Zum Inhalt springen

Elterngeld gesplittet - im zweiten Jahr wieder arbeiten?

Dieses Thema bewerten


josiejo

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle!

Ich würde gerne so ein bis zwei Nachmittage in der Woche arbeiten gehen, bei meinem alten Arbeitgeber...

Nun ist es ja so, das ich im zweiten Jahr das Elterngeld bekomme, weil wir das ja gesplittet hatten...

Jetzt die Frage: Ich weiss das jeder Cent im ersten Jahr auf das Elterngeld angerechnet wird. Wie ist das im zweiten Jahr? Darf ich da ein bissel was zuverdienen? Oder "lohnt" sich das dann nicht...?

Wäre nett wenn jemand eine passende Antwort für mich parat hätte!:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

*unterschreib*...der Anrechnungs-/Anspruchszeitraum ist nach Ablauf des ersten Jahres rum. Jetzt erhältst Du quasi die "Restzahlungen". Wenn Du jetzt wieder arbeiten gehst, wird nichts angerechnet. Wir haben auch auf den doppelten Zeitraum gestreckt und die Frage letzte Woche genau so von der Elterngeldhotline des Regierungspräsidiums beantwortet bekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@ Sonja: Kannst du das mit diesem "Anrechnungszeit" mal genauer erklären, bitte?

Das wort an sich war erfunden:o. Es ist jedenfalls so dass nur dass erste jahr zählt (wenn noch partnermonate dabei sind halt 14 monate) und man danach wieder voll arbeiten darf ohne dass etwas angerechnet wird. Man muss davon auch garnichts sagen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wow, danke für die Turboantwort!:thank_you2:

:dance3: Dann muss ich also der Elterngeldstelle im Prinzip gar nichts mitteilen? Das wäre ja cool, Ich hasse den Papierkram...

Aber ich werde ansonsten morgen da eh noch mal anrufen. Mein Chef möchte nur heute abend wissen ob ich die Kinder unterbringen kann, und ob ich dann irgendwie Einbußen hätte durch das Elterngeld...

Joa, wünsch euch noch nen schönen Abend!:)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Kommt drauf an, was Du mit "splitten" meinst.

Ich bekomme z.B. für 20 anstatt 10 Monate (hab im Muschu ganz normal mein gehalt bekommen) Elterngeld. Allerdings nur den halben Betrag. Sind die 10 Monate bzw. 12 Monate bei vollem Elterngeld abgelaufen, kann man wohl wieder arbeiten gehen ohne dass etwas angerechnet wird. Bei halbem Elterngeld auch, auch wenn es noch weitere 10 bzw. 12 Monate ausgezahlt wird.

Ich hoffe, ich hab mich nicht zu verquert ausgedrückt :rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also mit splitten meinte ich das auch so wie du ;-)

Normalerweise hätten wir ja ein Jahr lang Elterngeld bekommen...Da wir ja Zwillinge haben, ist es ja 300 € mehr Elterngeld wie für nen Einling. Somit haben wir uns gedacht das wir es nicht in 12 Monaten auszahlen lassen, sondern die Hälfte in 24 Monaten...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mädels nur mal so.. aber das finanzamt wirds dann schon interessieren - ich habe auch gesplittet, arbeite aber nicht, aber ich denke mal, da sich euer jahreseinkommen entsprechend erhöht.. könnte sich das auf die steuer auswirken?

hat damit jemand erfahrung? würde mich einfach mal interessieren.

Wir haben für 2009 eine Aufstellung über das gezahlte Elterngeld in 2009 für die Steuererklärung bekommen. Der Betrag entspricht den tatsächlichen Auszahlungen. Ich gehe davon aus, dass wir für 2010 eine solche Bescheinigung nochmal bekommen. Heißt: Auch im zweiten Jahr der Auszahlungen fällt das Elterngeld in die Progression, sprich wird dem Einkommen zugeschlagen und versteuert.

...zumindest ist mir bis jetzt nix Gegenteiliges bekannt :rolleyes: Bin mal auf die Info von josiejo gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin kein Steuerexperte (leider...wär schon nicht schlecht :D), aber zum Thema Steuerpflicht hab ich mich mal schlau gemacht:

Wer Elterngeld erhalten hat, muss eine Steuerklärung abgeben. Das Elterngeld wird zwar steuerfrei ausbezahlt, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt §32b EStG (erhöht die Steuerlast insgesamt...quasi beim Kassensturz am Jahresende). So wie ich das sehe: Wer's hat, der muss... :o

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wir haben für 2009 eine Aufstellung über das gezahlte Elterngeld in 2009 für die Steuererklärung bekommen. Der Betrag entspricht den tatsächlichen Auszahlungen. Ich gehe davon aus, dass wir für 2010 eine solche Bescheinigung nochmal bekommen. Heißt: Auch im zweiten Jahr der Auszahlungen fällt das Elterngeld in die Progression, sprich wird dem Einkommen zugeschlagen und versteuert.

