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ALG2-Wohngeld -> Kinderzuschlag?

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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo!

brauche mal euren rat...

ich bekomme nun nach dem elterngeld aufstockendes ALG2 - der bescheid war gestern in der post.

da wir zunächst wohngeld beantragt hatten, weil ich nicht wusste, dass sich beides widerspricht, hatten wir zwischenzeitlich auch dort einen bescheid erhalten.

das wohngeld mussten wir dann natürlich ablehnen, damit das ALG2 berechnet werden konnte.

wie gesagt, gestern nun (nach 3 monaten!) endlich der bescheid ...und was soll ich sagen: ganze 6 euro unterschied!!!

dafür der ganze aufwand und das ständige "zum-amt-laufen"...

nun haben wir gleichzeitig auch endlich eine reaktion auf den beantragten kinderzuschlg - abgelehnt.

ist es richtig, dass man bei ALG auch keinen kinderzeuschlag erhält?

hätten wir zum wohngeld womöglich etwas erhalten und würden sogar mehr unterm strich haben?

hätte ich das geahnt, hätten wir den ganzen trubel wegen dem ALG2 gelassen und wären bei den 6 Euro weniger und wohngeld geblieben.

kann man es auch nachträglich nochmal rückgängig machen?

wer kann mir tipps geben???

DANKE im voraus!!

:-)

VLG, Sprotte

Geschrieben

das kann man so pauschal nicht sagen... wenn du Hartz IV bekommst, kannst du kein Wohngeld beziehen, stimmt...

es gibt aber Fälle in denen Wohngeld plus Kinderzuschlag den Hartz IV-Betrag übersteigen, deutet euer Verdienst darauf hin, macht die ARGE dich aber automatisch drauf aufmerksam die beiden Anträge zu stellen

wenn der Kinderzuschlag abgelehnt ist... würdet ihr auch mit Wohngeld keinen Zuschlag bekommen, da bei der Berechnung des Kinderzuschlags das Einkommen zugrunde gelegt wird, und das wird in eurem Fall über der Anspruchsgrenze liegen, da selbst der Hartz IV Betrag ja schon nur 6 Euro höher ist als der Wohngeldanspruch

Geschrieben

Du kannst entweder nur ALG II oder Wohngeld oder/und Kinderzuschlag bekommen!

Das ist nunmal leider so, dass solch ein Aufwand wegen manchmal nur 2 Euro betrieben werden muss, da das SGB II vorschreibt, dass alle anderen Leistungen vorrangig sind.

Da haben die Sachbearbeiter kein Ermessen.

Ich kenne bisher jedoch nur Fälle, wo Wohngeld (und meistens) Kinderzuschlag zusammen höher waren als ALG II - auch wenns nur 6 Euro sind.

Geschrieben

Ich kenne bisher jedoch nur Fälle, wo Wohngeld (und meistens) Kinderzuschlag zusammen höher waren als ALG II - auch wenns nur 6 Euro sind.

Ich hab ganz oft Fälle auf dem Tisch, bei denen der Wohngeldanspruch 2-3 Euro geringer ist als der "Zuschuss" durch "Hartz IV" - sprich Regelleistung + KdU (Kosten der Unterkunft)...

[und der Anspruch auf Wohngeld heißt ja nicht automatisch, dass man Anspruch auf den KiZ (Kinderzuschlag) hat]

und es ist ja im allgemeinen so, dass man für den Antrag auf Wohngeld nicht so die "Hosen runter lassen muss", wie beim Hartz IV-Antrag. So ist es einigen Kunden lieber 2-3 Euro weniger zubekommen, aber nicht alle 6 Monate einen Folgeantrag auf Hartz IV stellen zu müssen, bzw. wenn wechselndes Einkommen vorherrscht sogar die "Angst" haben zu müssen, Rückzahlungen leisten zu müssen

Geschrieben

ich schreib einfach mal hier in dem Fred mit,sonst sind wieder so viele Freds eröffnet...

Also hab ja schon mal geschrieben,dass mein EG ausläuft im August. Und dann wollt ich eigentlich noch zuhause bleiben bei meinem Sohn. Bis der mind. 2 ist. Was heisst, dass ich eigentlich die 3 Jahre, die mir zustehen,nehmen wollte.

Ab wann kann ich als ALG2 beantragen,wenn im August mein EG ausläuft? Jana, du kannst mir da sicher helfen,oder? :o:)

Geschrieben

Jeli... beantragen kannst du es theoretisch jetzt schon ;)

wenn dein Mann jetzt mit Lohnsteuerklasse 3 ungefähr 15oo Euro netto hat, spar dir allerdings den Antrag ... dann könntet ihr evtl. Wohngeld und Kinderzuschlag versuchen...

Geschrieben (bearbeitet)

das Geld wird voll angerechnet... bzw. es gibt Freibeträge... aber bei 1500+ netto in einem 3 Personen-Haushalt wird jeder Sachbearbeiter anfangen zu lachen, wenn er den Antrag auf dem Tisch hat

da ich die anerkannte Miete bei euch nicht kenne kann ich dir nur ungefähr sagen, was ihr als Familie als Anspruch hättet... 632 für dich und deinen Mann, 211 für euren Sohn, abzüglich Kindergeld von 164 = 679 Euro Regelleistung plus anerkannte Miete... also ungefähr ca. 1300 Euro... wenn dein Mann schon mehr als 1500 netto hat und ihr das Kindergeld zusätzlich habt, besteht überhaupt kein Anspruch auf Alg 2

