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Arbeitgeben spinnt......Hilffeeeeeeee

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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich habe ein paar fragen und würde gerne mal hören was ihr dazu sagt:

Also ich war die ganze zeit Krankgeschrieben, da ich Operiert wurde.

Heute rief mein Chef an, ich sage gleich dazu ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und werde seit 1,5 Jahren nur an eine Firma verliehen.

Wie gesagt heute rief mein Chef an und fragte ob ich nächste Woche wieder Arbeiten komme, dieses bejate ich, dann fragte ich Ihn ob er der Firma an die ich verliehen bin gesagt hat das ich Schwanger bin oder ob ich dies am Montag selbst machen soll.

Daraufhin, bekam ich zur antwort, ich zitiere " Die müssen das nicht wissen , wir sind ihr Arbeitgeber"

ich fragte ihn wie das gehen soll, da ich in einer Produktionfirma arbeite und auch viel und schwer tragen muss.... sollte ich dann zu meiner Vorabeiterin sagen ich mache das nicht, das wäre ja Arbeitsverweigerung..... darauf bekamm ich nur die antwort " Sie sind SCHWANGER nicht KRANK" ich sagte Ihm das ich das selber weiss, aber trotzdem nicht so viel tragen darf höchstens 5 KG...... darauf bekamm ich die antwort " Naja dann schauen sie halt wie sie das machen"

Ich bin total am Ende ich weiss gar nicht wie ich damit umgehen soll....

vorallem läuft mein Vertrag sowieso nur bis Dezember 2007 und verlängern tuen sie ihn definitiv nicht, das bekam ich ja auch schon gesagt.....

Wie soll ich damit umgehen .... was denkt ihr darüber.....

Würde mich über Antworten freuen.....

Geschrieben

Hallo,

also ich kenn das so von meiner Firma, das die Produktionshelferinnen bei einer bestätigten SS nicht mehr ihren Job ausüben durften (schwer heben usw.) Sie bekamen dann andere, leichtere Tätigkeiten ;)

Dein Chef wird es nicht melden wollen, da er ja sonst für dich ne andere Tätigkeit suchen bzw. geben muss (falls die Leihfirma keine leichtere Tätigkeit für dich hat) und das ist vielleicht ein Problem. Oder, wenn er keine passende Arbeit für dich findet, dann muß er dich bis zum Ablauf deines befristeten Vertrages bezahlen und das will er sicher umgehen, deswegen diese Reaktion.

Also ich würde darauf drängen, das dein Chef das denen sagt und wenn er es nicht sagt, dann würde ich es selbst der Leihfirma sagen ;)

Wenn dann nix passiert, dann eben Krankmeldung usw.

Geschrieben

Oh je wie doof...

natürlich muss Dein Chef diese Info an Deinen derzeitigen Autraggeber weitergeben... und das ist nict Dein Problem, ich würde dort definitiv hingehen und denen das sagen, Du musst Dich und Dein Kind nicht selbst gefährden... der hat nur angst, dass er Dich noch bis Dezember bezahlen muss und Du nicht mehr vermittelbar bist... irgendwann kriegst Du doch eh einen dicken Bauch, dann kriegt die das doch mit. Höre nicht auf Deinen Chef, denn Deine Gesundheit und die Deines Kindes geht Dich definitv was an. Dein Chef hat ehrlich gesgt ja wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Du darfst auch kein Akkord mehr machen!

Mia

Geschrieben

ich kanns nicht glauben was gibt es für Ungeheur

er kann Dich nun auch nicht mehr kündigen, Du hast absoluten Kündigungsschutz bis Dezember. Dann bis Du Arbeitslos und dann kriegst du ca 1 Jahr +6 Wochen Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Wenn er Dich schikaniert gehst Du zum Frauenarzt und lässt Dich krank schreiben.

Geschrieben

Hallo Nicole!!!!

Ich versteh sowas nicht, was ein A****, er brauch sich um seine Gesundheit ja keinerlei Gedanken machen. Das Beste was du machen kannst ist, geh zu deiner Vorarbeiterin und sage Ihr das du Schwanger bist und auch genau das gleiche was dein Chef gesagt hat, mal schauen wer am längeren Hebel sitzt. Du Gefärdest nur Dich und dein Baby...ist das ein Chef wert??? NIEMALS!!!! Ich kann sowas überhaupt nicht verstehen wie jemand so reagieren kann.

Trotzdem schöne Kugelzeit.

Gruß Mortisha

Geschrieben

Er darf Dir keine Arbeiten mehr geben die Dich oder Deinen Bauchzwerg irgendwie gefährden!

