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Geschrieben

Hallo zusammen.

Noch ist es nicht soweit das ich schwager bin. Ich mache mir dennoch Gedanken wie es mit der freistellung aus dem beruf aussieht. Ihr seit zwar keine Ärzte und es sind eher Erfahrungsberichte die ich mir erhoffe, jedoch mach ich mir da schon Gedanken.

Ab wann wird man vom Beruf Krank geschrieben. Gibt es da bestimmte Vorraussetzungen wann früher oder später?

Ich bin gelernte Garten- und Landschaftsbauer(in). Das heißt viel schwere körperliche Arbeit, vieles heben, bücken und mit Maschinen arbeiten (Motorsägen, Rüttelplatten, Heckenscheren, Radlader etc)

Kennt sich da zufällig wer aus? Ab der wievielten Woche man akut bei solchen Arbeiten passen sollte??

Geschrieben

Ich würde sagen da musst du von anfang an Passen sobald du es weißt bei Körperlichen schweren Arbeit. Wenn die keine passende Arbeit für dich finden wirst du wohl ein Berufsverbot oder ähnliches bekommen.

Geschrieben

Das klingt so, als ob Du das garnicht machen solltest während der Ss. Man soll doch nicht so schwer heben. Und eine Motorsäge oder Rüttelplatte ist, gefühlsmässig, nicht das richtige in der Ss.

Dein FA kann Dir jederzeit ein Berufsverbot ausstellen, wenn Du entweder durch Deine Arbeit Dein Kind gefährdest, es gesundheitliche Probleme gibt oder Du selber meinst, dass Du es nicht schaffst.

Ich bin seit 2 (?)Wochen zuhause und ich habe "nur" einen Bürojob. Aber der war stressig, viel Ärger mit dem Chef und ich war alle Naselang krank, hatte Blutungen...

Wichtig ist, dass Du Dich nicht krankschreiben lässt, sondern ein Beschäftigungsverbot bekommst.

Geschrieben

Das hab ich mir fast schon gedacht.

Mit leichten Tätigkeiten bin ich mal gespannt... bei uns.. hmm..

Wo liegt denn da der Unterschied mit krankschreiben oder Berufsverbot? Hat das auswirkungen auf die späteren Zahlungen oder so?

Geschrieben

Ich glaube bei einem Berufsverbot wirst du normal weiter bezahlt beim krankschreiben bekommst du ja nach 6 wochen krankengeld bin mir aber nicht sicher informiere mich aber mal kurz mom.

Habs rausgekriegt bei einem Berufsverbot zahlt der AG dass volle gehalt weiter.

Geschrieben

Ja beim Berufsverbot bekomst du weiter Lohn- Meine Freundin ist Krankenschwester und wird vermutlich auch ein Berufsverbot bekommen. Sie sagte, dann bekäme sie ihr Geld vom Staat. Bei einer Krankschreibung bekommt man ab der 6. Woche Krankengeld.

Das heisst nur 67 % vom Lohn (ich bekomme es vermutlich bald, nicht wegen ss, sondern wegen einer Stimmbandentzündung)

Ich bin Erzieherin und wenn man z.B. keine Rötelimmunität hat oder keine Immunität gegen Zytomegalie. dann ist auch sofort ein Berufsverbot fällig.

Für den Arbeitgeber ist das immer von Vorteil, denn eine SS ist nicht so belastbar-egal in welchen Job. Und bei einem ausgesprochenen Berufsverbot darf er die Stelle neu bestezen. Als SS Vertretung.

Schau mal hier: http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=30526

Kirschi

Geschrieben

ÖHM... Schwangerschaftsvertretung und neu besetzen :confused:

Mach mir mal keine Angst ich bin ja auch die Vertretung auf eine Schwangere frau.. wobei die inzwischen drei kinder hat und in Spanien lebt *g* Ich also nächstes Jahr in Februar endlich meinen festen Arbeitsvertrag (unbefristet!) bekomme.

Mal überleg.. also am besten dürfte ich davor gar nicht schwanger werden bis ich den festvertrag in den Händen habe :eek:.. oje... Mein Leben ist komplizierter als ich dachte...:o

Geschrieben

Also wenn du jetzt ss werden würdest und schon deinen Festvertrag hättest.....DANN.....kann der Arbeitgeber die Stelle für die Zeit neu besetzen, wenn dir ein Berusfverbot ausgesprochen wurde.

War das jetzt verständlich *kopfkratz* manchmal drück ich mich etwas komisch aus.

In wie fern habe ich dir jetzt Angst gemacht? *traurigguck*

Kirschi

Geschrieben

Ja.. hmm.. angenommen ich würde schon vorher, dieses Jahr schwanger werden und noch habe ich ja einen zeitvertrag, könnte er die Stelle dann dauerhaft besetzen? Da er ja dann nicht verpflichtet ist mich über dieses Datum hinaus zu beschäftigen.

Weißt du wie ich es mein ?? Was mach ich denn dann.

Geschrieben

Also dann geht es dir so wie mir. Ich habe immer nur Zeitverträge und nie die Chance auf nen festvertrag.

Also wenn du vor der Festanstellung ss wirst, dann ist dein Festvertrag schwupps futsch.....

Besser wäre, wenn du ihn hättest. Soweit ich weiß, hat man dann aber auch erstmal wieder ne Probezeit und alles verzögert sich weiter nacht hinten....

Klar ist es besser alles in trockenen Tüchern zu haben....aber auf der anderen Seite....wann ist der richtige / falsche Zeitpunkt für ein Babykrümelchen?

Kirschi

Geschrieben

Für mich der richtige auf jeden Fall wenn ich hone Gedenken zurück in meinen Job kann. Und mit dem Festvertrg habe ich Glück Kirschi. ich habe eine einfache fristlose Verlängerung, ohne neue Probezeit. ich habe damals die Ausbildung da gemacht, dann 4 Jahre Zeitvertrag und Chefe meinte nochmal eine Probezeit wäre quatsch. mein vertrag wird quasi nur umgeschrieben :) Aber wie gesagt das ist erst ab dem 09.02.09 glaub ich- dann mal Beine zusammen kneifen >.<

Geschrieben

Hallo,

1. Ein Zeitvertrag läuft auch in der Schwangerschaft aus.

2. Wenn Du schwanger bist, dann gilt das Mutterschutzgesetz. Da stehen alle wichtige Sachen drin, an die sich dann Dein Arbeitgeber halten darf.

3. Es kann sein, dass Du eine andere Tätigkeit zugewiesen bekommst, wenn Deine jetzige Tätigkeit zu belastend oder zu gefährlich ist.

4. Beschäftigungsverbote:

a) Es kann sein, dass Du bestimmte Tätigkeiten nicht ausüben musst/ darfst oder sich Deine Arbeitszeit reduziert.

B) Außerdem gibt es noch das Beschäftigungsverbot, wo Du gar nicht mehr zur Arbeit darfst/ musst.

Das Beschäftigungsverbot spricht Dein Arzt aus.

Du bekommst dann für die Zeit des BV das Gehalt weiter.

5. Krankschreibung

Bist Du lediglich krank, bekommst Du eine Krankschreibung. Nach sechs Wochen bekommst Du dann nur noch 67% des Geldes von der KK.

Blöd sind beide Varianten für den AG, weil er in beiden Fällen erst mal zahlen muss. Wenn er versichert ist, bekommt er ein Teil des Geldes wieder (beim BV). Bei einer Krankschreibung ist er nach sechs Wochen aus dem Schneider.

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