Zum Inhalt springen

Unterhalt - Klage?!

Dieses Thema bewerten


tuety

Empfohlene Beiträge

Hallihallo,

also ich hab nen problem. Ich bin jetzt 20 und werde wenn alles funktioniert im Herbst anfangen zu Studieren( bin noch in der ausbildung) und ich weiß jetzt schon, dass ich da mehr geld brauchen werde. 1. Ich brauch ne ganze Menge Materialien (lerne Geigenbau) 2. im Nachbarort ,wo die Fachhochschule ist sind die Wohnungen teuerer als hier und ich möchte schon rüberziehen. Naja und deswegen brauch ich auf jeden fall irgendwie mehr geld und da geht das Problem los...! Also ich bin bei meiner Mama aufgewachsen und die hat mir immer alles finanziert. Ich habe während der Ausbildung kein Bafög bekommen, weil meine Mama und mein erzeuger zusammen zu viel verdienen... naja bloß die sache ist halt, dass mein erzeuger NIE irgendwie finanziell was hat springen lassen und das interessiert die behörden aber nicht, weil das is dann sozusagen sein privat persöhnliches pech, wenn ich den unterhalt nicht einklage... Meine Mama hats damals nicht gemacht, weil sie sowieso schon wahnsinnige angst vor ihm hatte, weil da einige echt krumme sachen von seiner seite aus waren. Deswegen hatten wir beide die ganzen jahre kein Kontakt zu ihm. DAzu muss ich noch sagen, dass ich manche sachen erst nach dem letzten gespräch mit meiner mama erfahren.

So das war der eine teil... jetzt zum nächsten Ich habe im letzten herbst zu meinem "Vater" Kontakt aufgenommen und das war auch bis vor kurzem alles toll, schön und friede freude eierkuchen. Neulich fing meine Mama an und meinte sowas von wegen, ich sollte mir doch mal überlegen ob ich nicht mal zu meinem " Vater" Kontakt aufnehme und dann hatte ich ihr halt einfach gesagt das ich ja schon kontakt zu ihm habe...sie meinte dann warum er denn dann jetzt kein unterhalt zahlt, wo er jetzt kontakt zu mir hat. aber ich hatte das ja eigentlich gemacht wegen meiner eigenen identität und nicht wegen dem unterhalt Und in einem Gespräch hat sie mir viele sachen erzählt und das hat mir dann die augen geöffnet. Weil er hat mich die ganze zeit, wo wir jetzt wieder kontakt hatten angelogen usw. und das hat mich echt enttäuscht, naja aber das ist halt alles so emotionales gewusel ...aber die vorgeschichte find ich wichtig um das halt nachzuvollziehen...

Ich hatte ihm anfang letzte Woche nen mail geschriebn und hab ihn nochma gefragt, ob er mir denn nicht bitte unterhalt bezahlen kann! er hat früher immer zügig geantwortet aber jetzt herrscht halt totenstille... Und deswegen denke ich werde ich ihm nochmal eine mail schreiben und wenn nicht, werde ich unterhalt einklagen.... Aber ich kenn mich da überhaupt nicht aus und was ich googeln konte war er weniger hilfreich...:(

Kennt sich da von euch einer aus oder hat einer von euch erfahrungen oder kann mir jemand tipps geben?!

Viele Liebe Grüße

tuety

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Soviel wie ich weiß... steht Dir bis zum 27 Lebensjahr, wenn du zb, in der lehre bist oder studierst Kindergeld zu und deine Eltern sind Dir unterhaltspflichtig.

Sollte also Papa nicht Freiwillig Dir Unterhalt zahlen müsstest Du es über denn Rechtweg einklagen.

Das beste wird es sein wenn du bevor du eine weitere Mail an deinen Daddy schreibst Dich erkundigst bei einem Anwalt der davon Ahnung hat!

Wünsche Dir viel Glück dabei!

Lg

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi!

Das Jugendamt ist leider nicht mehr für dich zuständig. Da du Volljährig bist. Es besteht bei dir ja folglich da der KV nie Unterhalt zahlte und deine Mutter nichts einklagte kein Unterhaltstitel. Somit stehst du vor einem großen Problem. Diese Titel werden vom Jugendamt ausgestellt bei einer Trennung oder von der Mutter/Vater gefordert wenn das Kind noch Minderjährig ist und bleiben wenn das Kind studiert bis zum Abschluss (max. 27LJ ) bestehen.

Ich würde Rechts (nicht Prozess)kostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht beantragen und einen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen vielleicht kann der dir weiterhelfen. Wobei da ja nie ein Titel erstellt wurde ich kaum Aussicht sehe, das er jetzt noch dafür aufkommen muss.

