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Ruheraum

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Geschrieben

Ich habe da mal eine Frage. Bin leider nicht fündig geworden, also bei Bedarf bitte verschieben!:)

Was passiert, wenn der Arbeitgeber keinen Ruheraum zur Verfügung stellen kann, somit also auch keine Liege oder ähnliches. Macht es einen Unterschied, ob es eine sitzende oder stehende Tätigkeit ist?

Die Frage beschäftigt mich, weil sich eine Freundin in Ihrer Schwangerschaft

öfter mal hinlegen musste um zu entspannen und ich mich halt frage, wie das läuft, wenn die Möglichkeit nicht besteht.

Danke für eure Mühe!!!

Geschrieben

Hi!

Davon habe ich noch nie gehört, aber gerade mal nachgelesen - es ist tatsächlich so.

Aber gesehen habe ich sowas noch nie.

Ich glaube kaum, dass mein Arbeitgeber mir einen Ruheraum zur Verfügung stellen würde, da es gar keinen Platz für so etwas gibt.

Bei uns sind derzeit mehrere Frauen ss - aber einen Ruheraum gibt es nicht.

Geschrieben

unsere Teamleitung war letztes Jahr schwanger und aufeinmal stand unser Bezirksleiter mit so einer Liege (wie die beim Arzt) bei uns im Laden und wir sollten die im Nebenraum aufbauen. Unsere Teamleitung sagte sie braucht sowas nicht er soll das bite wieder mitnehmen. Er hat aber gesagt das es pflicht ist und das ding blieb stehen bis die in den MUSchutz ist.

Meine Frage ist, wie sieht es aus wenn im Personalraum geraucht wird? Wir haben nur den einen und ich bin sehr streng mit mir und meiner Umgebung das in meiner gegenwart nicht geraucht wird. Nur ich denke wenn ich den Mund aufmache, bekomme ich zu hören, hören sie doch auf mit arbeiten hier (habe nur bis ende Oktober nen Vetrag, arbeit ist auch z.z. wenig und ich habe auch stunden runter gestuft, weil ich noch nen anderen Job habe wo ich sogar mehr geld verdiene und ich weiß unserere Teamleitung passt das nicht, weil sie mich nur noch Stundenweise einsetzen kann).

Aber vielleicht weiß ja von Euch jemand was. Bin da halt auch nur auf 400€ basis, sprich mir steht dann halt im falle von Berufsverbot auch gar kein Krankengeld zu. Ich möchte ja auch Arbeiten bis zum Muschutz nur mag ich es nicht wenn ich da in Kaltem Rauch sitzen muss oder soagr eingeraucht werde.

Geschrieben

es muss auf jeden Fall einen Pausenraum für Nichtraucher geben. Früher war das anders, aber vor über einem Jahr kam doch da so ein Gesetz raus (... weiß jetzt net genau), aber seitdem wurde bei uns auf der Arbeit streng aufgeteilt, obwohl mein Chef selbst starker Raucher ist, er geht z.B. immer raus zu Rauchen (vorher im Büro geraucht), wir haben einen Pausenraum für Raucher und einen für Nichtraucher bekommen (dafür wurden einige Büros komplett umverteilt). Wenn sich bei uns jemand nicht daran hält, dann müssen alle Raucher drunter leiden und werden ganz nach draußen zum rauchen geschickt. Find ich so viel besser, ich hab zwar auch geraucht, aber immer wenn ich gerade keine in der Hand hatte, hat mich der Rauch der anderen gestört und jetzt in der SS sowieso.

Geschrieben

@Vren: Das ist ja klasse! Weißt du zufällig ob es da was Schriftliches irgendwo im Netz zu finden gibt? Meine Chefin ist leider Kettenraucherin und ihr Büro ist quasi im allgemeinen Aufenthaltsraum. Wenn das Fenster auf ist, geht es einigermaßen, aber zum Frühstück/Mittag werden die jedesmal verrammelt, damit man sich unterhalten kann (Hauptverkehrsstraße). Also wird man vollgeraucht. DAS nervt! Eine Zeitlang ist sie zum Rauchen rausgegangen, aber das hat nur so ca. 10 Tage funktioniert, danach wurde wieder drinnen geraucht.

