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Mutterschaftsgeld bei 400 Euro Job????

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Claudi81

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Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse das ich bei meiner Tochter bei einer Vollzeitstelle mit 13 Euro pro Werktag erhalten habe, die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.

Meine Frage ist : Bekomme ich ich dieses Mutterschaftsgeld auch beim nächsten Kind wenn ich den Mutterschutz antrete, auch wenn ich nur einen Aushilflohn kriege, also sprich 400 Euro monatlich?

Der würde mir dann ja für die 14 Wochen Mutterschutz komplett wegfallen:mad:

Leider mußte ich feststellen das 400 Eurojobber oft benachteiligt sind. Z.b. bei Kind krank zahlt die Krankenkasse nichts. das heißt musste jede Stunde nacharbeiten oder auf Lohn verzichten.

Würde mich also nicht wundern wenn mir im Mutterschutz auch nichts zusteht.

Weiß jemand bescheid??

Freu mich auf Antworten.

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Ich hab es hinter mir und kann es dir deshalb genau beantworten...

um es auf den Punkt zu bringen - du hast es erfasst - KEIN Mutterschaftsgeld! das voweg... aber...

du bekommst vom Tag der Geburt an Elterngeld - sprich die 388€ und das 12 Monate, da ja kein Mutterschaftsgeld da ist was abgezogen werden kann - und du kannst eine einmalige Zahlung von 200€ beantragen - die steht dir auch zu ;) - als Ersatz!

Wo du die beantragen musst ist Bundeslandabhängig...

Ich weiss fehlen noch immer ca 500€ - da hilft nur entweder bis zum Ende wirklich arbeiten oder es in Kauf nehmen...

noch schlimmer find ich allerdings das ich letztes Jahr aufgrund des Elterngeldes Steuern nachzahlen musste - etwas über 250 € :mad: - mit 400€ als Minijob hätten wir sogar 60€ wiederbekommen - DAS find ich ne absolute Sauerei!!

.. und über die AKtion hab ich mich auch geärgert - wir machen es so das Stef dann "zu Hause" bleibt...

LG Bibbi

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Danke für deine Antwort.

Ich habe es mir ja fast gedacht.

Eben noch eine Frage Bibbi.... Dachte für Minijobber beträgt das Elterngeld max. 300 Euro. Kannst du mir kurz erklären wie man auf 388 euro kommt?

Und stimmt es das man für das 1. Kind zum Elterngeld den Geschwisterbonus von 75 euro bekommt, eben auch für 12 Monate?

Habe ich mal irgentwo gelesen.

LG

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nein - du bekommst unter 1000€ Nettolohn für jede 20€ weniger 1 % mehr Geld ;)

Rechnung:

1000€ - 400€ = 600€

macht also 30% mehr Geld da ja für jede 20€ weniger 1% mehr Elterngeld gezahlt werden... (600€ / 20€ sind = 30 *1% = 30%)

somit sind es keine 67% sondern 97% - und das sind 388 € wenn man von 400€ ausgeht ;)

die 300 € sind ja Mindestgeld ... du hast ja Lohn und bekommst dadurch mehr...

das mit dem Geschwisterbonus weiss ich nicht - den Fall hatte ich nicht, Simon war bereits 6,5 Jahre alt ;)

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sie ziehen es ab, bei 400€ Jobs und ohne Aufsplittung lohnt es sich definitiv nicht! Da bleibt nicht wirklich was übrig... Onkel Google verrät viel zu dem Thema :D

Aber ich glaub dein Mann kann deine Tätigkeit dann ja machen oder? ;) - also nicht das man meint ich stifte an den Staat zu beschummeln - ich mein es wirklich so! Kann dein Mann nicht ran für die Zeit?

Bearbeitet von Bibbi
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Habe ich auch schon dran gedacht ;)

Laut Elterngeldrechner würde ich bei einem Lohn bis 400 Euro statt 388 dann 300 bekommen.

Das ginge ja noch.

Bin mir nur diesmal nicht sicher ob ich direkt wieder anfangen kann auf meiner winzigen Stelle.

