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Familienname bei unverheirateten Paaren

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Geschrieben

Hi,

weis jemand von euch was es kostet den Familiennamen des Kindes auf Grund einer Hochzeit zu ändern? Unser Krümel wird ja ein "uneheliches" Kind. Wir sind uns sicher dass wir irgendwann mal heiraten, aber nicht so bald. Nun stellt sich uns die Frage ob Krümel nun erstmal meinen Nachnamen bekommen soll, oder gleich den Nachnamen des Papas. Wenn wir mal heiraten, nehm ich seinen Nachnamen an. Eigentlich hät ich lieber das es erst meinen Nachnamen bekommt, nun sagte mir aber mein Schwager das diese Nahmensänderung sehr teuer wäre. Stimmt das wirklich? Kann mir das gar nicht so richtig vorstellen. Vielleicht könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Liebe Grüße, Janni.:)

Geschrieben

also ich hat mal was für berlin von 260€ gehört. aber das war, wenn man den vornamen ändern wollte und da musste man auch einen sehr guten grund hervorbringen.

aber du hast ja echt nen sehr guten grund, ich würd sagen da fallen halt die 'üblichen' beamtenhonorare an :P

Geschrieben

hi,

also mein freund und ich sind ja auch nicht verheiratet, und eigentlich wollten wir, dass das baby einen doppelnamen bekommt, aber ein bekannter von uns meinte, dass das gar nicht möglich ist und dass uneheliche kinder den namen der mutter bekommen müssen, bzw. weder den des vaters noch einen doppelnamen bekommen können; das hat ihm ein anwalt wohl mal gesagt. mir war klar dass, wenn mein freund und ich mal heiraten, ich meinen namen behalten möchte, deshalb wär es bei uns eh blöd gewesen, dem baby den namen des vaters zu geben... haben uns jetzt so entschieden, dass mein freund dann meinen nachnamen annehmen würde. das wär insofern praktisch, dass er ausländer ist und hier eh niemand seinen namen richtig aussprechen oder schreiben kann... :D

LG

Geschrieben

Hi Shanna,

ich denk schon das es geht gleich den Namen vom Vater zu nehmen. Kenn jedenfalls ein Pärchen bei denen es so ist. Na ich werd wohl nächste Woche mal bei der Schwangerenberatung fragen ob die Ahnung haben wie das so ist.

Schönen Abend noch und gute Nacht.

Geschrieben

Hi.

Meine Schwester ist mit dem Vater ihrer Nachzügler auch nicht verheiratet.

Die beiden Lütten haben den Nachnamen des Vaters, damit sie nicht wie ihr Ex Mann heißen :)

Das hat nichts gekostet.

Gut das wir die Sorge nicht haben, sind auch noch nicht verheiratet, haben jedoch den selben Nachnamen *gg* Bei uns würde sich daher eh nichts ändern...

Alles Müller oder was? :P

LG

Sandra

Geschrieben

Also bei uns stand die Frage auch im Raum, haben dann aber zum Glück 3mon vor der Geburt geheiratet... (Er wollte mich immer schon fragen, aber hat sich nicht getraut:D )

Den Nachnamen des Vaters kann dein Kleines ohne weiteres bekommen, wenn es aber geändert werden muss, kostet das was. Wieviel weiss ich leider nicht mehr.

Abr wenn ihre eh heiraten wollt, dann nennt es doch einfach nach dem Vater, erspart später lästige, zusätzlich Rennereien...;)

Geschrieben

Huhu,

meine kleine bekommt auch erstmal meinen Nachnamen. Da wir aber auch irgendwann heiraten wollen, hab ich mich da mal schlau gemacht. Also Doppelnamen geht nicht. Entweder der Name der Mutter oder den des Vaters. Bei der Hochzeit kann der Name neu bestimmt werden, also dann kannst eurem Kind den Namen des Vaters geben. Innerhalb der ersten 3 Lebensjahre des Kindes ist das ganze kostenlos. Danach kostet es was, so um die 300€.