Auf alle Fälle müssen ab dem 18LJ beide Eltern für die Ausbildung/Studium aufkommen.

Sprich es zählen beide Einkommen.

Wünsch dir Glück das du vielleicht doch noch was erreichen kannst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mein vater mußte keine unterhalt mehr zahlen, weilich während meiner ausbildung "zu viel" verdient habe.

aber warum willst du jetzt auf einmal unterhalt haben?

weil du dir sonst deine 2. ausbildung nicht leisten kannst?

auch wenn es blöd klingt, aber das kan deinen eltern egal sein.

du hast ja, wenn ich dich richtig verstanden ahbe eine ausbildung. von daher hast du kein anrecht mehr auf unterhalt und wirst es wahrscheinlich auch mit einer klage nicht erreichen, dass er dir unterhalt zahlt.

und wenn du den kontakt zu deinem vater gesucht hast, auch persönlichen und nciht finanziellen gründen, solltest du dir wirklich überlegen, ob du dann nicht darauf verzichtest ihn zu verklagen. vor allem, wenn es aussichtslos sein kann.

damit wird das verhältis nicht besser.

ich spreche da aus eigener erfahrung. mein papa hat den kontakt zu uns abgebrochen (da waren meine schwester und ich aber viel jünger als du jetzt) und das tut wirklich weh. ich bin froh, dass meine schwester und und ich nicht weiter auf den unterhalt gepocht haben, weil der kontakt dann bestimmt abgebrochen wäre.

wobei ich sagen muß, wir hatten vor der scheidung ein fast perfektes verhältnis zu unserem papa.

und vielleicht ist es ja auch nicht so viel teurer wenn du dann eben mit den öffentlichen verkehrsmitteln in den nachbarort fährst.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast bianca81
Soviel wie ich weiß... steht Dir bis zum 27 Lebensjahr, wenn du zb, in der lehre bist oder studierst Kindergeld zu und deine Eltern sind Dir unterhaltspflichtig.

Sollte also Papa nicht Freiwillig Dir Unterhalt zahlen müsstest Du es über denn Rechtweg einklagen.

Das beste wird es sein wenn du bevor du eine weitere Mail an deinen Daddy schreibst Dich erkundigst bei einem Anwalt der davon Ahnung hat!

Wünsche Dir viel Glück dabei!

Lg

nein das ist nicht richtig. unterhalt steht dir so lange zu bis die ausbildung beendet ist, es gilt der höchste abschluss und kein schuldhaftes verlängern deinerseits.

du gehst zum gericht mit DEINEM einkommen (ktoauszug oder ähnl.) und lässt dir einen prozeßkostenbeeihilfeschein ausstellen. mit dem gehst zu nem anwalt - diesen monat noch! und der macht alles, dauert bis zu zwei jahre das einklagen.

ein studium gilt nicht als zweite ausbildung ;). schule - ausbildung - studium, ist der längste weg den man nehmen kann.

den unterhalt den deine mutter nicht eingeklagt hat der ist auf alle fälle weg. und sie hat dir die möglichkeit verspielt später nicht, wenn dein vater pflegegeld von dir benötigt, diesen zu leisten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Studium gilt nicht als 2. Ausbildung???

Ich habe ja auch in diesem Bereich bis vor 2-3 Jahren gearbeitet und wir, Rechtsanwälte und die Gerichte haben alles abgeschmettert, wo die "Kinder" nach der Ausbildung noch studiert haben!

(Begründet damit, dass wenn "Kinder" 18 werden, sie alles möglicht tun müssen, um ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Und wenn dann entschieden wurde, erst eine Ausbildung zu beginnen, statt ggf. gleich zu studieren, wird es herausgezögert).

Aber richtig - alles an altem Unterhalt was die Mutter nicht eingefordert hat ist weg.

Da kann die Mutter aber für haftbar gemacht werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Puh, ähm also... Ich mache momentan meine ersten Ausbildung, bekomme kein Bafög, weil das Einkommen meines Vaters mit reingerechnet wird, ich aber von Ihm keinen einzigen Cent bis zum Heutigen Tage gesehen habe und ich habe keine eigenen Einkünfte, Weil das ne Schulische Ausbildung ist.