Wenn er das versucht kannst Du Ihm ganz klar sagen das das unter`s Mutterschutzgesetz fällt und Ihn sogar anzeigen.

Du bis derzeit unkündbar!

Allerdings, wenn im Dezember Dein Vertrag ausläuft, dann läuft er aus.

Daran lässt sich nichts ändern.

Nerv Arbeitsvermittlungsfirmen..... :mad:

Geschrieben

Hallo,

ersmal danke das Ihr geschrieben habt.... wieviel kg darf ich denn heben in der SS ??? 5 kg oder?????

Bei meinem Job muss ich das halt im Prinzip 20 mal am tag rumschleppen, aber mehr als 5 kg bestimmt so 10 bis 15 kg......

ich werde auf jeden fall Montag meiner Vorarbeiterin sagen das ich SS bin und dann vielleicht noch dem CHef der dort in der Firma für mich zuständig ist.... und dann werden wir weiter sehen .....

Ich werde auf jeden fall dort nichts mehr rumschleppen vielleicht mal ne flasche Wasser aber mehr nicht :D

Geschrieben

Google am besten mal nach dem Mutterschutzgesetz da ist alles genau beschrieben.

Ich hab bis zur 17 Woche voll gearbeitet (Pferdwirtin) dann hat mir mein Doc eine begrenzte Beschäftigungserlaubnis ausgestellt.

Da war dann max. 5kg drin und das ich nimmer Berufsreiten darf.

Also, ob das mit den 5kg von vorherein so ist... bin ich überfragt!

Geh auf Nummer sicher und lies es nach.

Geschrieben
Hallo,

ersmal danke das Ihr geschrieben habt.... wieviel kg darf ich denn heben in der SS ??? 5 kg oder?????

Bei meinem Job muss ich das halt im Prinzip 20 mal am tag rumschleppen, aber mehr als 5 kg bestimmt so 10 bis 15 kg......

ich werde auf jeden fall Montag meiner Vorarbeiterin sagen das ich SS bin und dann vielleicht noch dem CHef der dort in der Firma für mich zuständig ist.... und dann werden wir weiter sehen .....

Ich werde auf jeden fall dort nichts mehr rumschleppen vielleicht mal ne flasche Wasser aber mehr nicht :D

das weiß ich leider nicht mehr so genau, aber das kannst du sicher rausbekommen oder es weiß hier jemand noch bescheid ;)

Arbeitest du eigentlich Schicht? Da hättest du dann auch andere Arbeitszeiten...

Geschrieben

Hallö,

so jetzt war ich noch eine Woche Krankgeschrieben, Montag geht es jetzt definitiv los.... die Firma an die ich verliehen bin, wissen immer noch nix von Ihrem Glück......mein Chef hat mir gestern am Tele auch noch mal ausdrücklich VERBOTEN denen das zu sagen....... ich sag dazu nur " ARSCHLECKEN" mein der ich geh irgendein Risiko ein und gefärde meinen Wurm ???? Mein Hausarzt meine wenn die am Montag dumm kommen er habe bis 19 Uhr geöffnet und gelbe scheine hätte er so viel das er mir ein paar geben kann....:D... ich liebe meinen Hausarzt..... Naja bin mal gespannt auf MONTAG......

Geschrieben

Hi,

also ich sehe das auch so, dass du das der Firma sagen musst - schließlich geht auch die ausleihende Firma ein Risiko ein, wenn sie dich beschäftigen mit zu schwerer Arbeit und es passiert was.

Allerdings: wenn diese Firma keine leichtere Arbeit für dich hat, lass dir keine Krankschreibung geben, sondern ein Beschäftigungsverbot. Der Unterschied ist, dass beim 1. du nur ganz normal das Krankengeld von der KK bekommst, wenn 6 Wochen um sind, das sind 60% ca. vom Nettolohn. Beim Beschäftigungsverbot, das der FA ausstellt, bekommst du weiterhin deinen vollen Lohn, ohne arbeiten zu müssen.

Mein Rat: am Montag gleich zum FA, mit ihm sprechen, Beschäftigungsverbot abholen und bei der Zeitarbeitsfirma abgeben. aber mach dir vorher eine Kopie, die du deiner Firma vorlegen kannst, wenn die Zeitarbeitsfirma sich dann immer noch nciht drum kümmerst, dass du woandershin kommst.

Geschrieben

Hallo,

bin etwas spät mit meinem Kommentar und ich hoffe, dass sich Dein Problem mittlerweile gelöst hat.

