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Wohnungserstausstattungsgeld

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Geschrieben

Ich wollte mal fragen ob sich einer von euch mit dem oben genannten Thema auskennt?

Und zwar hab ich schon sehr viel für meine Wohnung gespart/gekauft, aber leider noch nicht alles zusammen bekommen.

Jetzt steh ich in 3 Wochen da und habe nur einen "halben" Haushalt zur verfügung, mir fehlen zb eine komplette Küchenausstattung, Esstisch + Stühle und ein paar kleinigkeiten wie Waschbeckenunterschrank, für's Kinderzimmer usw.

Jetzt haben die mir auf der ARGE gesagt ich soll den "rest" beantragen, meine Frage jetzt - wie mach ich das?!

Kann mir jemand helfen?

Ich hoffe auf antwort

MFG Nina

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

gibt es da keine vordrucke von der arge?

ich glaube formlos kommt man da nicht weit oder?

aber zur nor rufst du einfach an und fragst nochmal nach, da hattest ja eine ganz außergewöhnlich nette sachbearbeiterin, was?

alles liebe

Bearbeitet von ~Keks~
Geschrieben

Playa,

sollte es einmal vorkommen, dass dir noch etwas zum vorherigen Beitrag einfällt, dann kannst du gern die Editierfunktion unten rechts in deinem Beitrag nutzen und diesen dann erweitern.

Ich habe deine 3 Beiträge nun in einem zusammengefasst.

LG Keks

Geschrieben

Nee, Vordrucke gibt es leider nicht, aber man kann sich Beispiele aus dem Internet holen.

Wichtig ist nur, das du jedes Teil genau auflistest und begründest.

Teppiche werden z.B. nur genehmigt, wenn man Krabbelkinder im Haushalt hat. Desweiteren ist es praktisch, wenn man mit dazu schreibt, an wie viel man für besagte Einrichtungsgegenstände gedacht hat. Zwar wird es von Arge zu Arge unterschiedlich gehandhabt (Warengutscheine, Geldleistung, Pauschalbeträge...), aber alles was nicht schriftlich festgehalten wurde, muss von ihnen auch nicht berücksichtigt werden. Desweiteren kann man Bescheide schlecht anfechten, wenn man nicht richtig beantragt hat. 20€ Pauschale für ne Sitzgruppe halte ich zumindest für nen Witz. :rolleyes:

Beantragt werden kann zudem nur das, was noch nicht im Haushalt vorhanden ist. Um dies zu überprüfen, wird euch sehr wahrscheinlich ein Mitarbeiter der Arge einen Hausbesuch abstatten.

Sei nicht schüchtern bei der Liste der benötigten Sachen. Es wird eh nicht alles genehmigt werden, aber es gibt z.B. Pauschalen für Besteck, Kochgeschirr, Bettgarnituren und ähnliches. :)

Bei der Gelegenheit kannst du übrigens auch die Übernahme der Renovierungskosten beantragen. (Farben, Tapeten, Pinsel, Nägel, Werkzeug und Co.) Gibt vielleicht nochmal 100€dazu.

Wir haben für 2 Erwachsene + Baby (3-Zimmer-Wohnung) insg. ca. 1800€ bekommen.

Vorhanden waren zu diesem Zeitpunkt nur ein Esstisch + 6 Stühle, ein Couchtisch, ein Schreibtisch, Teppiche, sowie die Kinderzimmereinrichtung und Lampen für alle Räume. Sonst nichts, nichtmal Besteck.

Dank ebay und Sozialkaufhäusern hats zum Glück trotzdem für alles gereicht. :)

Geschrieben

Also ich hab mittlerweile den bescheid und das Geld, insgesammt 674€ Für mich und die kleine:)

Weiß einer von euch wie das berechnet wird oder kommt das auf lust und Laune der Mitarbeiter an, denn ne Freundin von mir (hat ein freund mit guten Einkommen) bekam 1250€:confused:

20€ für eine Sitzgruppe Bizzy :eek:

Geschrieben

Gehört zwar nicht hierher...aber jetzt bis du schon 18. Wahnsinn...Ich wünsche dir und deiner kleinen Maus einen guten Start ins erste eigene Heim ;) Bist du denn nu alleine oder hast noch deinen Freund den du hattest an deiner Seite?