Ich merk es jedesmal, wenn ich nach Hause gehe: die Klamotten stinken bestialisch und sind das allererste was ich daheim ablege! Ich vermeide es mittlerweile, mich großartig im Aufenthaltsraum aufzuhalten, aber das ist ja auch nicht das wahre. Ich werde auf jeden Fall nochmal mit ihr reden, aber ich denke, wenn ich was schriftliches vorweisen könnte, hab ich mehr Chancen.

Vielen Dank!

LG Elawen

Geschrieben

@elawen nein ich weiß leider nicht, ob und wo es was schriftliches gibt. schau einfach mal bei google. Aber es gibt bestimmt was, mein Chef betreibt nicht umsonst so nen Aufwand! :)

Geschrieben

Hallo,

hier mal ein Auszug aus Wikipedia, zum Thema Nichtraucherschutz

Am Arbeitsplatz werden Rauchverbote sowohl unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenvermeidung als auch des Gesundheitsschutzes ausgesprochen.

Sind feuergefährliche oder explosive Stoffe vorhanden, ist ein Rauchverbot anzuordnen, um die Gefahr eines Brandes oder einer Explosion zu verringern.

Arbeitgeber sind daneben durch die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Der Arbeitgeber hat danach die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (§ 5 ArbStättV). Er hat ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche des Betriebes beschränktes Rauchverbot zu erlassen, falls der Nichtraucherschutz nicht anders erreicht werden kann[26].

Arbeitnehmer haben demnach grundsätzlich einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Dagegen haben Raucher keinen Anspruch, dass ihnen das Rauchen während der Arbeit oder der Pause ermöglicht wird.

Ausnahmen davon gelten jedoch in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr. Hier braucht der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen[27].

Die Anordnung eines Rauchverbots gegenüber den Arbeitnehmern betrifft das Ordnungsverhalten im Betrieb und ist deshalb nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Der Arbeitgeber muss also die von ihm zu treffenden Maßnahmen des Nichtraucherschutzes mit dem Betriebsrat verabreden. Die konkrete Ausgestaltung des Nichtraucherschutz kann so in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden. Es kann dabei jedoch nicht um das Ob des Nichtraucherschutzes gehen, sondern nur darum, wie dieser Schutz im Einzelnen gewährleisten wird[28]. Der Betriebsrat kann auf diesem Wege versuchen, auch die Belange der rauchenden Arbeitnehmer einzubringen, etwa dadurch, dass die Einrichtung von Raucherräumen vereinbart wird. Ist dem Arbeitgeber durch Gesetz zwingend vorgeschrieben, ein Rauchverbot zu erlassen, ohne dass er Raucherräume einrichten darf[29], so entfällt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, da dem Arbeitgeber insoweit kein eigener Entscheidungsspielraum mehr verbleibt.

Geschrieben

und falls der Link erlaubt ist (ist ja von einer Behörde)

Mutterschutzgesetzt

Seite 12, 2. Absatz

Das Unternehmen hat es werdenden oder stillenden Müttern

während der Pausen und, soweit es aus gesundheitlichen

Gründen erforderlich ist, auch während der Arbeitszeit

zu ermöglichen, sich unter geeigneten Bedingungen hinzulegen und auszuruhen.

Geschrieben

Im Übrigen ist der Arbeitgeber verpflichtet alle Arbeitnehmer-Relevanten Gesetze öffentlich bereitzulegen.

Wir haben auf unserer Intranetseite mind. 15 verschiedene Links zu den jeweiligen Gesetzen.

Und das macht unser AG sicher nicht, weil er das toll findet, sondern weil er es muß.

Der Arbeitgeber hat die sogenannte Aushangpflicht und es kann bei Zuwiderhandlung 2500 Euro Strafe kosten!

schönen Gruß

Lady81

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