Habe mit Entsetzen gelesen, dass Dein Chef Dir verboten hat, es der ausleihenden Firma mitzuteilen, mir fehlen echt die Worte. DAS IST ABSOLUT ILLEGAL!!!!!!!! Bin selber seit ca. 8 Jahren bei meiner Zeitarbeitsfirma im Bürobereich tätig und hatte in der SS ähnliche Probleme, da mein Disponent einfach zu faul war, sich vernünftig zu bemühen bzw. seinen Job richtig zu machen. Sobald Dein Chef weiß, dass Du schwanger bist, muß er sich sogar vor einem Einsatz Deinen Arbeitsplatz anschauen, ob er auch schwangerengerecht ist. Außerdem gelten für Dich die gleichen Rechte/Pflichten wie für die Festangestellten in der ausleihenden Firma. Eigentlich mußt Du auch von Deiner Zeitarbeitsfirma eine Merkblatt kriegen, bzgl. Rechte in der Schwangerschaft. Da steht alles ganz genau drin zu Länge der tgl. Arbeitszeit, Pausen, wieviel Du heben darfst usw. Hab mal gesucht, aber leider finde ich meins nicht mehr. Kann aber auch sein, dass ich das unterschrieben zurückschicken mußte.

Falls das ganze bei Dir noch aktuell ist, kann ich der gerne per PN als pdf. file das "Mutterschutzgesetz - Leitfaden zum Mutterschutz" zuschicken.

Lieben Gruß

Sabine

Geschrieben

Ich habe hier mal den §4 vom Mutterschutzgesetz Link: http://bundesrecht.juris.de/muschg/index.html reinkopiert, der ist öffentlich zugänglich und darf verwendet werden, ist ja eine Gesetz, ich hoffe das ist o.k.? Außerdem würde ich Deinen AG schriftlich in Kenntnis zu setzen (per Einwurfeinschreiben) (reicht auch schon wenn Dein FA Dich wegen SS krankschreibt oder so) er ist verpflichtet der entsprechenden Behörde Meldung zu machen (ist glaub ich Gewerbeaufsicht)

LG

Mia

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.

(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1.

mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. 2Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

2.

nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,

3.

mit Arbeiten, bei denen sie sich häufig erheblich strecken oder beugen oder bei denen sie dauernd hocken oder sich gebückt halten müssen,

4.

mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung, insbesondere von solchen mit Fußantrieb,

5.

mit dem Schälen von Holz,

6.

mit Arbeiten, bei denen sie infolge ihrer Schwangerschaft in besonderem Maße der Gefahr, an einer Berufskrankheit zu erkranken, ausgesetzt sind oder bei denen durch das Risiko der Entstehung einer Berufskrankheit eine erhöhte Gefährdung für die werdende Mutter oder eine Gefahr für die Leibesfrucht besteht,

7.

nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,

8.

mit Arbeiten, bei denen sie erhöhten Unfallgefahren, insbesondere der Gefahr auszugleiten, zu fallen oder abzustürzen, ausgesetzt sind.

(3) 1Die Beschäftigung von werdenden Müttern mit

1.

Akkordarbeit und sonstigen Arbeiten, bei denen durch ein gesteigertes Arbeitstempo ein höheres Entgelt erzielt werden kann,

2.

Fließarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo

ist verboten. 2Die Aufsichtsbehörde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Art der Arbeit und das Arbeitstempo eine Beeinträchtigung der Gesundheit von Mutter oder Kind nicht befürchten lassen. 3Die Aufsichtsbehörde kann die Beschäftigung für alle werdenden Mütter eines Betriebes oder einer Betriebsabteilung bewilligen, wenn die Voraussetzungen des Satzes 2 für alle im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Frauen gegeben sind.

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Vermeidung von Gesundheitsgefährdungen der werdenden oder stillenden Mütter und ihrer Kinder durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates

1.

Arbeiten zu bestimmen, die unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 und 2 fallen,

2.

weitere Beschäftigungsverbote für werdende und stillende Mütter vor und nach der Entbindung zu erlassen.

(5) 1Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen bestimmen, ob eine Arbeit unter die Beschäftigungsverbote der Absätze 1 bis 3 oder einer von der Bundesregierung gemäß Absatz 4 erlassenen Verordnung fällt. 2Sie kann in Einzelfällen die Beschäftigung mit bestimmten anderen Arbeiten verbieten.

Geschrieben

Hallo,

danke für die vielen Informationen!!!