Ich weiss nicht obs da regionale Unterschiede gibt :confused:

Liebe Grüsse

Geschrieben

hallöchen,

also ich bzw. wir haben das auch gerade alles geregelt. es ist dass das kind den namen vom vater annehmen kann. da wir das alles schon vor der geburt gemacht haben und das kind meinen namen bekommt, ist es so dass ich das nicht mehr ändern kann.

ansonsten hat man drei monate zeit den nachnamen des kindes zu ändern. das hat uns dei frau vom standesamt gesagt.

bei uns ist es so, dass das sicher feststehen muss, wenn der kleine auf die welt kommt. er kriegt meinen namen weil wenn wir heiraten mein schatz auch meinen namen annimmt. von daher ist mir das mit den drei monaten egal.

ansonsten gilt das man drei monate zeit hat das zu entscheiden und danach kann das nicht mehr geändert werden.

Geschrieben

Hallo,

na, irgendwie ist das ein ganz schönes Durcheinander bei den Antworten...

Um das Chaos perfekt zu machen, bringe ich jetzt noch meine Version. :D

Mein Sohn ist vor 5 Jahren unehelich geboren worden.

Bei der Anmeldung auf dem Standesamt sind zwei Dinge wichtig:

1. Bekommt das Kind den Nachnamen des Vaters oder der Mutter? Falls sie schon einmal verheiratet war und nicht wieder ihren Geburtsnamen angenommen hat, kann das auch der frühere Ehenamen sein. Die alleinige Entscheidung darüber hat, wie früher auch, die Mutter.

2. Soll die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommen, oder gemeinsames Sorgerecht mit dem Vater des Kindes zusammen? Auch darüber kann die Mutter ganz allein entscheiden. Der Vater wird, wenn man es so ausdrücken will, nur benötigt, um die Vaterschaft anzuerkennen. Wenn er es aber schon vor der Geburt getan hat, ist er eigentlich überflüssig. (mal hart ausgedrückt..) ;)

Ich würde dazu raten, bei unverheirateten Paaren das alleinige Sorgerecht bei der Mutter zu belassen und dem Kind auch den Nachnamen der Mutter zu geben. Sie kann dem Vater ja dann trotzdem alle Rechte an dem Kind zugestehen, MUSS es aber nicht. Man stelle sich, bloß mal angenommen, den blödesten Fall einer Trennung vor, wo man sich dann gar nicht einig wird. Man hat dann alle Rechte abgegeben und sitzt dann mit einem Kind da, das sogar einen anderen Namen hat, als man selber.

Ich habe den Vater meines unehelichen Kindes am letzten Freitag geheiratet, weil Baby Nr. 2 unterwegs ist und ich etwas Ordnung in unsere Familienverhältnisse bringen wollte.

Die Namensänderung (mein Sohn heißt jetzt wie sein Papa, ich habe einen Doppelnamen..) hat NIX gekostet (im Gegensatz zu den Kosten der Eheschließung) und wir haben jetzt durch die Eheschließung gemeinsames Sorgerecht. Bei Kindern unter 5 geht das durch die Eheschließung automatisch, bei Kindern von 5 bis 7 Jahren entscheidet der gesetzliche Vertreter, bei Kindern über 7 Jahren haben sie ein Mitspracherecht bei der Namensänderung.

So, ich hoffe jetzt, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. Das Problem ist, daß sich solche Bestimmungen immer wieder ändern und sich da in den letzten Jahren einiges getan hat, auch zugunsten unehelicher Väter (z. b. beim Besuchsrecht..).

Das ist aber der aktuelle Stand vom letzten Freitag. :)

Liebe Grüße

Gabi.

Geschrieben

Hallo ihr lieben,

vielen Dank erstmal für eure Antworten.

Gabi, euch natürlich Herzlichen Glückwunsch zur Hochzeit.

Werd nächste Woche mal in Ruhe mit meinem Schatz über die Namensfrage sprechen. Und am Dienstag hab ich einen Termin bei einer Schwangerenberatungsstelle. Da werd ich all meine Frage auf den Tisch legen und auf Antworten hoffen. Also falls jemand von euch noch ne Frage hat, sagt mir Bescheid. Ich könnt mich dann Dienstag mal mit erkundigen.

