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einsatzkosten

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Geschrieben

Hi zusammen,

kurze vorgeschichte

hatte am 14.11 einen glatteisunfall mit meinem auto lag aufm dach, konnte net alleine raus die erstretter riefen die feuerwehr die mit 33 Leute. doch hatte man mich inzwischen rausgeholt. so...

jetzt kam heute ne rechung der feuerwehr von 767,30€ ins haus:eek::eek::eek:

sagt mal wenn man nicht auf verarsche oder fahrlässig die feuerwehr ruft muss man doch nicht zahlen oder?:confused::confused::confused:

hatte das schon mal jemand?? wisst ihr ob das die kfz oder haftpflicht versicherung übernimmt??

Lg Pia

Geschrieben

Also ich hatte mal nen Schulunfall, da musste auch der RTW gerufen werden. Ich hätte pro gefahrenen km 5€ zahlen müssen, was dann die Schule übernommen hat. Hmmh...am besten Mal anrufen und nachfragen bei der Versicherung.

Geschrieben

Also bei meinem Ex-Freund war das so,

er ist ende Oktober auf nassem Laub ausgrutscht (bei 30km/h, erlaubt waren 40km/h), auch er ist auf dem Dach gelandet und konnte ohne hilfe nicht raus...

Feuerwehr musste er nicht zahlen, nur das Abschleppen seines Auto's...

Eigentlich kannst du ja nichts dafür wenn die Straßen (also öffentliche) nicht geräumt worden sind und du ordnungsgemäß gefahren bist...

Geschrieben

hi zusammen

ich lass das grad von der versicherung gegenrechnen.

aber wir werden dann ja viel höher eingestuft wenn wir das zahlen lassen.:mad:

ich vesteh halt net, ich bin gefahren und mir kam ja in dem moment der streuwagen entgegen... bin auch noch so 55-60 Kmh gefahren wo 70 erlubt war. es war so spielgel glatt das man auf der staße kaum laufen konnte ohne auszurutschen.

die erstretter hatten mich ja dann schon raus geholt und die 33 man waren zuviel... warem sind die denn dann net wieder gefahren???? es waren 33 Feuerwehr männer 2 polizeiauos ein drk wagen ein RTW und ein notarzt da.

was mein verständnis übersteigt ist wenn man einen unfall hat warum muss man den dann zahlen???????????????????????????????????????????????????????????????????????ich habe ja nicht fahrlässig gehalndelt.!!oder doch?

der unfall kostet uns jetzt mit allem knapp über 3000€(mit neuem auto)(den FW kosten eingerechnet)

mein gott ...

LG pia

Geschrieben

Ich würde es auch bei der Versicherung einreichen. Hab ich damals auch gemacht.

Das die FFW mit 33 Mann angerückt kam ist nicht deren Schuld. Die werden auch nur alle von der Leitstelle rausgetrommelt, die entscheidet wieviele raus müssen (je nach Notruf).

Gut das dir nix weiter passiert ist!

Geschrieben

In der Strassenverkehrsordnung steht irgendwo, dass man immer den Verhältnissen angepasst fahren muss. Auch wenn du nicht die erlaubte Höchstgeschwindkeit gefahren bist, so bist du verantwortlich für den Unfall.

Allerdings würde ich mal die Verhältnismässigkeit der Einsatzkräfte zum Unfall hinterfragen, wer da wie alamiert hat, denn es ist doch schon etwas ungewöhlich, gleichen einen ganzen Zug an FW- Menschen aufzubieten.

Letztendlich wird es aber trotzdem an deiner Versicherung hängen bleiben und du musst die Rechnung aufmachen, was euch günsitger kommt, den Unfall selber zahlen oder die Versicherungserhöhung.

Geschrieben

So jetzt schreibe ich mal meinen Senf dazu ich habe mich jetzt schlau gemacht!

1. Die Rechnung ist nichtig, da der Einsatzbefehl hiess: Person klemmt.

Das heiss für die Feuerwehr Person in Lebensgefahr! Sprich deswegen das aufgebot das der ganze Zug raus ist! Damit ist der Einsatz Kostenfrei. Aber leider schicken viele Gemeinden/Komunen trotzdem Rechnungen raus!

2. Dürfte dadurch dir in der Versicherung keine Nachteile entstehen von wegen Hochstufung!

Kleine Info: Mein Mann und ich sind in der Feuerwehr

Geschrieben

Ich finde die Rechnung schon eine Frechheit!

Denn DU hast doch gar nicht die Feuerwehr umsonst gerufen, sondern jemand anderes dort!