Bearbeitet von ~*Jana*~
Geschrieben

Also ich hab wohngeld und kizuschlag beantragt im april und bei wohngeld immer noch kein bescheid so das ich gezwungen bin alg2 zu beantragen da wir echt in der kreide stehen! Schließlich fehlt echt viel geld hab im märz mal ne scheinrechnung gemacht und da kam an die 600 euro alg 2 raus! :eek: Naja wollte aber halt erstmal abwarten was bei den anderen anträgen rauskommt denn ich hätt lieber weniger geld als alg 2! Naja aber gestern war der bescheid von ki zuschlag im kasten und der wurde abgelehnt! :( Versteh garnicht warum da wir ja wenig geld zur verfügung haben immerhin würde ich ja ca 600 alg 2 bekommen! Das versteh einer! :rolleyes: Naja nu hab ich morgen beim amt abgabe termin meines alg2 antrags! Denn langsam wird das geld knapp! :(

Geschrieben
Ich hab ganz oft Fälle auf dem Tisch, bei denen der Wohngeldanspruch 2-3 Euro geringer ist als der "Zuschuss" durch "Hartz IV" - sprich Regelleistung + KdU (Kosten der Unterkunft)...

Meinte das auch eher bezogen auf bereits ALG II Empfänger.

Denn wir schicken ALG II Empfänger nur zu Wohngeld und oder KiZ wenn da wirklich mehr bei rauskommt!!

Dann sind die Leistungen auch nicht mehr vorrangig.

Sind sie jedoch zusammen (oder auch alleine) höher, schicken wir die ALG II Empfänger dorthin (ist auch so gewollt).

Geschrieben
Meinte das auch eher bezogen auf bereits ALG II Empfänger.

Denn wir schicken ALG II Empfänger nur zu Wohngeld und oder KiZ wenn da wirklich mehr bei rauskommt!!

Dann sind die Leistungen auch nicht mehr vorrangig.

Sind sie jedoch zusammen (oder auch alleine) höher, schicken wir die ALG II Empfänger dorthin (ist auch so gewollt).

jap aber wenn du den verdacht hast, dass evtl. Wohngeld und KiZ rauskommen könnte und du sie zum beantragen schickst, sagen viele wenn sie die Bescheide haben und es kommen nur ein paar Euro weniger raus, dass sie lieber das nehmen als weiterhin Hartz IV

und das Problem ist ja... du weißt am Anfang ja nicht wirklich ob mehr rauskommt :/

Geschrieben

und das Problem ist ja... du weißt am Anfang ja nicht wirklich ob mehr rauskommt :/

:confused: Wir berechnen immer Wohngeld und KiZ selbst. Erst wenn wir feststellen es kommt tatsächlich mehr raus, schicken wir die Empfänger dann zum Wohngeld und KiZ.

LG

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

wenn man den KiZuschlag abgelehnt bekommen hat und dann doch ALG 2 beantragen muss, ab wann muss die Arge zahlen? Rückwirkend? Ich habe 7.4. KiZuschlag beantragt. Abgelehnt. Wohngeld beantragt, jedoch sagte mir die Dame von der Fam-Kasse, dass wir ALG 2 bedürftig seien.....Ich war geschockt. Ich war noch nie in so einer Situation. Und jetzt sagte die Arge sie zahlt, wenn sie überhaupt zahlt, erst ab dem Tag wo ich vorstellig war.

Jana, was meinst du mit Angst vor Rückzahlung? Wenn man Veränderungen doch sofort mitteilt, muss man dann trotzdem diese Angst haben?

Geschrieben

Die ARGE zahlt ab Bekanntwerden der Bedürftigkeit und das ist im Regelfall der Tag der Vorsprache beim Amt...

bei der Angst vor Rückzahlungen meinte ich wenn der Partner unterschiedlich hohes Einkommen erzielt und man nur knapp an der Grenze zur Bedürftigkeit liegt, es vorkommen kann, dass man in Monaten wo viel verdient wurde Rückzahlungen leisten muss

Geschrieben

Richtig - Vorsprache beim Amt - aber welches Amt?

Ich meine, wir würden als Antragstellung auch den Eingang des Antrages bei der Kindergeldkasse zählen, wenn der Hilfesuchende unmittelbar nach Erhalt des ablehnenden Bescheides bei uns vorspricht. Sonst müsste man ja vorsorglich Anträge bei sämtlichen Behörden stellen, damit man keine Ansprüche verliert.

Liebe Grüße,

Dani

Geschrieben

Also ich hab Ende April KIzuschlag sowie wohngeld beantragt und vorsichtshalber mitte Mai ALG2 beantragt, gsd denn da ich hilfebedürftig war habe ich seit mitte mai ALG2 bekommen obwohl ich erst die bescheide von wohngeld und so anfang/mitte juni im Briefkasten hatte! Ich kann nur empfehlen vorsichtshalber überall anträge abzugeben, falls das bei einem heißt nein ist beim anderen ja meist ja! Und man verliert keine Zahlungen! Ich ärgere mich halt das ich auch nicht alle im April beantragt habe sondern bis mitte Mai mit ALG2 gewartet habe! Aber nu ist es nicht zu ändern! :rolleyes:

Geschrieben
Richtig - Vorsprache beim Amt - aber welches Amt?

Ich meine, wir würden als Antragstellung auch den Eingang des Antrages bei der Kindergeldkasse zählen, wenn der Hilfesuchende unmittelbar nach Erhalt des ablehnenden Bescheides bei uns vorspricht. Sonst müsste man ja vorsorglich Anträge bei sämtlichen Behörden stellen, damit man keine Ansprüche verliert.

Liebe Grüße,

Dani

Dann könnte ich ja Glück haben :rolleyes: Ich bin zwar nicht Münster aber daneben :D und dann sage ich einfach, dass die das in Münster aber so machen *lach* ob das wohl was nützt?

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