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Hallo Ihr lieben,

Ich bin seit 2001 privat krankenversichert und seit 2006 in Elternzeit mit Jan. Diese Elternzeit werde ich wg Lillis Geburt im März vermutlich um weitere 2-3 Jahre verlängern.

Nun habe ich heute Post von meinem Arbeitgeber erhalten, daß ich aufgrund meines fehlenden Einkommens seit 2006 nun nicht mehr die gesetzlichen Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen und dadurch nun wieder gesetzlich krankenversicherungspflichtig würde. Ab dem 01.01.2009 würden sie daher nun wieder die Pflichtbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung an die letzte ihnen bekannte gesetzliche Krankenkasse abführen.

Ich weiß, daß ich nun zwei Möglichkeiten habe -

1) Zurückwechseln in die gesetzliche Krankenversicherung (dann verliere ich aber alle meine Rücklagen in der PKV!) oder

2) mich von der gesetzlichen KV-Pflicht per Antrag befreien lassen, um in der PKV bleiben zu können. Der Haken an der Variante ist, daß dieser Antrag nicht widerrufen werden kann und ich mir damit quasi lebenslang die Rückkehr in die GKV unmöglich mache... (so hab ich das jetzt verstanden)

Meine Frage an diejenigen, die sich evtl damit auskennen (Biggilein????) - ich weiß, daß die Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle spielt, wenn man den Arbeitsplatz wechselt und dann weniger verdient oder man arbeitslos wird...... Ich dachte aber immer, daß die BBG während der Elternzeit nicht beachtet wird, da man in Elternzeit ja sowie nicht das ursprüngliche Einkommen erreichen kann....

Gibt es da für Elternzeit-ler keine Sonderregelungen????

Wäre für ein paar Infos dankbar!

LG, Susi

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