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Steuernachzahlung??

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Tapolina

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wir hatten vor der geburt beide steuerklasse 4 - haben aber jetzt als es die neuen gab gewechselt in 3(mein mann) und ich 5. wie wirkt sich das aus? ist das jetzt eher ein vorteil oder ein nachteil?? ich hab da echt keinen durchblick, bei mir fallen keine fahrtkosten an; bei meinem mann sinds auch nur 10km...

würde mich auch brennend interessieren!

das bedeutet für euch, dass ihr zwar im moment mehr in der tasche habt, aber am ende des jahres mit ner ordentlichen steuernachzahlung rechnen müsst. leider :o

aber bitte nie vergessen: egal welche steuerklasse man im jahr hatte, wenn der steuerbescheid da is, hat man immer gleich viel bezahlt. entweder eben übers jahr mehr und bekommt dann ne erstattung, oder eben übers jahr weniger und dann gibts ne nachzahlung. mein mann und ich sind in 2008 noch bei 4/4 geblieben, obwohl ich nix verdient hab, da mir ne erstattung lieber is :o

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Top-Benutzer in diesem Thema

Ich hab e heute die Steuerberaterin angerufen und sie sagte, wenn das EG ja diesem Progressionsdingsa .... (?) unterliegt und es sinnvoll ist, nach der Geburt zu wechseln. also der Mann als Verdiener in III Und ich V.

Ich habe dann gefragt, ob man am Ende des JAhres mit einer satten Nachzahlung zu rechnet hat: Sie sagte NEIN: Was soll ich denn jetzt glauben? Ich bin so verunsichert :o

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Ich hab e heute die Steuerberaterin angerufen und sie sagte, wenn das EG ja diesem Progressionsdingsa .... (?) unterliegt und es sinnvoll ist, nach der Geburt zu wechseln. also der Mann als Verdiener in III Und ich V.

Ich habe dann gefragt, ob man am Ende des JAhres mit einer satten Nachzahlung zu rechnet hat: Sie sagte NEIN: Was soll ich denn jetzt glauben? Ich bin so verunsichert :o

logisch bist du verunsichert :rolleyes: also mit der dame würd ich ja gern mal sprechen. wie kommt sie nur darauf??? :confused: ich mein klar hängt es immer vom einzelfall ab, wer wann wieviel verdient hat und wieviel elterngeld man kriegt etc. wenn du magst, schick mir mal deine eckdaten... monatlicher bruttoverdient vom mann (und ggf. deiner, falls du in 2009 noch arbeiten gehen wirst) und höhe deines mutterschafts- und elterngeldes, was du in 2009 bekommst, dann rechne ich es mal für dich durch ;)

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MamaMoni du scheinst dich bei diesem Thema etwas näher auszukennen...

mal eine Grundsätzliche Frage:

Gesamteinkommen (= Einkommen Mann, Einkommen Frau, Kindergeld, Elterngeld, MuSchuGeld, Arbeitgeberzuschuss) abzüglich Freibetrag von 6024 Euro (Kinderfreibetrag + Erziehungs/Betreuungsfreibetrag) = zu versteuerndes Einkommen oder?

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MamaMoni du scheinst dich bei diesem Thema etwas näher auszukennen...

mal eine Grundsätzliche Frage:

Gesamteinkommen (= Einkommen Mann, Einkommen Frau, Kindergeld, Elterngeld, MuSchuGeld, Arbeitgeberzuschuss) abzüglich Freibetrag von 6024 Euro (Kinderfreibetrag + Erziehungs/Betreuungsfreibetrag) = zu versteuerndes Einkommen oder?

ähm, keine ahnung, was du jetzt mit Gesamteinkommen meinst, aber das zu versteuernde Einkommen ist

Einkünfte Mann

+ Einkünfte Frau

- Sonderausgaben

- außergewöhnliche Belastungen

Elterngeld, MuSchuGeld und Arbeitgeberzuschuss zum MuSchuGeld zählen nicht zum Einkommen, sondern werden nur im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts bei der Steuerberechnung berücksichtigt, erhöhen also nur den Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen.

