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Angst um mein Baby -> alleiniges Sorgerecht?

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Geschrieben

Hallo.

Ich hab da mal ne Frage:

Da Wunzelchen von einem ganz furchtbaren Menschen gezeugt wurde,

siehe:

http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=20098

möchte ich nicht, das Fuzzi mit solch einem Arschl*** Kontakt haben muss. Er hat schon 3 Kinder für die er auch nicht bezahlen kann, weil er kein Einkommen hat. Mein gesunder Menschenverstand verbietet mir, mein Baby so einem Menschen auszuliefern. Habe ich als Mutter die Möglichkeit dazu, entweder

1. den Vater gar nicht anzugeben (er kann eh nicht bezahlen)

oder

2. den Kontakt zu verbieten?

Bitte helft mir, ich kann und werde nicht mit ansehen, das er mein Baby auch noch kaputt macht!!!

Liebe Grüße

Geschrieben

Hallo

Soweit ich weiß, kannst Du das alleinige Sorgerecht beantragen. Oftmals haben dort auch die Mütter null probs mit den Behörden etc* Dann bekommst Du ( glaube ich ) vom Staat eine bestimmte Summe an Unterhaltsgeld, wenn Dein EX nicht zahlen kann.

HMM, aber wie gesagt zu 100 % weiß ich das auch nicht, bin oder war gott sei dank nie in so einer situation*

Habe eine Freundin ( Bekannte ) bei der war es ähnlich.

Lg Jessica

Geschrieben

Du hast eh,wenn du nicht mit ihm verheiratet warst,das alleinige Sorgerecht.Habe ich auch bei meiner Tochter.Wenn dein Ex an das Kind will,muss er den Weg übers Amt gehen und eigentlich ist es immernoch deine Entscheidung was den Umgang angeht.

Geschrieben

Schliesse mich Fluflux an ...

A) Bist du automatisch alleinig Sorgeberechtigt wenn du nicht verheiratet bist bzw. ihr kein gemeinsames Sorgerecht geantragt!

B) würde ich in deinem Fall sagen: Keine Ahnung wer der Vater ist!

Lieber steh ich vorm Amt als Schla**e da, als das ich sowas meinem Kind antue!

LG Laloona

Geschrieben
würde ich in deinem Fall sagen: Keine Ahnung wer der Vater ist!

Lieber steh ich vorm Amt als Schla**e da, als das ich sowas meinem Kind antue!

LG Laloona

Schliesse mich 100%ig Laloona an!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Geschrieben

Hmm ja, alleiniges Sorgerecht wäre mir auch seeehr wichtig. Habe ich auch. Ist auch - ich glaub immernoch - Standard bei ledigen Müttern.

Ich hab aber gehört, dass man keinen Unterhaltsvorschuss vom JA bekommt, wenn man den Vater nicht angibt. Macht ja auch Sinn, denn den Vorschuss wollen sie ja von ihm zurückhaben.

Je nachdem wie meine Situation ist, könnte ich darauf aber auch verzichten.

Ansonsten hat Unterhaltsrecht nichts mit Umgangsrecht zu tun.

Er weiss aber ja, dass er der Erzeuger ist, vielleicht besteht er auf amtliche Anerkennung?

Es ist meiner Erfahrung nach unheimlich schwierig zu beweisen, dass ein Umgang mit dem Vater für ein Kind schädlich sein kann.

Geschrieben

hi.

ich glaube überhaupt nicht, dass das eine gute idee ist. ich denke ja mal, dass du dir den vater für dein kind ausgesucht hast, oder?

soschlimm kann er da ja nicht gewesen sein.

man sollte sinem kind niemals seinen vater vorenthalten, denn das baby kann überhaupt nichts dafür. es ist sein gutes recht.

sowas macht man nicht vom geld abhängig. hierbei geht es um einen kleinen menschen und um liebe. um sonst gar nichts.

Geschrieben
hi.

ich glaube überhaupt nicht, dass das eine gute idee ist. ich denke ja mal, dass du dir den vater für dein kind ausgesucht hast, oder?

soschlimm kann er da ja nicht gewesen sein.

man sollte sinem kind niemals seinen vater vorenthalten, denn das baby kann überhaupt nichts dafür. es ist sein gutes recht.

sowas macht man nicht vom geld abhängig. hierbei geht es um einen kleinen menschen und um liebe. um sonst gar nichts.

liebe mommy

lies dir bitte die ganze geschichte durch. Der mann ist alles andere als gut für ihr kind und ich finde sehr wohl dass sie so einen erzeuger ihrem kind vorenthalten sollte. Denn ums kind und um liebe wird es ihm kaum gehen und dem kind selbst wird es besser gehen wenn es seinen erzeuger garnicht erst kennenlernt!

@twinkle du musst den erzeuger nicht beim Ja angeben. Ich würde es auch nicht machen!

Wünsche euch beiden weiterhin viel glück und dir viel Kraft! bleib stark für dein Kleines!

LG

Geschrieben

hallo twinkel

du hast natürlich das alleinige sorgerecht und du bekommst auch wenn du den erzeuger nicht angibst 6 jahre unterhaltsvorschuss, nur danach bekommst du dann nix mehr,nur halt kindergeld...

lg jessie

Geschrieben

Hallo,

wollt nur sagen du brauchst ihn nich an zu geben und wenn du ihn angibst hast eh erst mal nur du das Sorgerecht.

Nur wenn du ihn angibst und er somit die pflicht hätte für den Pupser zu zahlen, kann er das Sorgerecht einklagen oder ein Umgangsrecht einfordern...

Geschrieben

Alleinige Sorgerecht hast Du automatisch!

Ich würde ihn schon beim Amt angeben. Du weißt nie was in ein paar Jahren ist! Wenn Du den Unterhaltsvorschuß nicht für Euch bzw Dein Kind jetzt ausgeben willst und mußt, lege es auf ein Sparkonto für Dein Kind! Vielleicht will es irgendwann mal studieren oder so, dann kann es die Kohle sicherlich gut gebrauchen. Sehe das nicht als ausnutzen oder so, denn er war schließlich auch bei der Zeugung dabei. Warum sollst also Du alleine alle Kosten tragen?????? Ne, zum Wohle des Kindes auf jeden Fall angeben!

Ach ja, um die anderen Kinder kümmert er sich ja auch nicht! Also würd ich mir da keine Sorgen machen. Ansonsten hast Du ja genug Gründe die Du nennen kannst, damit er das Kind nicht alleine sieht. Dann ist immer jemand vom Jugendamt dabei (Glaube alle 14Tage für ein paar h, bin mir nicht sicher!), kann also nichts passieren!

Am besten mal beim Amt anrufen und dort schlau machen! Oder frag mal bei Pro Familia oder so nach! Die kennen sich mit solchen Fällen sehr gut aus und haben bestimmt viele Tips! Nicht nur vom finanziellen, sondern auch wie Du Dich im emotionalen Bereich am besten verhälst!

Hoffe ich konnte Dir helfen und wünsche Euch alles Gute!

LG Jasmin

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