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befristete Verlängerung trotz Schwangerschaft?

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knolli

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Hallo ihr Lieben.

Ich bin mir nicht sicher, wohin mit meiner Frage.

Also folgender Sachverhalt. Ich befinde mich derzeit in befristeter Anstellung bei einem Bildungsträger. Mein Arbeitgeber ist über meine Schwangerschaft informiert. Mir ist klar, dass er meinen Vertrag regulär auslaufen lassen darf. Nun meine Frage: Mein Chef möchte mich zunächst weiter befristet verlängern, jedoch zunächst 1 Woche bis die aktuelle Bildungsmaßnahme zu Ende ist. Aber darf er mich überhaupt befristet verlängern, wo er über meine Schwangerschaft Bescheid weiß? Und ist das mit einer Woche Verlängerung überhaupt rechtens?

Für die Schnellen Antworten danke ich euch schon einmal.

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  • 3 Wochen später...

Nun, verlängern darf er dich schon, darfst ja bis 6 Wochen vor deinem Termin regulär arbeiten!

Bei mir wars so, das mein Arbeitgeber gesagt hat es wird nicht verlängert weil sie keine Schwangere weiter beschäftigen wollen.

Außerdem hast du doch auch das Recht zu kündigen, sollte er weiter verlängern. Und befristet heißt ja nicht unendlich lang!

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Eine Befristung mit sachlichem Grund kann sogar nur über z.B. 1 Tag laufen und die Befristung die dir "angeboten" wird hat den sachlichen Grund die Laufzeit der Maßnahme.

Aber ich glaube deine Frage zielt eher darauf ab, ob eine Befristung während einer Schwangerschaft überhaupt "rechtens" ist, und da muss man ganz klar sagen JA, eine Schwangerschaft in einem befristeten Arbeitsverhältnis begründet nicht gleich den Anspruch/das Anrecht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

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jana hat das wunderbar erklärt :D.

erst bei der 4ten befristung innerhalb von zwei jahren und nicht einem einzigen tag ohne anstellung dazwischen, wandelt sich der vertrag automatisch in einen unbefristeten, wenn die anstellung immer die gleiche war :).

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jana hat das wunderbar erklärt :D.

erst bei der 4ten befristung innerhalb von zwei jahren und nicht einem einzigen tag ohne anstellung dazwischen, wandelt sich der vertrag automatisch in einen unbefristeten, wenn die anstellung immer die gleiche war :).

bei mir war es so, dass ich nach TzBfG § 14 Abs. 2 eingestellt war... d.h. es ist so wie du es beschreibst.

danach war ich bei einem anderen AG nach TzBfG § 14 Abs, 1 eingestellt, d.h. der Vetrag darf immer wieder verlängert werden, weil ABs. 2 eine Begründung vorraussetzt (z:b. SS Vertretung) und somit ist es nicht an 2 Jahre gebunden. Er darf ihn somit immer wieder verlängern, wenn es sich im die selbe Begründung handelt.

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nein selbiges gilt auch für begründetet verhältnisse, da dann davon auszugehen ist, dass die gleiche arbeit immer anfällt und somit der ag den ma fest anzustellen hat. nur wenn er die begründung bei jedem av ändert und deine ausgeführte arbeit eine andere ist oder du aber einen einzigen tag nicht angestellt bist, dann funzt das mit dem ständig ewig verlängern.

selbige begründung, wird wie betriebliche übung behandelt ;)

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nein selbiges gilt auch für begründetet verhältnisse, da dann davon auszugehen ist, dass die gleiche arbeit immer anfällt und somit der ag den ma fest anzustellen hat. nur wenn er die begründung bei jedem av ändert und deine ausgeführte arbeit eine andere ist oder du aber einen einzigen tag nicht angestellt bist, dann funzt das mit dem ständig ewig verlängern.

selbige begründung, wird wie betriebliche übung behandelt ;)

also hab ich das jetzt richtig verstanden? Ich bin bei nem Bildungsträger, mein Arbeitgeber hat mich jetzt schon zwei mal für die gleiche Bildungsmaßnahme innerhalb eines Jahres verlängert. Er darf mich also maximal noch zwei mal befristet für diese Maßnahme verlängern und dann muss er mir ein unbefristetes Arbeitsverhältnis geben, es sei denn er lässt meinen Vertrag für die Erziehungszeit auslaufen?:confused:

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genau, aber du musst schauen, dass die verträge auch wirklich im sofortigem anschluss sind. sollte nur ein tag dazwischen liegen ist alles hinfällig. solltest du keinen vierten bekommen, kannst du gewöhnlich an dem sonst ersten arbeitstag hingehen und arbeiten. wirst du nicht nach hause geschickt gilt dies ebenso wie eine verlängerung und du hast automatisch durchs gesetz einen unbefristeten av.

und ja vermute er wird den vertrag auslaufen lassen, alles andere kostet ihn ja geld ;).

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wirst du nicht nach hause geschickt gilt dies ebenso wie eine verlängerung und du hast automatisch durchs gesetz einen unbefristeten av.

und ja vermute er wird den vertrag auslaufen lassen, alles andere kostet ihn ja geld ;).

Also ich denk mal mir wird vorher Bescheid geben, ob er mich weiter beschäftigt. Ich werd ihm auch vorher in Aussicht stellen, dass ich mich anderweitig während der Erziehungszeit umsehen werde, sollte er mich auslaufen lassen.

Muss ich mich eigentlich trotz Mutterschutz und Erziehungszeit dann beim Arbeitsamt melden?

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Knolli, ganz ehrlich würdest du jemanden unbefristet einstellen, der dann direkt 1 Jahr zuhause bleibt? - ich nicht -

und zum Arbeitsamt, da kommt es drauf an wie lange du vor dem Mutterschutz arbeitslos wirst und noch Arbeitslosengeld beantragen willst oder nicht....

wenn du kein Arbeitslosengeld beantragen willst musst du dich erst 3 Monate bevor du wieder anfangen möchtest zu arbeiten, beim Arbeitsamt melden

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nein würde ich nicht. Für mich ist natürlich nur wichtig zu wissen: kann ich nach der Elternzeit wieder voll einsteigen, muss ich mich anderweitig umsehen und vor allem: bekomm ich nach der Entbindung mein volles Entgeld in der Mutterschutzzeit. Hab ich nämlich keinen Arbeitsvertrag, krieg ich nur die 67 %.

Also mein Vertrag läuft zum 30.09. aus. ET ist der 28.9. Wenn sich also mein klein Pupsi nicht endlos viel Zeit lässt, brauch ich mich nicht beim Arbeitsamt zu melden richtig?

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brauchst du eh nicht :) selbst wenn er sich 3 Wochen Zeit lassen würde... nach ca.. 10 Tagen wird eh eingeleitet, würde das Amt sagen, du stehst dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (naja im 10. Monat stellt dich wohl auch niemand für 2 Wochen oder so noch ein *g*) und schickt dich automatisch zur Krankenkasse

mit dem vollen Entgelt während der MuSchu-Zeit wende dich bitte an deine Krankenkasse, da du einen befristeten Vertrag hast, der aber über ET (wenn auch nur 2 Tage) hinausläuft, könnte es (muss aber nicht) Sonderregelungen geben

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