Kindergeld zählt in keinster Weise zum Einkommen.

Und Kinderfreibetrag/Freibetrag für Betreuung/Erziehung/Ausbildung wird nur abgezogen, wenn es steuerlich günstiger ist als das bereits ausgezahlte Kindergeld. Ansonsten werden diese Freibeträge nur bei der Berechnung von Solizuschlag und Kirchensteuer mit abgezogen.

So ist's zumindest im Steuerrecht. In anderen Bereichen werden ja gern mal andere Begriffe herangezogen bzw. wird das Einkommen dann da anders definiert. :rolleyes:

Kannst du mir folgen? :o

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ja, soweit richtig, dann bist du aber noch nicht fertig mit der berechnung. aber wenn du's halt so genau wissen willst, hier mal ein kleiner exkurs in die berechnung des progressionsvorbehalts :P

also du nimmst dein zu versteuerndes einkommen, rechnest elterngeld&co. dazu, schaust mit diesem fiktiven zu versteuernden einkommen in die splittingtabelle und rechnest aus, wie da der steuersatz in % ist. und diesen prozentsatz wendest du dann auf dein eigentliches zu versteuerndes einkommen (ohne elterngeld&co.) an. oder im internet gibts doch bestimmt auch steuerrechner, die mit progressionsvorbehalt rechnen können ;)

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also ich hab jetzt mal grob Überschlagen, für 2008 bekommen wir sogar noch was zurück, obwohl wir relativ früh die Lohnsteuerklassen gewechselt haben... liegt bei uns wohl aber viel daran, dass ich mein Weihnachtsgeld nach Lohnsteuerklasse V bezogen habe und da allein schon gut 1000 Euro Steuern abgeben musste... UND wir beide einiges an KM-Leistung noch zum absetzen haben...

Bearbeitet von ~*Jana*~
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ICh war nochmals in einem anderen Steuerburo und dort habe ich mich beraten lassen.

Letzendendes ist die selbe Aussage dabei heraus gekommen.

Das EG ist steuerfrei, wird aber progresiv als Lohn angrechnet.

Mein Mann soll nach der Geburt in III wechseln und ich in V. Wir bräuchten nicht mit einer großen Nachzahlung rechnen.....also zwei Steuerberater haben unabhängig voneiander das selber gesagt :o

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also ich müsste wissen, wieviel dein mann im monat brutto bekommt, wieviel elterngeld, mutterschaftsgeld und zuschuss zum mutterschaftsgeld du dieses jahr bekommst (eine summe reicht) und falls du dieses jahr auch noch arbeitslohn erhalten hast oder erhalten wirst, bräuchte ich da auch den bruttobetrag.

ich glaub, jetzt bin ich genauso gespannt wie du :P

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also ich müsste wissen, wieviel dein mann im monat brutto bekommt, wieviel elterngeld, mutterschaftsgeld und zuschuss zum mutterschaftsgeld du dieses jahr bekommst (eine summe reicht) und falls du dieses jahr auch noch arbeitslohn erhalten hast oder erhalten wirst, bräuchte ich da auch den bruttobetrag.

ich glaub, jetzt bin ich genauso gespannt wie du :P

Ich bin erst am 5.1 in Muschu gegangen. Habe daher aber noch nicht die Zahlen was das Muschu Geld beträgt. aber es ist doch so viel wie mein vorheriger Nettolohn, oder?

Dann kann ich Angaben machen. :o

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Ich bin erst am 5.1 in Muschu gegangen. Habe daher aber noch nicht die Zahlen was das Muschu Geld beträgt. aber es ist doch so viel wie mein vorheriger Nettolohn, oder?

Dann kann ich Angaben machen. :o

ja, wenn du nicht irgendwelche ganz speziellen sachen in deinem lohn hattest, dann passt da schon. und ein paar euro hin oder her sind ja auch nicht so wild...

schick mir die daten mal per pn :)

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