Also ich war heute den ersten Tag arbeiten und mein Chef in der Firma an die ich ausgeliehen bin wusste es schon und hat es auch schon meinen Vorarbeiterinnen gesagt....Sie lassen mich auch nichts heben, aber jetzt habe ich ein ganz anderes problem... und zwar stehen wir an Tischen an denen Maschienen befestigt sind zum hin und herfahren.... jetzt ist der Tisch aber genau auf Bauchhöhe... und ich renne ständig mit meinem Bauch dagegen durch die arbeit, das ist auch nict zu vermeiden... dann rennt mir auch dauernt meine Maschiene von rechts in die seite... ich weiss nicht ob das meinem kleinen Wurm so gut tut.... habe Freitag jetzt einen FA termin , werde jetzt noch die 3 tage aufpassen das ich halt nicht so oft gegen meinen Bauch renne und die Maschiene mir auch nicht immer in die seite fährt... aber sagt mal was meint ihr denn dazu.... soll ich das meinem FA sagen... weil ich habe schon ein komisches Gefühl wenn ich ständig gegen denTisch renne .... Meine Mama sagt er solle mir ein Beschäftigungsverbot erteilen.... was meint ihr ????? Bitte und ratschläge.....

LG Nicole

Geschrieben

Sei nicht dumm und schütze deinen Wurm!

Ich war so BLÖD und habe zu spät reagiert!

Jetzt darf ich Wehenhemmer nehmen und nur liegen... aber lies mal meinen Beitrag.. vielleicht hilft es dir etwas weiter!

http://www.adeba.de/discus2/showthread.php?t=17471

SETZ DICH DURCH! Sprich immer mit deinem Arzt damit er von Anfang an informiert ist und du hoffentlich dein Beschäftigungsverbot erhälst... auf meiner Arbeit hat NIEMAND hinter mit gestanden also denk daran...

DEIN WURM KANN SICH NICHT WEHREN! Die Verantwortung hast alleine DU!

Gast *~DeLaLi~*
Geschrieben

Hallo Nicole!

Eigendlich sollte man sich in Deiner Situation nur noch freuen, aber irgendwelche Idioten gibt es dann wohl doch fast immer, die einen das vermiesen. Das tut mir wirklich leid für Dich, aber ehrlich gesagt hat Dein Arbeitgeber wohl den Knall nicht gehört. Wie Dir auch schon andere geschrieben haben, ist er dazu verpflichtet dem Auftraggeber bei dem Du arbeitest zu sagen, dass Du schwanger bist, denn die dort tätigen Vorarbeiterinnen oder Dir direkt Vorgesetzten müssen bzw. sind dazu verpflichtet mit darauf zu achten, dass Du keine Arbeiten ausübst, die Dir und Deinem Schätzchen schaden könnten. Sollte das in diesem Betrieb nämlich gar nicht möglich sein, MUß die Zeitarbeitsfirma Dir eine leichtere Tätigkeit woanders geben und wenn sie dies nicht können, dann bleibst Du erstmal zuhause bis sie etwas haben und müssen Dir die Zeit natürlich auch bezahlen. Aber genau das ist ja die Taktik bei diesen Firmen(nicht bei allen!!!), die Leute schön einschüchtern, so dass die immer das tun, was für die Firma in dem Moment das beste ist und nicht was eigendlich wirklich rechtens ist. Sollte Dein Chef Deinem Auftraggeber in der zwischenzeit noch nicht von Deiner Schwangerschaft erzählt haben, würde ich an Deiner Stelle das selber tun, denn er kann Dir überhaupt nichts, wie schon zuvor erwähnt er ist eigendlich sogar dazu verpflichtet. Ich komme selber aus der Branche bzw. habe einige Erfahrungen in dem Bereich machen können, einmal von der Seite des Arbeitgebers und auch die Seite des Arbeitnehmers kenne ich durch Verwandschaft und Bekanntschaft und daher kann ich Dir wirklich nur sagen, dass lass Dich nicht verrückt machen und schau wenn Du Dir nicht sicher bist ruhig mal im Internet nach Deinen Rechten im Mutterschutzgesetz und ggf. auch mal im Zeitarbeitsgesetz dort müsste auch was zu finden sein.

ICH DRÜCK DIR GANZ FEST DIE DAUMEN, KOPF HOCH UND FREU DICH AUF DEIN SCHÄTZCHEN!!!

Lieben Gruß von

Denise und Ihrer kleinen Lara

Geschrieben

Hallo Nicole,

falls Dich Dein FA nicht krankschreibt (was ich mir eigentlich nicht vorstellen kann) und Du auch bei Deinem Chef nicht weiterkommst bzgl. anderm Einsatz, kannst Du Dich auch in der Firma in der arbeitest an den Personalrat/Personalchef wenden oder wer auch immer da für die Angestellten zuständig ist. Hab ich letztes Jahr auch gemacht, da ich in einem Großraum Büro mit 4 Rauchern saß.

