld hab gelesen das es von einkommen abhänhig ist.Hab gelesen manche bekommen 300 die anderen 600 und dann hab ich schon was von 1000euro gelesen aber keine ahnung ob das echt stimmt.
  12. Joar ich denke ich werd einfach mal zu Pro Familia gehen und die mal mit fragen löchern die werden mir ja sicher auch auskunft drüber geben können. .
  13. Ja so will ich das ja auch am anfang machen.Ich denke das macht jeder..Dann aber noch ne frage ich hab auch schon gelesen das man beim Amt erstaustaung beantragen kann und auch bei pro familia.Nur beim amt weiss ich nicht halt wegen meiner Ausbildung da ich ja auch erst harz wieder bekommen würde wenn das Kind da ist denke ich ja mal.
  14. Also das heisst entweder schlaf ich im wohnzimmer auf der couch oder teil mir mein Schlafzimmer mit meinem Kind
  15. Aber ich habe auch schon oft gelesen das wenn man Bafög bekommt kein Anspruch auf harz hat.Und ich weiss auch gar nicht ob ich beim amt was für die erstausstatung beantragen kann wegen der Ausbildung im August.Und wie es aussieht mit ner größeren Wohnung hab jetzt 60qm weiss aber nicht ob ich mit nem Kind was größeres haben darf..Ich weiss ganz viele fragen..
  16. Papa geht zur schule und wir wohnen auch nicht zusammen.Was auch so bleibt.
  17. Guten Abend,ich bin 23 und fange ich im August eine schulische Ausbildung an und habe vor 2 wochen erfahren das ich schwanger bin.Meine frage ist nun da ich zur zeit Alg 2 bekomme und sich das ab August ändert wie es aussieht wenn mein Kind da ist ob ich dann trotzdem noch auf Alg2 anspruch habe oder mein Kind und mich von Bafög unterhalten muss.Wohn auch nicht mehr zuhause und meine Eltern verdienen zu wenig um für mich aufzukommen.Hat mein Kind dann anspruch auf Alg 2 oder wie läuft das ab.Über antworten würde ich mich feuen.
  18. Also Röteln hatte ich schon.Und die schule fängt im August an und die möchte ich auch gerne anfangen trotz der schwangerschaft.Und nach den 8wochen hätte ich meine Mutter und die Eltern meines Freundes die sich morgens drum kümmern würden.Und mein Freund je nach dem wie er da ist kümmert er sich ums Kind.
  19. Also ich fange eine Ausbildung als Kinderpflegerin die 2jahre geht und danach häng ich noch 1jahr dran und mach weiter als Erzieherin.Also sollte ich es nicht sagen?Naja aber irgendwann muss ich es ja sagen.Nur ich weiss nicht ob es so richtig ist direkt wenn ich unterschreib es zu sagen.Wie hoch ist denn das Geld für die Erstaustatung weiss das jemand?
  20. Guten Morgen und zwar mach ich mir seit Tagen gedanken ich bin 23 und hab vor einer Woche erfahren das ich schwanger bin.Da ich im August eine schulische Ausbildung anfange wollte ich vorab mal nachfragen da ich in 2wochen meinen vertrag unterschreiben muss ob ich denen das mitteilen muss.?Weil ich hab angsr das wenn ich es sage sie mich dann nicht nehmen.Meine nächste frage wäre dann wann man alles beantragen kann für das Kind und wie das mit der Erstausstatung aussieht und wann man es beantragen kann.Bin in der 7ssW.Und ob ich auch anspruch habe auf das neue Elterngeld habe wenn ich meine Ausbildung anfange.Über antworten würde ich mich freuen Lfg Chantal
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.