Schon mal schön das das Elterngeld dann nur 12 Euro unter dem letzten Lohn liegt für 12 Monate.

Vielen Dank für deine schnellen Antworten.

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Und stimmt es das man für das 1. Kind zum Elterngeld den Geschwisterbonus von 75 euro bekommt, eben auch für 12 Monate?

Habe ich mal irgentwo gelesen.

LG

Ja Geschwisterbonus gibts, aber nur bis deine Erstgeborene das 3. Lebensjahr vollendet hat ;) Also nichts mit 12 vollen Monaten :(

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mische mich mal dreist ein. :D

bekommt man den bonus dann zusätzlich zum alten elterngeld? verstehe das jetzt nicht so ganz :o

ich bekomme für amelie noch das gestreckte elterngeld bis 07/09. geschwisterchen kommt im juni 09

heißt ich bekomme kein Mutterschaftsgeld wegen 400 euro job und dann anschließend den sockelbetrag von 300 euro oder so wie bibbi es ausgerechnet hat?:confused:

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mische mich mal dreist ein. :D

bekommt man den bonus dann zusätzlich zum alten elterngeld? verstehe das jetzt nicht so ganz :o

ich bekomme für amelie noch das gestreckte elterngeld bis 07/09. geschwisterchen kommt im juni 09

heißt ich bekomme kein Mutterschaftsgeld wegen 400 euro job und dann anschließend den sockelbetrag von 300 euro oder so wie bibbi es ausgerechnet hat?:confused:

du bekommst für volle 12 Monate Geschwisterbonus...monatlich 75 Euro zum neuen Elterngeld dazu :)

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Hallo,

ich habe mal eine Frage.

Mein Mann arbeitet in einer Firma und ich bin Selbstständig, allerdings nur auf 350 Euro Basis. Würde ich auch Geld bekommen, wenn wir ein Kind bekommen? Wir sind in der KIWU Planung. Ich mache mir wirklich ernsthafte Gedanken darüber, denn mit einem allein Verdiener ist das wirklich kein Zucker schlecken.

Zooey

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Noch mal zum Mutterschutz:

Ich hab gelesen, wenn man selbst krankenversichert ist, also nicht mitversichert bei seinem Mann,dann bekommt man schon Mutterschaftsgeld! Und zwar würde man max. 13 Euro pro Tag von der Krankenkasse und den Rest (bei 400€-Job ca. 0,30 €) vom Arbeitgeber bekommen! Das wäre immerhin mehr als diese Einmalzahlung von 200 €.

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  • 2 Wochen später...

Zum Thema Mutterschutz kann ich nur von den Berlinerinnen auf 400€ Basis reden...habe selber nur einen solchen minijob und bin schon eine weile aus dem Verkehr gezogen...komplettes Beschäftigungsverbot.

Also mein Arbeitgeber muss mir bis zum Eintritt in die Mutterschutzzeit ca 75% gerechnet an den letzten drei Monaten zahlen, das weitergehende Mutterschutzgeld habe ich bei der Landesversicherungsanstalt beantragt da ich Familienversichert bin und somit von der Krankenkasse garnichts gibt. Über die Lva gibt es eine Einmalzahlung von max 210euro`s also erkundige dich doch einfach mal bei der LVA oder Rentenversicherung

Lieben Gruß Nadine

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Ich hab mich da auch mal schlau gemacht. Ob man Mutterschaftsgeld bekommt hängt tatsächlich davon ab, ob man selber gesetzlich versichert ist oder eben familienversichert. Studenten sind z.B. pflichtversichert in der studentischen Versicherung (solange nicht über Eltern oder Mann versichert) und hätten theoretisch Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Allerdings wissen das viele KK nicht und sträuben sich dagegen, da man im Normalfall über jemanden mitversichert ist, wenn man geringfügig beschäftigt ist. Ich habe den Kampf aufgegeben und mich jetzt familienversichert, da ich so wenigstens die Beiträge spare. Es gibt eine Broschüre des Ministeriums für Familie, die kann man sich kostenlos bestellen oder runterladen. gebt bei Google "Leitfaden zum Mutterschutz" ein. Mit Fallbeispielen und ganz gut erklärt.