LG

Sabine

Geschrieben

Hallo,

mit einer Krankmeldung ist mir 6 Wochen lang geholfen, aber was mache ich dann nur vom KG kann ja kein Mensch leben, vorallem verdiene ich nur 340 € und davon 60 % sprich 204 €..... Wie ist das mit einem Beschäftigungsverbot ????

Weil bei der Firma wo ich bin, ist nichts mit leichten arbeiten wir haben 10 Tische an denen gearbeitet wird und die alle gleich hoch sind, also sprich, ich würde mir egal an welchem Tisch ich stehe immer den Bauch anrennen......

Hmmm.... das eine ******** kann ich euch sagen.... ansonsten sind sie echt nett zu mir..... mal sehen was mein FA dazu sagt......

Lg Nicole

Geschrieben
Hallo,

mit einer Krankmeldung ist mir 6 Wochen lang geholfen, aber was mache ich dann nur vom KG kann ja kein Mensch leben, vorallem verdiene ich nur 340 € und davon 60 % sprich 204 €..... Wie ist das mit einem Beschäftigungsverbot ????

Weil bei der Firma wo ich bin, ist nichts mit leichten arbeiten wir haben 10 Tische an denen gearbeitet wird und die alle gleich hoch sind, also sprich, ich würde mir egal an welchem Tisch ich stehe immer den Bauch anrennen......

Hmmm.... das eine ******** kann ich euch sagen.... ansonsten sind sie echt nett zu mir..... mal sehen was mein FA dazu sagt......

Lg Nicole

Kann da keiner was zu sagen ???? Wegen Beschäftigungsverbot wie das abläuft und wann man sowas bekommt usw.????Wäre echt nett wenn antworten kommen würden ...... weil wie gesagt ne KM ist total unsinnig ich bin ja nicht Krank.

Geschrieben

BEi einem Beschäftigungsverbot bekommst du für die Dauer (meistens bis zum Mutterschutz) deinen vollen Lohn. Ich hatte eins ab der 29.SSW und habe jeden Monat schön brav mein Nettolohn bekommen.

Geschrieben

Hallo Nicole,

sei bitte nicht so blöd wie ich und lass Dich von Deinem Chef belabern!

Ich bin nun in der 28. SSW und war auch bis jetzt immer arbeiten, weil man mir genauso sagte "eine ss ist keine krankheit". Habe mir da viel vorgemacht und einige Warnzeichen des Körpers ignoriert.

Arbeite als Verkäuferin in ner 6-Tage-Woche und mußte Montags und Freitags zwischen 10 und 13 Stunden arbeiten, die anderen Tage je nach Schicht 4 bis 7 Stunden.

Vergangenen Samstag bemerkte ich dann beim Duschen, das ich ne leichte Blutung habe und bin panikartig mit meinem Freund ins KH gefahren.

Dort mußte ich eine Nacht zur Beobachtung bleiben und wurde gründlich durchgecheckt. Alles war okay, aber ich muss mich von nun an schonen.

War heute bei meiner Gyn, die mich nun eine Woche krankgeschrieben hat und ab kommender Woche dann ein BV ausstellt. Sie wollte das schon viel eher, weil ich eben auch viel heben und tragen muß und zudem alleine im supermarkt stehe in meiner schicht. Wir haben da noch eine Postfiliale drin und da bin ich immer hin und hergeflitzt, was auch sehr stressig war.

Bekam vor einigen Wochen schon ein Schreiben von meiner Gyn an den AG, wo draufhingewiesen wurde, das ich nicht länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten darf und nicht schwerer als 5kg heben darf.

Das haben die ignoriert und ich bekam von einigen Kolleginnen voll fiese Sprüche, das ich mich wichtig tun wolle und sie früher auch hart arbeiten mußte ohne das da jemand Rücksicht auf die SS genommen hätte.

Liebe Nicole, bitte höre auf Deinen Körper und lass Dich nicht fertig machen! Wenns nicht mehr geht, dann lass dich krankschreiben und dann ein BV ausstellen. Es gibt soviele (die für mich natürlich kein Maßstab wären), die im Büro arbeiten und dann z.b. ab dem 3. Monat ein BV haben und unsereins ist immer so blöd und will helfen. Nein, da tut man sich keinen Gefallen!

Alles Liebe wünsch ich Dir und höre auf Deinen Körper und denke an das Kleine!

LG Jeannie

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