Wie schon gesagt bin ich und mein Freund selber in der feuerwehr tätig!
Das Geld bekommt nicht mal die Feuerwehr von der Rechnung sondern geht in die Gemeindekasse!
Ich kann dir jetzt leider nix genaueres erklären da ich die Kommentare zu dem Gesetzes Text nicht habe.
§ 2
Aufgaben der Feuerwehr
(1) Die Feuerwehr hat bei Schadenfeuer (Bränden) und öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Einstürze, Unglücksfälle und dergleichen verursacht sind, Hilfe zu leisten und den einzelnen und das Gemeinwesen vor hierbei drohenden Gefahren zu schützen. Im übrigen hat die Feuerwehr zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe zu leisten.
(2) Die Feuerwehr kann auch bei anderen Notlagen zur Hilfeleistung für Menschen und Tiere und zur Hilfeleistung für Schiffe herangezogen und mit Maßnahmen der Brandverhütung, insbesondere mit dem Feuersicherheitsdienst in Theatern, Versammlungen, Ausstellungen und auf Märkten, beauftragt werden.
So steht es da aber wieder dieser folgende Absatz setzt das erste wieder ausser Kraft!
§ 36
Kostenersatz
(1) Die Leistungen der Gemeindefeuerwehr im Rahmen der ihr nach § 2 Abs. 1 obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, soweit nicht in Satz 2 etwas anderes bestimmt ist. Die Träger der Gemeindefeuerwehr sollen Ersatz der Kosten verlangen
Um dir das jetzt verständlich zu erklären müsste dich die Gesetzes kommentrare haben und die habe ich leider nicht im Netz gefunden