Und wenn man dafür dann eine solche Rechnung präsentiert bekommt, würde ich mir in Zukunft überlegen, ob ich die Feuerwehr anrufe. Und das kann´s jawohl auch nicht sein! Dann ruft man im Notfall lieber keine Hilfe mehr, weil man Angst vor der Rechnung hat. :eek:

Ich denke, die Feuerwehr wird durch andere Gelder finanziert und sollte solche Rechnungen nicht verschicken!

(Bei einem vollgelaufenen Keller ist das natürlich eine andere Sache und die Rechnung schon in Ordnung.)

Geschrieben

@LassMAMAmamachn

ja es hieß eingeklemmte person(gestern waren wir auf stammtisch beim musikverein und da war auch eine die bei der feuerwehr is und bei dem unfall dabei war und die auch gesagt hat es sind so viel ausgerückt weil es hieß person eingeklemmt)daher weiß ich das sicher

aber danke gut zu wissen.

@sandra1878

ja schon mein Freund sagte man muss echt aufpasen wen man ruft sonst bekommen die leute nen herzinfarkt bei der rechung

so wir lassen am Monatg von der rechtschutzversicherung die rechtliche lage klären wies aussieht. LassMAMAmamachn dann kann cihd as ja cuh mal anbringen.

ich finde es echt hammer was die machen ....

Lg Pia

Geschrieben

hi zusammen

ich hab kein verwaltungsrecht in meiner rechtsschutz :-( aber naja der anwalt der mich trotzdem beriet meinte ich sollte das Landesfeuerwehrgesetz BW googlen was ich tat.

§ 2

Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

(2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden.

(3) Rechtsansprüche einzelner Personen werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht begründet.

(4)Zur Erfüllung der Aufgaben der Feuerwehr können nach Maßgabe dieses Gesetzes die Freiheit der Person (Artikel 2 des Grundgesetzes), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) und das Eigentum (Artikel 14 des Grundgesetzes) eingeschränkt werden.

§ 36

Kostenersatz

(1) Die Leistungen der Gemeindefeuerwehr im Rahmen der ihr nach § 2 Abs. 1 obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr sollen Ersatz der Kosten verlangen

1.von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

2.von dem Fahrzeughalter, wenn die Gefahr oder der Schaden beim Betrieb von Schienen-, Luft- oder Wasserkraftfahrzeugen entstanden ist;

3.von dem Betreiber, wenn die Gefahr oder der Schaden bei der Förderung, Beförderung oder Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten im Sinne der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten oder von anderen besonders feuergefährlichen Stoffen oder gefährlichen Gütern im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße in den jeweils geltenden Fassungen für gewerbliche oder militärische Zwecke entstanden ist.

(2) Für alle anderen Leistungen der Feuerwehr können die Träger der Gemeindefeuerwehr Ersatz der Kosten verlangen

1.von demjenigen, dessen Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat; § 6 Abs. 2 und 3 des Polizeigesetzes gilt entsprechend;

2.von dem Eigentümer der Sache, deren Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder von demjenigen, der die tatsächliche Gewalt über eine solche Sache ausübt;

3.von demjenigen, in dessen Interesse die Leistung erbracht wurde.

(3) Die Träger der Gemeindefeuerwehr können Ersatz der Kosten verlangen

1.von demjenigen, der wider besseres Wissen oder infolge grob fahrlässiger Unkenntnis der Tatsachen die Feuerwehr alarmiert;

2.vom Betreiber einer privaten Brandmeldeanlage, wenn durch die Anlage ein Fehlalarm ausgelöst wird.

(4) Zu den Kosten können auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen gerechnet werden. Den Kapitalzinsen ist das um Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapital (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) zugrunde zu legen, den Abschreibungen die um Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

(5) Die Kosten werden durch Verwaltungsakt festgesetzt.

(6) Leistet eine Gemeindefeuerwehr dem Bund Amtshilfe, gilt für den Kostenersatz Absatz 4 entsprechend.

(7) Ersatz der Kosten soll nicht verlangt werden, soweit dies eine unbillige Härte wäre.

so jetzt frag ich mich was das so heißt nach §2 (Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.)

war ich ja in so einer lage. der einsatzbefehl hieß ja person eingeklemmt .

$ 36 abs 1.1

1.von dem Verursacher, wenn er die Gefahr oder den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat;

ich bin 50-60 kmh schnell gewesen bei erlaubten 100 kmh ist das grob fahrlässig???

LassMAMAmamachn aus welchen bundesland kommst du denn??

Lg Pia

Geschrieben

Ich komme aus Schleswig-Holstein!