Liebe Grüße

Jana

Geschrieben

Liebe Melany, Jana und Nicole,

ganz <3-lichen Dank für eure Glückwünsche! :)

Ja, wir haben uns am letzten Freitag getraut ;), nach einigen Unsicherheiten und Hin-und her haben wir den großen Schritt nun doch gewagt. Wir haben es gar net so sehr an die große Glocke gehängt, nur mit den Kindern und Trauzeugen, bis zum Schluß war ungewiß, ob meine Eltern kommen oder nicht.

Gleich nach dem JA-Wort hatte ich eine Kreislaufschwäche und bin noch vor dem Ringanstecken umgekippt. Zum Glück nicht auf den Bauch gefallen, nur das Knie ist dunkelblau. :(

Meine Eltern waren dann doch noch mit dabei und wir waren danach noch im Lokal essen und sind dann zu zweit (die halbe Portion im Bauch nicht mitgezählt *lach*) übers Wochenende nach Heidelberg gefahren. Da hat mein Schatz früher gewohnt und es war mein Wunsch gewesen, da mal wieder hinzufahren.

Es waren 2 schöne Tage für uns und ich hatte das auch bitter nötig, die letzte Zeit war etwas stressig gewesen. Eine größere Feier holen wir nächstes Jahr mit den Taufen zusammen (Benny ist auch noch nicht getauft) nach.

Das schönste Geschenk war für mich der Ultraschall am Tag vor der Hochzeit, als ich erfahren habe, daß ich ein Mädchen bekomme!!! *freu*

Melany, das weißt du ja schon.

Mensch, ich habe das vorhin gelesen...sieht ja wirklich so aus, als ob deine Maus jetzt doch zur Welt kommen möchte. Ich drück dir ganz fest die Daumen, daß alles gut geht. Schreib mal, was morgen beim Arztbesuch rauskommt.

Liebe Grüße an euch alle

Gabi *just married* ;)

mit 5 Kids und Eileen inside ET 21.02.07

Geschrieben

Hi,

ich wollte euch nur noch mal was zu einem Doppelnamen erzählen. Es ist nämlich deshalb nicht erlaubt, dem Kind den Namen des Vaters und der Mutter zu geben, weil wenn das Kind dann einen Doppelnamen hat und später mal eine(n) heiratet, der/die auch einen Doppelnamen hat und die beiden sich auch wieder für einen Doppelnamen entscheiden, dann hätten sie ja einen Vierfach_Namen und wenn sich dann wieder zwei finden usw. ;):P

Und um das auszuschließen, dürfen Kinder keinen Doppelnamen haben!

Geschrieben

Auch von mir alles Liebe zur Hochzeit!

Also ist es ohne wenn und aber möglich, dass das Kind den Namen des Vaters bekommt?

Ich bin nämlich auch nicht verheiratet, möchte aber das unser Schatz seinen Nachnamen bekommt, weil meiner so schwierig ist (muss ihn IMMER buchstabieren) und mir nichts bedeutet.

Lieben Gruß, Steffi

Geschrieben

Hallo Steffi,

sobald dein Freund die Vaterschaft anerkannt hat, kann das Kind auch seinen Namen bekommen. Kostet nix extra und ist auch kein Problem, wenn die Mutter dem zustimmt. :)

LG Gabi.

P.S. Danke auch noch für die Glückwünsche!

Gast Felicitas06
Geschrieben
Hallo Steffi,

sobald dein Freund die Vaterschaft anerkannt hat, kann das Kind auch seinen Namen bekommen. Kostet nix extra und ist auch kein Problem, wenn die Mutter dem zustimmt. :)

LG Gabi.

P.S. Danke auch noch für die Glückwünsche!

Hallo

Meine Frund und ich sind auch noch nciht verheireatet! wollen erst nägstes Jahr irgend wann Heiraten! und bekommen im Januar unser erstes Kind! haben im August wo wir die Schwangerschaft in der 15 SSW bemerkt und bestätigt bekommen haben! das gemeinesame Sorgerecht beantragt! ( da ich ja sonst das aleinige sorgerecht hätte und das wohlten wir nicht ) und meine Freund hat auch gleich die Vaterschaft anerkannt! macht mann auf dem Jugendamt! so das unser kleine Felicitas den Namen Ihres Papa tragen kann!

