Hi Nina,
tatsächlich schön, mal wieder von Dir zu lesen. Wenn auch aus nicht so tollem Anlass....Ich hoffe Dir gehts gut!?
Ich hab mal meinen Freund zu dem Thema gefragt, er studiert das und hat mir folgendes aufgeschrieben (Achtung Lang ):
Hast Du die Ware überhaupt erhalten? Wenn nein, dann hat sich die Sache erledigt. Wenn ja, ist es vom Unternehmen unlogisch, die Ware trotz Vorkasse zu liefern, obwohl das Geld ja noch gar nicht, bzw. gar nie da ankam, weil ja wohl die Kto-Nr. falsch war! Wenn Du die Ware aber hast, besteht rechtlich ein Vertrag (du hast bestellt, die haben geliefert, also musst Du bezahlen). VERZUG und genau DARUM geht es, setzt immer erst eine Mahnung voraus (eine zweite ist nicht nötig). Erst ab da sind Verzugszinsen (also mehr als der Kaufpreis, in der Umgangssprache auch Mahngebühren) zu zahlen. Da ein Kaufmann (also das Unternehmen) eine Mahnung aber selbst machen kann (vielleicht sogar auch muss, weiß net mehr so genau), sind die Inkassogebühren von fast 40 Euro in dieser Höhe noch fragwürdig. Dem Grunde nach vielleicht in Ordnung, sofern du tatsächlich eine Mahnung erhalten hast. Ab Erhalt der Mahnung kommt man in Verzug, eine weitere Frist ist unnötig. Deshalb gibt es juristisch auch keine 2. Mahnung, bzw. sie ist rechtlich unnötig. Nun kann man gleich weitere Maßnahmen, nämlich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Dem muss man innerhalb von 4 Wochen ab Erhalt wiedersprechen, sonst wirds problematisch. Unseriöse Leute und Unternehmen werden spätestens jetzt aufhören, denn ab jetzt prüft das Gericht!
Im Zweifel muss das Unternehmen auch belegen, ob die Mahnung zugegangen ist (um mehr als die 39 Euro zu fordern). Das ist meist richtig schwierig! Auch (oder erst recht) bei Emails. Der reine Postausgang beim Unternehmen ist kein Beweis, dass die Mail auch angekommen ist (kann ja im Spam landen). Das kann nur der Provider Bedenke: täglich 4 Mrd Mails allein in Deutschland!
Somit:Ruhig bleiben, die 39 Euro zahlen (sofern du die Ware erhalten hast) und erst mal fertig. Wie gesagt, dem Grunde nach, sind die Mahngebühren vielleicht i. O., aber sicher nicht in der Höhe! Normale Mahngebühren 5Euro + Zinsen laut BGB. Eigentlich also nie mehr als max. 15 Euro!
So Nina, das war das was mein Freund mir für dich aufgeschrieben hat. Weiß net, ob dir das weiterhilft! Aber ich würd mich unter Umständen vielleicht auch noch an den Verbraucherschutz wenden!
und nun noch OT: wär schön wenn Du wieder öfter von dir lesen lassen würdest