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Grundausstattung

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Hallo!

Wir haben gelesen das es die Möglichkeit gibt übers sozialamt oder per Stiftung eine Grundausstattung zu bekommen. So bekommen wir kein geld vom Amt, weil wir auch so mit unserm Verdienst ganz gut hinkommen. Aber größere Anschaffungen sind halt nicht drin. kennt sich da einer aus?

Wir danken schonmal im vorraus für hilfreiche Antworten.

Mfg

Nicki und Heiko

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Hallo Nicki,

du kannst bei der für dich zuständigen ARGE auch nur die Grundausstattung beantragen, wenn ihr normalerweise mit dem Geld auskommt. Die berechnen dann, ob ihr genug Geld habt, um davon zu leben und die Ausstattung zu finanzieren. Dabei wird natürlich auch geschaut, ob ihr was Erspartes habt, wovon ihr die Babysachen anschaffen könnt.

Zu klären wäre auch, ob ihr mit Baby zusammen vielleicht einen ergänzenden Anspruch habt. Also lohnt sich der Antrag auf jeden Fall.

Wie das Verfahren bei Caritas oder Diakonie ist, kann ich leider nicht sagen.

Liebe Grüße,

Dani

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Hallo Nicki,

du kannst bei der für dich zuständigen ARGE auch nur die Grundausstattung beantragen, wenn ihr normalerweise mit dem Geld auskommt. Die berechnen dann, ob ihr genug Geld habt, um davon zu leben und die Ausstattung zu finanzieren. Dabei wird natürlich auch geschaut, ob ihr was Erspartes habt, wovon ihr die Babysachen anschaffen könnt.

Zu klären wäre auch, ob ihr mit Baby zusammen vielleicht einen ergänzenden Anspruch habt. Also lohnt sich der Antrag auf jeden Fall.

Wie das Verfahren bei Caritas oder Diakonie ist, kann ich leider nicht sagen.

Liebe Grüße,

Dani

XXL-Mami das stimmt so nicht, wenn bei mir eine Grundausstattung beantragt wird und es ist kein laufender Alg II-Bezug verweise ich an die Diakonie/Caritas bzw. Donum Vitae, da die Hilfen dann vorrangig von diesen Hilfsorganisationen zu leisten sind, Alg 2 bzw. Sozialhilfe ist immer erst nachrangig zu leisten.

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Leistungen der Caritas bzw. Diakonie sind nicht vorrangig vor dem ALG II - dürfen gar nicht als entsprechende Einnahmen bewertet werden.

Nach § 23 Abs. 3 Satz 2 werden diese Leistungen auch erbracht, wenn ALG II nicht laufend gezahlt wird, der Bedarf aber aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll gedeckt werden kann.

Sonst würden wir ja gar keine Erstausstattungen mehr bewilligen müssen, weil wohl jeder unserer Kunden noch eine zusätzliche Beihilfe von einer caritativen Einrichtung erhält.

Viele Grüße,

Dani

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Dani insoweit ja richtig, ABER schau dir den 12a in Verbindung mit dem 18 an :) Vorrangigkeit von anderen Leistungen...

so ist es jedenfalls bei uns geregelt, wer im laufenden Bezug steht, bei dem wird Erstausstattung bewilligt... wer keinen laufenden Bezug von Alg II hat, verweise ich erstmal an die Diakonie/Caritas/Donum Vitae, wenn die schon nicht leisten (die haben wesentlich höhere Einkommenssätze als die ARGE - da die nach den Wohngeldsätzen rechnen) kommt bei uns erst recht nix raus ... jedenfalls in 95 % der Fälle

zumal es hier in dem speziellen Fall wohl noch etwas komplizierter ist, da die beiden in einem Ausbildungsverhältnis stehen....

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Tja, wol mal wieder so eine Sache, die jede ARGE anders macht :rolleyes:

Das die beiden eine Ausbildung machen ist aber unerheblich, da es sich bei den gesondert zu erbringenden Leistungen ja nicht um ausbildungsgeprägten Bedarf handelt - das bekommen (zumindest bei uns) auch Azubis und Studenten, ebenso wie die Mehrbedarfe.

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ohje... jetzt bin ich ganz verwirrt.... wisst ihr wie es ist, wenn einer Arbeit und der andere kein ALG II bekommt, da er es einfach nicht einsieht zu beantragen *grummel

also ich gehe arbeiten und denke, dass mein Freund auch kein ALGII bekommt, da ich im Monat ca. 1300 € verdiene...

Könnt ihr mir vielleicht auch weiterhelfen?

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Hallo, ich hab mir das hier grad mal so durchgelesen und wollt auch mal was dazu sagen.

also ich war letzte woche erst bei pro familia. dort wurde mir gesagt, das ich kein alg2 bekomm weil mein partner zu viel verdient (wird ja alles mit angerechnet), allerdings konnte ich hilfe von pro familia beantragen. da war es so das er und ich nich mehr als 2800 euro brutto im monat zusammen haben dürfen, und das haben wir bei weiten nich. und da du drunter liegst müsstest du was bekommen.ich weiß aber nich ob das von bundesland zu bundesland verschieden ist, so wegen ost und west. ich würd an deiner stelle einfach mal nachfragen, schadet ja nich. außerdem erzählt die dir auch noch sehr viel andere wichtige sachen, was du wo wie wann beantragen musst und so. und das ist ja nich grad wenig.

achso, und ob er alg2 bekommt kann ich nich sagen, bei uns in brandenburg ist das so, das euch in einer partnerschaft jeweils 316 zusteht.und ihr dürft insgesamt mit euren einnahmen nich mehr als 1200 euro bekommen, und da du ja jetzt schon mehr bekommst, glaub ich nich das er noch was bekommt. is halt ne "tolle" regelung. aber probieren könnt ihr im prinzip alles.....

viel spaß und viel glück dir noch.....

lg

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Ersteinmal vielen Dank für deine Antwort...

Ja, das haben wir uns fast gedacht, dass er nichts bekommt, aber gehen muss er trotzdem, da wir nicht verheiratet sind und er derzeit nicht krankenversichert ist...

Ja, also zu ProFamilia wollen wir in meinem Urlaub auch gehen, ist ja nicht mehr lange bis dahin :)

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Also wenn dein Freund zur Zeit nicht krankenversichert ist dann nix wie hin!

Die Krankenversicherung wird nämlich erst ab dem Tag der Antragstellung übernommen, ebenso wie Zahlungen. Und man weiß ja, wie schnell was passieren kann :rolleyes:

Also entweder zur Arge oder heiraten ;) So hab ich es mit meinem Freund gemacht - er konnte in meine Familienversicherung rein und ich konnte die Steuerklasse wechseln. Dadurch hatten wir unterm Strich mehr und ihr habt euch die Rennerei wegen der Vaterschaftsanerkennung gespart :)

Liebe Grüße,

Dani

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