Liebe Grüße Tabea Mit einer kleine Dame Names Felicitas im Bauch!!!!! 26 SSW! ihr ET ist der 25.01.07.

fruen uns so so auf unser Sonnen Schein!!!!!!!!!:) :) :)

Geschrieben

Hi Leute ganz frische News vom Jugendamt,

bin gerade eben von dort gekommen echt knapp von uns die Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsteilung so kurz vor ET zu machen ;). Also bei uns BERLIN war das so wir brauchten Mutterpass, Geburtsurkunde des Vaters und GÜLTIGE Personalausweise oder Führerschein. Ich habe das gefragt ob es was kostet wenn das kind den namen des Vaters annehmen soll nach Geburt da meinte er die hochzeit kostet was aber die Namensänderung des Kindes nicht und es geschieht bei hochzeit automatisch wenn die frau den namen des Mannes annimmt.

LG Jenna

Geschrieben

Hallo Tabea, hallo Jenna,

stimmt schon - mal kann das alles schon vor der Geburt des Kindes beim Jugendamt regeln, man kann das aber alles auch noch nach der Geburt des Kindes direkt beim Standesamt festlegen, wenn die Geburt eingetragen wird.

Bleibt jedem selbst überlassen, wann er das erledigt. ;)

Ich war halt net so früh dran, weil ich mir das bis zum Schluß noch genau überlegen wollte und erst nach der Geburt entgültig entscheiden.

Wenn man schon eine Scheidung mit Sorgerechts-Hickhack hinter sich hat, ist man da vielleicht auch etwas vorsichtiger.

Aber nix für ungut und liebe Grüße

Gabi.

Geschrieben

man muss es nicht vor geburt machen mit der Vaterschaftsanerkennung aber wenn du es nach geburt machst habe ich mir sagen lassen kann der Vater bei unverheirateten Paaren nur noch kostenpflichtig eingetragen werden in die GEburtsurkunde des Kindes.

Geschrieben

Hallo Ihr Lieben!

also, ich arbeite beim Jugendamt, deshalb hier Fakten aus erster Hand:

das Kind kann grundsätzlich den Namen des vaters oder der Mutter annehmen. Um den namen des Vaters zu bekommen muß der Vater die Vaterschaft anerkennen- entweder vor der Geburt beim Jugendamt oder bei der Anmeldung im Standesamt. Schneller gehts beim JA, da bekommt man die Urkunden auf Wunsch direkt mit und bei der Anmeldung ebim Standesamt gehts recht fix, wie halt bei verheirateten Paaren.

Durch eine Hochzeit zwischen Mutter und leiblichem Vater erhält das Kind automatisch den Familiennamen, ohne weitere Kosten o.ä. Kosten von ca. 300€ fallen nur dann an, wenn der Nachname des Kindes ohne Hochzeit geändert werden soll, z.B. wegen einer Trennung der Ursprungseltern. Das muß aber gut begründet werden.

Den Nachnamen eines neuen Partners, also weder Mutter noch Vater, kann das Kind nur durch Adoption erhalten.

So, das ist die rechtliche Lage, die gilt für ganz Deutschland übrigens. Also lasst euch nicht mit irgendwelchem Bundesländergeschwafel abspeisen :D

Ach ja, Vornamensänderungen sind nur in Härtefällen möglich. Und außerdem extrem teuer. :eek:

Geschrieben

Ach ja, die Vaterschaftsanerkennung ist auch nach der Geburt kostenlos! Wenn das Standesamt dafür Geld haben möchte handelt es sich um einen Fahler, der leider häufig vorkommt, dann geht zum Jugendamt bevor ihr das Kind endgültig anmeldet. das geht ganz schnell und auch ohne Termin. denn einmal bezahltes Geld kriegt man nur sehr schwer zurück! :mad:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo an alle

Habe eine frage und vieleicht kann mir einer helfen,

Meine freundin wird in ca. 2 monate unser kind zum welt bringen aber wir sind nicht verheiratet,und wolte fragen ob ich gesetzlich das recht habe das meine kind meine familien namme bekomt.

Und wolte noch fragen weill unser beziuhung leuft nicht so gut und glaube wir werden nicht mehr lange zusamen sein und wolte fragen wie alt must das kind sein da mit ich auch das recht habe das ich meine kind auch ab und zu zu mir zuhause nemme.

Viele Grüsse aus Münschen

Teo

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