Geschrieben

Ja so in etwa sehen die Pauschalen aus, wenn man nicht dazuschreibt an wie viel € man für die einzelnen Teile gedacht hat. ^^

Sitzgruppe ist immerhin auch schon ein MiniEsstisch und 2 Stühle oder ein Couchtisch + 2-Sitzer. Beides gleichzeitig zu bekommen ist so ne Sache. Meistens wird nur eines von beidem bewilligt. Aufm Flohmarkt bzw. im Sozialkaufhaus bekommt man für die 20€ Pauschale ja immerhin was. Wenn man dann so Helden in der Bewilligiungsabteilung hat, die der festen Überzeugung sind, solange es für das Geld was gibt, gibts nicht mehr, dann kommen solche Beträge zustande. Nur wie das Zeug dann aussieht ist ne andere Sache. Naja, sie machen auch nur ihren Job. :rolleyes:

Ist von ARGE zu Arge jedenfalls unterschiedlich, aber wenn du es für dich ganz speziell wissen willst, dann lass dir von deiner Arge aufschlüsseln, wie sich deine 624€ zusammensetzen.

Einfach am Schalter (Empfang) schriftlich einreichen das du gerne wissen würdest wie der Betrag errechnet wurde, Empfang gegenzeichnen lassen und warten.

Dann kannste auch gleich sicher gehen, das sie nichts aus deinem Antrag übergangen haben. :)

(Ja, ich habe schlechte Erfahrungen mit den entsprechenden Behörden gemacht und bin mittlerweile dazu übergegangen, alles nur noch schriftlich, mit Bestätigung und Aufschlüsselung zu erledigen. Es lohnt sich. Meistens wird viel zu viel rumgeschludert. :rolleyes:)

Geschrieben
Gehört zwar nicht hierher...aber jetzt bis du schon 18. Wahnsinn...Ich wünsche dir und deiner kleinen Maus einen guten Start ins erste eigene Heim ;) Bist du denn nu alleine oder hast noch deinen Freund den du hattest an deiner Seite?

Danke :) Wahnsinn wie groß deine süße schon ist:eek:

@ Bizzy

Danke, aber ich hab mit meiner SoZi-Betreuerin nochmals drüber geredet, ich hab anspruch auf diese 1200€ da es mein "erst"Haushalt" ist, ob ich das auf 1 mal bekomm oder nochmal beantrage wenn ich dort ausziehe ist egal, also "spar" ich mir den rest bist ich ausziehe :D

Geschrieben

Solange sie dir dann daraus keinen Strick drehen. ^.^

Meine Spezialisten hier würden mir beim 2. Antrag glatt sagen, dass ich Pech gehabt hätte und gleich alles hätte beantragen sollen.

Immerhin könne man nur einmal nen Antrag auf Wohnungserstaustattung stellen. Wenn der einmal bewilligt ist, egal ob in vollem Umfang oder nicht, haste ohne einen rechtzeitig gestellten Wiederspruch keine Chance an die übrige Kohle ran zu kommen. Wozu sollten sie auch 2. mal ne Erstaustattung bezahlen. Sollte es beim 1. Mal nicht gereicht haben, oder wichtige Sachen gefehlt haben, hätte man sich immerhin auch gleich melden können.

Ich gehe übrigens davon aus, das du jetzt für die erste eigene Wohnung beantragst und später umziehen und nochmal beantragen möchtest.

Wenn du noch ein Kind bekommst oder gewisse Dinge nicht übernommen werden können, kannste dafür natürlich trotzdem nochmal was bekommen.

z.B.

Für den Fall das in der 1. Wohnung ne Einbauküche vorhanden war, diese aber in der 2. fehlt und die alte nicht mitgenommen werden kann.

Solche <Fälle sind ausnahmen, aber ansonsten ist erstaustattung einmal und nie wieder. Alles übrige muss dann per Darlehen oder über die Regelsatzleistungen gezahlt werden.

Geschrieben

Für den Fall das in der 1. Wohnung ne Einbauküche vorhanden war, diese aber in der 2. fehlt und die alte nicht mitgenommen werden kann.

Solche <Fälle sind ausnahmen, aber ansonsten ist erstaustattung einmal und nie wieder. Alles übrige muss dann per Darlehen oder über die Regelsatzleistungen gezahlt werden.

Gut zu wissen, also wenn ich ab sofort probleme beim AA hab komm ich zu dir:cool::D

Geschrieben

Kannste gerne machen. Solang ich was weis versuch ich zu helfen. Eine Garantie übernehm ich aber nich. :P

Wie das dann ganz speziel bei dir abläuft weis ich zwar nicht, aber immerhin kann man Fehler im Vorraus vermeiden, wenn man weis worauf man achten muss. :)

Bin bei meiner Arge zwischenzeitlich doll auf die Nase geflogen, so das ich jetzt wirklich alles doppelt und 3-fach absichere. Is schon unpraktisch wenn man sich auf ne mündliche Aussage verlässt und dann erfährt, das man es besser nicht hätte tun sollen.

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