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Arbeitssuchend melden- ein paar Fragen

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Hallo!

Demnächst werde ich mich ausbildungs-/arbeitssuchend melden müssen, wenn ich mein Kindergeld weiterhin bekommen möchte (wäre ganz sinnvoll :D ).

Jetzt ist meine Frage, wenn ich so gemeldet bin, macht mir das große A dann auch vorschläge, und wenn ja, was geschieht, wenn ich die nicht annehme?

Ich bekomme mein Kindergeld halt nur wieter, wenn ich Schülerin bin oder eben dem "Arbeitsmarkt zur Verfügung" stehe, sprich keine Elternzeit nehme. Da ich aber bald keine Schülerin mehr bin und noch keine Ausbildungsstelle habe und auch nicht studiere, muss ich mich halt ausbildungssuchend melden.

Gut, weiterhin die 154 € zusätzlich wären natürlich super, aber es bringt mir ja nichts, wenn ich gewzungen bin, einen Job anzunehmen, weil ich dann sonst Probleme mit dem A bekomme.

Wie schauts also aus? Hab ich da dann irgendwas zu erwarten oder brauch ich mir da keine sorgen zu machen und kann mich ruhig melden?

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Huhu Sarah,

also ich bin ja nun schon seit September arbeitssuchend gemeldet und außer das ich bis vor kurzem noch regelmäßig (alle 3 monate oder so) zur Berufsberatung musste, ist nichts passiert.

Denn Job angebote (z.bsp. 1 euro jobs etc) machen sie nur den Langzeitarbeitslosen. Du musst halt nur Zeigen das du versuchst n Job zu finden. Und dann beachtet das Amt ja auch das du ein Kind hast.

Also von daher musst du nich wirklich was befürchten.

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Hallo!

Mein Arbeitsvertrag lief damals auch aus, als ich mit Jonas schwanger war. Ich war dann noch ein paar Monate, bis zum Mutterschutz, arbeitslos gemeldet.

Es wurde von mir trotz des dicken Bauches ernsthaft noch verlangt, daß ich mich fleißig überall bewerbe.

Wenn Du dann das Baby hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast automatisch Elternzeit. Ob Du möchtest oder nicht. Dann bekommst Du Dein Elterngeld (300 Euro ein Jahr lang) und das war´s.

Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, müßtest Du (mit einem Krippenplatz) ab dem ersten Tag an nachweisen, daß Dein Kind betreut wird und Du mindestens halbtags arbeiten gehen kannst.

Also mach Dir da keine Hoffnung, daß Du vom Arbeitsamt etwas zu erwarten hättest. Ist leider so.

Nachdem mein Erziehungsgeld im letzten Dezember ausgelaufen ist, bekomme ich nun auch kein Geld mehr. Aber beim A-Amt brauche ich mich erst melden, wenn mein Kind mit 3 Jahren in den Kiga kommt, denn solange habe ich aus deren Sicht Elternzeit, weil ich ohne Krippenplatz (den ich nicht bekomme) ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und ich könnte das Geld gut gebrauchen....

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Hallo!

Wenn Du dann das Baby hast, stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast automatisch Elternzeit. Ob Du möchtest oder nicht. Dann bekommst Du Dein Elterngeld (300 Euro ein Jahr lang) und das war´s.

Um dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, müßtest Du (mit einem Krippenplatz) ab dem ersten Tag an nachweisen, daß Dein Kind betreut wird und Du mindestens halbtags arbeiten gehen kannst.

Also mach Dir da keine Hoffnung, daß Du vom Arbeitsamt etwas zu erwarten hättest. Ist leider so.

Nachdem mein Erziehungsgeld im letzten Dezember ausgelaufen ist, bekomme ich nun auch kein Geld mehr. Aber beim A-Amt brauche ich mich erst melden, wenn mein Kind mit 3 Jahren in den Kiga kommt, denn solange habe ich aus deren Sicht Elternzeit, weil ich ohne Krippenplatz (den ich nicht bekomme) ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. Und ich könnte das Geld gut gebrauchen....

Ohjee... Ich muss aber dazu sagen, dass ich keine Sozialleistungen empfange (würde wahrscheinlich eh keine bekommen). Macht das einen Unterschied?

Naja, im endeffekt haben sie ja recht, wenn niemand da ist, der dasKind betreuen kann, kann man schlecht arbeiten gehen...

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Gast Felicitas06

Hallo wenn du dann geld vom A amt bekommst! bekommst du aber dein Kindergeld angerechnet! und ab gezogen!

und wenn dein Baby da ist bekommst du das Kindergeld was du für dein Baby Bekommst auch angerechnet!

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also ich gebe sandra1878 recht.

Mein Arbeitsvertrag ist auch im April ausgelaufen und ich habe einen Monat später erfahren das ich Schwanger war.

Im ersten moment ist es denen "fast" egal das du schwanger bist.

Zu mir hat mein berater zwar gesagt:"Bemühen sie sich trotzdem weiter und immer schön bewerbungen schreiben"

ich hab mir dann da immer was ausgesponnen und mir auch gedacht das das totaler quatsch ist.

nachdem ich dann immer schön zu den Terminen hingegangen bin sagte er auch noch zu mir das ich ja eh keine chance mehr auf dem arbeitsmarkt hätte.

Man steht dem arbeitsmarkt bis zum mutterschutz (6 wochen vor der geburt) zur verfügung.

danach wirste automatisch abgemeldet und erstmal nicht mehr in der datei gefürt als arbeitssuchender

man wird erst wieder als arbeitssuchender geführt wenn du selber bescheid gibst das du wieder arbeiten möchtest, doch dann musst du auch nachweisen das dein Kind halbtags versorgt wird.

Ich finde das alles ist ein blöder Kreislauf.....

Elterngeld bekommt man nur gewährt wenn man kein Arbeitslosengeld 1,Hartz 4 bezieht oder selber nicht arbeiten geht.

Ich selber habe vorher 670€ arbeitslosengeld bekommen und nun hab ich 410€ Elterngeld und 154€ kindergeld..also 100€ weniger :(

und sobald man anderes geld beantragt oder arbeiten geht muss man da bescheid sagen...

ziemlich doofer kreislauf

LG Nancy

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