Das ich den Unterhalt den meine Mutter nicht eingeklagt hat nicht einklagen kann ist mir vollkommen klar ;)

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist man bei uns an falscher Stelle. Die gegend hier ist verdammt mies ans Verkehrsnetz angeschlossen. Bestes Beispiel um von hier nach plauen mit bus und bahn zu kommen brauch man ca. 2-2,5h. Mit dem Auto ist man mit 30 minuten dabei...Soviel zum Thema öffentliche... und was auch noch dazu kommt : wieso sollte ich die Klage sein lassen, meine anderen drei Gescjwister hat er wo die in der ausbildung waren doch auch finanziert. Mein einer Bruder hat mehrer Ausbildungen gemacht, abgebrochen usw. ?! Warum sollten alle nen gutes leben haben, ich aber nicht?! Das kann und will ich nicht einsehen. Meine Mama gibt mir alles was sie noch hat und es reicht trotzddem hinten und vorne nicht...und das mit dem Gründen warum ich zu ihm Kontakt gesucht habe.. ich wollte mich davon überzeugen das er sich verändert hat. Mir hat er vorgegaukelt das er jetzt ein andere Mensch ist. Hintenrum habe ich erfahren das er mich die ganze zeit nur angelogen und verarscht hat. Wenn er so nen A......... ist, mich hintergeht mir sonstewas für geschichtenvom himmel lügt, dann kann ich doh auch blöd ihm gegenüber sein und ihm auch eine reinwürgen! Alleine bei dem gedanken daran wie er mich aufs übelste weise hintergangen hat könnte ich gleich losschreien und mir die seele aus dem leib heueln...:mad:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

das mit der begründung nur um wegen lämgerem Unterhalt ne Ausbildung zu machen habe ich ja noch nie gehört! In meiem Beruf ist das der Normale werdegang, weil die anforderungen echt hoch sind... nen INstrument zu bauen ohne davon plan zu ahben geht halt nicht! Deswegen macht man zuerst die Aubildung um den eigentlichen werdegang ein instrument zu bauen zu erleren und dann im Studium Akustik usw. zu vertiefen!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir fällt grad noch ein, wegen dem mit die Mutter verklagen, weil sie es damals nicht gemacht hat: Meine Mama hats damals übers Jugendamt gemacht und da ist nichts bei raus gekommen, weil mein Vater damals und heute den Großteil seines Geldes Schwarz verdient und er nen teufel tun wird das irgendjemanden zu sagen! Meine Mama hat das damals nicht weiter betriebn, weil er sie verfolgt, bedroht, eingeschüchtert hat. Dazu kommt noch der er damals Alkoholiker war und bei dem kleinsten Strei gewaltätig geworden ist! Ich werde nen Teufel tun und meine Mama nicht verklagen, sie hat mich alleine Aufgezogen und hats letzte hemd für mich gegeben.:blue_cry:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lass dich am besten vom Rechtsanwalt beraten (das Jugendamt hilft ab 18 nur noch beratend - wenn es aber wie bei dir sehr wahrscheinlich zur Klage kommen wird, kannst du dir den Weg sparen und dich gleich von jemanden beraten lassen, der ggf. einen weiteren Weg gehen kann).

Der Weg einer Klage ist immer sehr beschwerlich und langwierig!

Und wenn es dann zu einem Urteil/Beschluss kommen sollte und dein Vater noch immer nicht zahlt, wirst du wohl in die Pfändung müssen. Und auch das dauert recht lange (kommt immer auf die Gerichte an).

Du solltest dir also einen Plan B überlegen für den Fall, dass es länger dauert oder auch gar nichts bei rauskommt!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast bianca81

ja logisch ist das so. die ausbildung muss natürlich im zh mit dem studium stehen. also nicht krankenpfleger und dann geschichte studieren ;). und sobald das bafög die ausbildung fördern würde, aber vll nicht macht, weil das einkommen der eltern zu hoch ist, ist man weiter unterhaltsberechtigt :).

ich hab meinen vater zweimal verklagen müssen, glaub im dritten semester hab ich erstmals geld gesehen. hat mit 18 schon geklagt, da meine mutter nicht mehr berechtigt war. ja und geld für die zeit: kfw-kredit vll? oder halt bafög machen mit der anmerkung, dass er aber keinen zahlt und man die bescheide neu berechnen lässt, wenn das gerichtsurteil da ist.

bist du denn dort schon angenommen? die hatten doch nur 20 plätze oder so, ne?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zahlt denn dein Papa jetzt regelmäßig? Ja also ne direkte platzanzahl gibts nicht, aber es sind ncht viele.(du hast dich also richtig erinnert) Also am 18. Juni hab ich dort nen Gespräch mit den Professoren also wie ne art vorstellungsgespräch^^ Da muss man dann seine instrumente vorzeigen und so... Meine Ausbildung is am 01.07. vorbei und danach weiß ich dann irgendwie ob ich genommen bin, aber meine Chancen sind recht gut weil die schule an der ich jetzt bin mit denen zusammenarbeit und die also wissen auf was für einem Niveau wir sind , wenn wir die Gesellenprüfung bestehen ;) Wenn ich da nicht angenommen werden sollte hat sich das Thema sowieso erledigt, weil dann muss ich mir so oder so arbeit suchen ! :)