Zooey:

Zum Thema Selbständige steht hier, dass man Mutterschaftsgeld erhält, wenn man selber gesetzlich versichert ist mit Anspruch auf Krankentagegeld und zwar in der Höhe des Krankengeldes. Bist du privat versichert, erhälst du es wiederum nicht, sondern musst deine Versicherung fragen, welche Leistungen du bekommst. Ganz schön kompliziert. Am besten bei der KK nachfragen, mich haben sie dort allerdings falsch informiert, bzw. wussten es selber nicht richtig, da ich ein Ausnahmefall war.

Mit der Broschüre kommt man ganz gut klar.

Aber Elterngeld würdest du doch auf jeden Fall erhalten, oder?

lg mira

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  • 2 Monate später...

Hallo,

ich erwarte bald auch ein Baby und deswegen musste ich wegen dem Mutterschaftsgeld erkundigen.

Ich studiere und bin gesetzlich KK versichert und arbeite neben bei als Aushilfe(400 Euro Basis).

Erst war ich bei meine Krankenkasse. Die Beraterin hat aber mir mitgeteilt dass ich kein Geld von ihnen bekomme weil ich nur als Aushilfe arbeite und wenn dann nur vom Bundesversicherungsamt das Geld erhalten kann.

Dann war ich zuhause und habe beim Amt angerufen. Dort haben sie mir mitgeteilt dass ich auch nichts von ihnen bekomme weil ich Gesetzlich versichert bin. Also wieder KK anrufen.

KK hat dann gesagt dass ich als Student keine Möglichkeit habe ein Mutterschaftsgeld zubekommen. Ich soll versuchen Familien zu versichern und das Geld beim BVA zu beantragen.

Danach war ich immer noch sehr misstrauisch gewesen also habe ich weiter gegooglt. Und fand eine interessante Seite.

***Links entfernt***

Also ich habe ein Recht auf das Mutterschaftsgeld.

Dann habe ich noch bei Bundesministerium für Familie etc. angerufen(01801907050). Da haben sie freundlich mich bestätigt dass ich das Recht auf das Geld habe und von KK.

Ich habe dann KK nochmal angerufen. Ich habe die Dame am Telefon freundlich mitgeteilt dass ich bei Ministerium angerufen habe und jetzt bescheid weiss dass ich das Geld von KK bekomme. Sie wollte sofort wissen mit wem ich geredet habe damit sie mit dem Person reden kann. :confused:

Ich habe dann erklärt das ein Servicetelefon war und ich leider nicht weiss mit wem ich geredet habe aber das ich ihr eine Email mit Rundschreiben von BVA schicken kann damit sie bescheid weiss vom Recht. Da sagte sie sofort " Rundschreiben steht vor mir" :eek:

Am Schluss hat sie aufgegeben(mein Gefühl nach) und hat gesagt ich soll wenn sobald ist die Geburtsbescheinigung mit bringen und sie hat die Adresse von meinem Arbeitgeber verlangt.

Ich finde, es ist eine Frechheit dass die KK versuchen die Leute abzuwimmeln. Klar werden sie dadurch viel Geld sparen aber auch werden viele Menschen darin leiden.

Also Leute nicht aufgeben wenn ihr Gesetzlich versichert sei und geringfügig oder 400Basis arbeiten. Wir haben das RECHT für das Mutterschaftsgeld.

ps - Sorry wegen meiner Schreibfähigkeit.

Bearbeitet von LoMOskito
Links sind nicht erlaubt
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das mutterschaftsgeld wird mit dem elterngeld eh verrechnet. also ist es den aufwand nicht wert ;).

ich bin auch student und habe auch kein geld von der kk bekommen, vom bva bekommst du NUR geld, wenn dir kurz vor et gekündigt wurde und dann auch nur einmalig 210euro.

ärger dich nicht ;).

beziehst du bafög? da gibts nämlich mit kind dann ein wenig mehr, 113€ :).

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