...zumindest ist mir bis jetzt nix Gegenteiliges bekannt :rolleyes: Bin mal auf die Info von josiejo gespannt.

da kann ich schon mal sagen: ja, so ist es. wir sind ja schon im 2. elterngeldjahr und ich habe schon die 2. bescheinigung für die steuer bekommen - aber wie würde es sich jetzt verhalten, wenn man zusätzlich geld verdient hätte???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, ich habe jetzt auch schon die zweite Aufstellung fürs zweite Jahr bekommen. Und nochmal ja, eine Steuererklärung muss wohl sein.

Ich versuch's mal mit Beispielzahlen zu erklären: Du hast 8.000 EUR Elterngeld im 2. Jahr bekommen und 16.000 EUR verdient. Mal angenommen, dein durchschnittlicher Steuersatz würde bei 16 TEUR 10% betragen, bei 8 TEUR + 16 TEUR = 24 TEUR würde er 15% betragen (die Zahlen stimmen nie und nimmer, ist wirklich nur ein Beispiel!). Dann müsstest du zwar das Elterngeld nicht versteuern, für die verdienten 16 TEUR betrüge der Steuersatz aber nicht nur 10% (1.600 EUR), sondern 15% (2.400 EUR), da das Elterngeld zwar den Steuersatz erhöht, jedoch nicht das zu versteuernde Einkommen. Gleiches gilt natürlich für das Geld, das dein Mann ggf. verdient, falls ihr zusammen veranlagt seid.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Stimmt, ich habe jetzt auch schon die zweite Aufstellung fürs zweite Jahr bekommen. Und nochmal ja, eine Steuererklärung muss wohl sein.

Ich versuch's mal mit Beispielzahlen zu erklären: Du hast 8.000 EUR Elterngeld im 2. Jahr bekommen und 16.000 EUR verdient. Mal angenommen, dein durchschnittlicher Steuersatz würde bei 16 TEUR 10% betragen, bei 8 TEUR + 16 TEUR = 24 TEUR würde er 15% betragen (die Zahlen stimmen nie und nimmer, ist wirklich nur ein Beispiel!). Dann müsstest du zwar das Elterngeld nicht versteuern, für die verdienten 16 TEUR betrüge der Steuersatz aber nicht nur 10% (1.600 EUR), sondern 15% (2.400 EUR), da das Elterngeld zwar den Steuersatz erhöht, jedoch nicht das zu versteuernde Einkommen. Gleiches gilt natürlich für das Geld, das dein Mann ggf. verdient, falls ihr zusammen veranlagt seid.

das hört sich ja kompliziert an :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nee, so schlimm ist es eigentlich gar nicht, ist nur schwierig zu erklären. Man könnte auch sagen: Das Elterngeld muss nicht versteuert werden. Bei der Berechnung des auf das "andere Einkommen" anzuwendenden Steuersatzes wird jedoch das zu versteuernde Einkommen um das Elterngeld erhöht. Daraus ergibt sich ein etwas höherer Steuersatz, der auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Elterngeld) angewendet wird. Besser weiß ich es leider nicht zu sagen...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

wurde ja alles schon ganz gut erklärt hier :)

also bitte immer dran denken, dass das elterngeld den steuersatz erhöht (daher auch die abgabepflicht für die steuererklärung).

insbesondere die kombination "mann verdient relativ viel auf steuerklasse 3, frau nur sehr wenig auf steuerklasse 5" führt für sich allein schon zu ner steuernachzahlung. das erhaltene elterngeld machts dann nur noch schlimmer. was anderes wäre es, wenn frau nen 400-€-job macht, denn das wird ja pauschal versteuert und muss dann bei der steuererklärung nicht noch mal angegeben werden. aber dann bitte NIIIIIEEEE die lohnsteuerkarte beim arbeitgeber abgeben!!! denn sonst muss man das geld selbst versteuern und das wird dann am ende richtig teuer!!!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.