Nochmal danke übrigends für eure zahlreichen antworten :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast bianca81

ja jetzt zahlt er regelmäßig. wenn ich die semesterbescheinigung habe schicke ich ihm diese immer um nachzuweisen, dass ich immernoch student bin. ich habe auch meine ktoverbindung seitdem nicht geändert, obwohl ich schon gerne wollte - aber lieber erst gar keinen anlass geben.

na dann mal viel spaß beim anwalt und bei der besorung des prozeßkostenhilfescheins. du kannst ihm auch schon ein einschreiben per rückschein schicken in dem du ihn aufforderst mit einer frist (zwei wochen nach zugang) den unterhalt an folgendes konto zu zahlen. damit dir der mai jetzt nicht verloren geht ;). aber trotzdem zum anwalt gehen, er wird wahrscheinlich eh nicht reagieren ;).

und bei der beantragung des scheins sagst du, du hast ihn schon mehrmals aufgefordert.

dann hoff ich du bekommst deinen platz sicher! :D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen!

Das Jugenamt berät bis zum 21. Lebensjahr. Dort mal nachfragen ist kostenlos und schadet jedenfalls nix!

Wenn Dir das Jugenamt nicht mehr hilft, dann lass Dir das dort schriftlich bescheinigen. Diese Bescheinigung nimmst Du mit zum Amtsgericht und beantragst dort einen Beratungshilfeschein. Um den Beratungshilfeschein zu bekommen musst Du Deine Einnahmen und Ausgabensituation nachweisen. Bekommst Du den Beratungshilfeschein, dann such Dir einen Fachanwalt für Familienrecht. Bei diesem musst Du 10 Euro bezahlen und den Original Beartungshilfeschein abgeben.

Viel Glück! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo ihr lieben

AAAAAAAlso, ich hab gerade mit meiner Schwester telefoniert (zum ersten mal und es war soooooooooooo toll *g* ;) ) und der hab ich die ganze sache erzählt und ich hab von ihr erfahren das er nach ihren letzten Informationen nur Hartz 4 bekommt zur Zeit! Krass , ne da hat er mich also auch belogen...und dann is da ja wirklich nichts zu holen... Aber da er mir bilder von seinen arbeiten geschickt hat (ich weiß nicht ob die jetzt auch falsch sind, denke aber nicht... Oo kein plan) nehme ich immer mehr an das er schwarz arbeitet... ! Ma schauen was das Finanzamt dazu sagt! Boar, ist eigentlich voll fies oder?!:rolleyes: Aber meine andreren Geschwister hat er mindestens genau so ******* behandelt wie ich, meine schwester sogar noch schlimmer :( Da kann er sowas auch mal vertragen, außerdem hat er schonmal wegen steuerhinterziehung im knast gesessen, sogar 2 jahre! Aber ich werde mich trotzdem im jugendamt informierern und dann mal schauen, wie es weitergeht! Die sache ist echt spannend mittlerweile ^^ Und ich bin vierfache tante und meine schwester ist absolut genial lieb :D

Voll supi, da hat sich die ganze sache doch trotzdem gelohnt :dance2:

DAs macht mich gerade voll glücklich

Gaaaaaaaanz viele glückliche Grüße

tuety:D

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.
  • Seit 1997 helfen wir den Müttern,

    ❤️ Hallo ❤️

    Es scheint, dass Dir unser Forum gefällt, aber du bist noch nicht angemeldet.

    Wenn du ein Konto eröffnest merken wir uns deinen Lesefortschritt und bringen dich dorthin zurück. Zudem können wir dich per E-Mail über neue Beiträge informieren, falls Du es willst. Dadurch verpasst du nichts mehr. Du wirst merken, dass die Diskussionen hier viel tiefer gehen und Du längere Beiträge zu einem Thema lesen kannst. Auch kommst Du in verschlossene Bereiche rein und kannst die Clubs besuchen. Diese Themen verschwinden auch nicht und DU entscheidest, was Du lesen willst und kein Algorithmus.

    Falls Du übrigens keine Email von uns bekommst, schau im Spam Bereich nach oder nimm Kontakt mit uns über das Kontaktformular auf.
    Es kann 24h dauern bis wir dich freischalten. Du musst Deine Email bestätigen, sonst dürfen wir Dich nicht in das Forum lassen.

    Wenn Du schon ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte mit Deiner Email an, um mit Deinem Konto zu schreiben und echte Freundinnen zu finden.

  • Diese Seite empfehlen

    Dir gefällt Adeba - Dein Familienforum? Empfehle die Seite weiter!
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.