Also dir kann man eigendlich keine Grobfahrlässigkeit vorwerfen. Du hast deine Geschwindigkeit den Starssenverhältnissen angepasst! Steht denn irgendwo schon wie schnell du gefahren sein sollst?

mein Männe sagt auch das die Rechnung nichtig ist, aber er erkundigt sich nochmal ganz genau!

Geschrieben

So ich habe mich jetzt mal richtig schlau gemacht!

Es sieht so aus das diese Einsätze immer Kostenpflichtig sind.

Kostenfrei sind nur Brände.

Rechnung zur Versicherung und die müssen sich damit auseinandersetzen!

Selbst wenn sie dich wirklich noch rausschneiden müssen hätten und du nur mit 10kmh gefahren wärst hättest die Rechnung bekommen!

Geschrieben

hi

darf ich fragen woher du das weißt. ich finde man sollte das öffentlich machen, denn ich bin, wie viele andere unwissend gewesen, mein stand der dinge nicht fahlässig gehandelt kein streich, keine kosten.

nun ja die feuerwehr ist für feuer zuständig dann hätte ieber das THW komen sollen die sind für unfälle zuständig!!! den ich kann nix dafür das die feuerwehr noch andere sachen wie rettung bei autounfall übernimmt!!!!+

sorry wed mir 3 mal überlegen wen ich bei nem unfall oder so rufe denn ich bin ja dann verantworlich was die person für unkosten hat.

wenn dann zahlen wir das selber, denn versicherung lohnt sich net und das ganze wo auch grad das sparkonto wegen neuem auto ziemlich leer ist und wir warscheinlich noch diesen sommer umziehn.... ach sche*****

wegen dem verdammten unfall fällt urlaub weg. ich hab immer noch streß mit meiem freund teilweise deswegen... alles sc****

Pia

Geschrieben

Wie schon gesagt bin ich und mein Freund selber in der feuerwehr tätig!

Das Geld bekommt nicht mal die Feuerwehr von der Rechnung sondern geht in die Gemeindekasse!

Ich kann dir jetzt leider nix genaueres erklären da ich die Kommentare zu dem Gesetzes Text nicht habe.

§ 2

Aufgaben der Feuerwehr

(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.

(2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden.

So steht es da aber wieder dieser folgende Absatz setzt das erste wieder ausser Kraft!

§ 36

Kostenersatz

(1) Die Leistungen der Gemeindefeuerwehr im Rahmen der ihr nach § 2 Abs. 1 obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr sollen Ersatz der Kosten verlangen

Um dir das jetzt verständlich zu erklären müsste dich die Gesetzes kommentrare haben und die habe ich leider nicht im Netz gefunden

Geschrieben

hi

danke für deine bemühungen :-)

mein freund hat nen stdentenkupel der auch hier bei der Feuerweh istz und der meinte die feuerwehren müssten jetzt auch wirtschaftlich arbeiten also schaun das geld rein kommt.

es kostet nix wenn man aus dem auto gerettet wird aber z.b. wenn sie das auto dann rausholen oder sowas.

nun ja jetzt lassen wir und feuerehr und polizeibericht schicken. denn nicht das die dann mit so vielen leuten einfach DA waren und nix gemacht haben und sich gesagt haben dann bleiben wir bissel sooooo und das gibt geld.

und mit kann auch keiner sagen das soviele leute zum absperren gebraucht wurden wenn noch 2 einsatzwagen der polizei da waren......

jetzt werden wir erstmal schaun wie wir an die berichte kommen und dann werden wir sehen.

danke nochmal

LG pia

Geschrieben

hi leute

also es waren wirklich 33 leute und die haben die unfallstelle abgesichert und ausgeleutet.

SORRY 33 Feuerwehrmänner :confused::eek::confused:

nee nee stellen jetzt nen härtefallantrag das wir das net zahlen müssen bekomm ja harz4 mal sehn was die dann sagen.

cya

Geschrieben

hi

danke ich hoff das das gut ausgeht

was ist Arge??:confused: sorry

ich geh heute abend mal zu meinen schwiegerleuten in spee sein vater hat da schon was geschrieben was wir dann abgeben.

wenn die mir ganz dumm kommen bin ich auch so druf an die presse zu gehn denn 33 leute zum ausleuten? bissel viel.:Dfind ich

naja cih halte euch auf dem laufendem was sooo geht

Lg Pia

Geschrieben

nein, gibt es nicht. ich wollte damals aufstehen und nach hause wackeln, während meine schwester hinter meinem pferd herlief, aber da war ein arzt zufällig da, der meinte sich da aufspielen zu müssen. ich kam dann mit nem rtw ins krankenhaus und hatte nur ein paar blaue flecken. Die Rechnung war hübsch hoch, so ein Hubschrauber kostet....

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