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Warmer und trockener Septembermond mit vielen Früchten reichlich belohnt

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Doch in Kleinstbetrieben können die Chefs das beantragen! Leider!

aber doch nicht bei schwangeren :eek:

wenn das so ist dann bin ich entsetzt - denn damit verstößt diese Ausnahme ja meines Erachtens gegen das Gleichstellungsgesetz, da Angestellte in Kleinsbetrieben dadurch einen Nachteil haben, und das wäre dann soweit ich weiß verfassungswidrig.

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aber doch nicht bei schwangeren :eek:

wenn das so ist dann bin ich entsetzt - denn damit verstößt diese Ausnahme ja meines Erachtens gegen das Gleichstellungsgesetz, da Angestellte in Kleinsbetrieben dadurch einen Nachteil haben, und das wäre dann soweit ich weiß verfassungswidrig.

Also auf der Seite der IHK steht das sogar drin. Muss halt nen wichtigen Grund haben und dann kann verhandelt werden.

Wer weiß was dann draus wird aber gefallen tun mir die Aussichten nicht.

Das einzige was mich beruhigt ist das die kleinen Betriebe die Aufwendungen für Krankschreibungen und Mutterschutz erstattet bekommen, so haben sie einen Grund weniger.

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Also auf der Seite der IHK steht das sogar drin. Muss halt nen wichtigen Grund haben und dann kann verhandelt werden.

Wer weiß was dann draus wird aber gefallen tun mir die Aussichten nicht.

Das einzige was mich beruhigt ist das die kleinen Betriebe die Aufwendungen für Krankschreibungen und Mutterschutz erstattet bekommen, so haben sie einen Grund weniger.

das glaube ich dir.

na ich bin jetzt etwas entsetzt. aber solange du das nicht brauchst ist das ja gut :o

bekommen nicht alle Firmen die Aufwendungen von der KK ersetzt?

Man bekommt ja auch 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen danach das normale Gehalt. Das bekommt man zwar von der Firma aber die bekommen das von der KK wieder. So hat mir das mal meine Mutter erklärt.

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das glaube ich dir.

na ich bin jetzt etwas entsetzt. aber solange du das nicht brauchst ist das ja gut :o

bekommen nicht alle Firmen die Aufwendungen von der KK ersetzt?

Man bekommt ja auch 6 Wochen vor der Geburt und die 8 Wochen danach das normale Gehalt. Das bekommt man zwar von der Firma aber die bekommen das von der KK wieder. So hat mir das mal meine Mutter erklärt.

Soweit ich weiß ist das nur bei Firmen mit einer gewissen Mitarbeiter Zahl Und bei krankschreibung liegt das soweit ich weiß bei unter 20 Mitarbeitern. Lass mich aber gerne belehrern!:o

Es ist halt ätzend, dass die einen einen Kündigungsschutz haben und andere dann wohl nicht. Hoffe halt nur dass diese wichtigen Gründe echt was wichtiges ist z.B. Betriebsaufgabe oder so. Sonst hab ich die A...karte!

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mir hat das damals meine mUtter erzählt und sie ist Lohnbuchhalterin und macht die Löhne für ein Pflegeheim. da arbeiten ja auch sehr viele Leute und sie meinte das man das Gehalt erstmal vom Chef bekommt und die KK zahlt alles dann an ihn zurück.

Ansonsten würden die firmen ja immer draufzahlen und dann hätten die ja immer mehr gründe keine Frauen im gebärfähigen Alter einzustellen.

ich kann mir aber nicht vorstellen dass das bei Kleinstfirmen so einfach geht, also da muß wirklich ein trifftiger Grund vorliegen. Insolvenz oder ähnliches.

Was arbeitest du denn?

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Büro. Ist eigentlich ja nichts besonderes aber das hat mich ziemlich erschreckt. Hab ja mal vorsichtshalber überlegt nen Anwalt zu fragen aber das Geld spar ich lieber für Krümel. Wenn es so ist kann ich eh nichts ändern , ich weiß nur nicht wann ich es da mitteile, das gefällt mir ganz und gar nicht!

