das gemeinsame sorgerecht bekommt er nur,wenn du damit einverstanden bist,weil du dann unterschreiben musst..
wenn er die vaterschaft nicht anerkennen will,dann geht das über gericht,wenn du ihn anklagst..dann muss er am ende einen vaterschaftstest machen,oder er sagt noch vor dem gerichtstermin,dass er doch der vcater ist und unterschreibt die vaterschaftsanerkennung..unterhalt muss er zahlen,wenn er sich weigert..wieder gericht...
umgangsrecht...das muss er dann beantragen...und so einfach geben gerichte keine umgangsrechte,vorallem nicht bei einem säugling..anonsten gäbe es einen sogenannten "begleiteten umgang",d.h.er kommt z.b. freitags in einen gestellten raum(jugendamt..kinderschutzbund etc.)da ist dann eine person mit dabei(jugendamtmitarbieterin etc,)und er darf dann z.b.das kind 2 stunden sehen und dann geht er wieder..dann holst du das kind wieder ab etc...aber ich denke nicht,dass man sowas bei einem kind unter einem jahr macht