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Huhu! Da bin ich wieder! Das Baden war richtig gut - fühl mich wie neu geboren!

Werd mich jetzt demnächst schon wieder fertig machen, Kumpeli kommt um 8...

Cassie - das is ja auch doof bei Dir! Aber im Grunde sollte doch das Gesetz auch in Kleinbetrieben gelten, dass Schwangere unkündbar sind...

Mensch - wir müssen es schon bei posi SST dem Chef mitteilen - da dann ein besonderer Schutz eintritt. Wg. Röntgen, Gefahrstoffen, Infektionsgefahr, ... Also was das angeht, sind wir Helferinnen ausnahmsweise mal gut dabei.

Würde es bei uns in der Praxis angenehmer ablaufen, würde ich gerne bis zum MuSchu arbeiten, an der Rezeption eben. (Das mach ich ja eh hauptsächlich) Aber SO bin ich ganz froh, und das werd ich auch nutzen mit der Beurlaubung...

Naja, erstmal kugelig werden...

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Huhu,

@lady: du hast recht, die aufwendungen bei mutterschaft werden allen ag zu 100% erstattet. das läuft über die umlage u2. die aufwendungen bei krankheit werden ag mit weniger als 30 mitarbeitern über die umlage u1 erstattet (nur zu gewissen anteilen, ist von krankenkasse zu krankenkasse unterschiedlich, da es in der jew. satzung geregelt ist).

zum thema kündigung während der ss. diese ist nur unter ganz bestimmten voraussetzungen möglich: wenn mit der aufrechterhaltung des arbeitsverhältnisses der werdenden mutter die existenz des betriebes oder die wirtschaftliche existenz des arbeitgebers gefährdet würde. die betriebsstilllegung rechtfertigt die kündigung. weiterhin gelten verfehlungen, d.h. grobe, vorsätzliche und beharrliche pflichtverletzungen der arbeitnehmerin als kündigungsgrund.

nur wenn einer dieser punkte erfüllt ist, wird die zuständige behörde die kündigung für zulässig erklären.

ansonsten lass ich mal wieder liebe grüße hier :)

ach ja, sorry fürs nur kleinschreiben, stille grad :D

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Huhu,

@lady: du hast recht, die aufwendungen bei mutterschaft werden allen ag zu 100% erstattet. das läuft über die umlage u2. die aufwendungen bei krankheit werden ag mit weniger als 30 mitarbeitern über die umlage u1 erstattet (nur zu gewissen anteilen, ist von krankenkasse zu krankenkasse unterschiedlich, da es in der jew. satzung geregelt ist).

zum thema kündigung während der ss. diese ist nur unter ganz bestimmten voraussetzungen möglich: wenn mit der aufrechterhaltung des arbeitsverhältnisses der werdenden mutter die existenz des betriebes oder die wirtschaftliche existenz des arbeitgebers gefährdet würde. die betriebsstilllegung rechtfertigt die kündigung. weiterhin gelten verfehlungen, d.h. grobe, vorsätzliche und beharrliche pflichtverletzungen der arbeitnehmerin als kündigungsgrund.

nur wenn einer dieser punkte erfüllt ist, wird die zuständige behörde die kündigung für zulässig erklären.

ansonsten lass ich mal wieder liebe grüße hier :)

ach ja, sorry fürs nur kleinschreiben, stille grad :D

puh, da hab ich ja doch mal gut zugehört :D

Jeanni, gehts dir gut?

und kleinschreiben ist kein problem - finde ich auch viel entspannter nicht immer drauf achten zu müssen :)

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mir geht es gut :) es ist so viel ruhiger bei uns geworden, die pure erholung. nur die nächte sind noch immer sehr anstrengend. tobi hat nen eingebauten wecker, der sich immer nach 2 stunden meldet... unglaublich, da kann man echt die uhr nach stellen :D

das ist schön - auch wenn die nächte noch nicht optimal sind :)

den wecker habe ich auch - pünklich 30 minuten bevor mein Wecker klingelt bin ich wach :o

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