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Wohngeld? Sozialhilfe?

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Blackyxoxo

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kann man das extra für maya beantragen?

soviel ich weiss, wird beim bafög jedes mitglied der familie berücksichtigt, und wohngeld steckt sozusagen im bafög schon mit drin.

also als ich bafög bekam, gabs kein wohngeld für mich, bzw ich durfte es nicht beantragen-aber da hatte ich auch kein kind, daher weiss ichs nicht genau...

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kann man das extra für maya beantragen?

soviel ich weiss, wird beim bafög jedes mitglied der familie berücksichtigt, und wohngeld steckt sozusagen im bafög schon mit drin.

also als ich bafög bekam, gabs kein wohngeld für mich, bzw ich durfte es nicht beantragen-aber da hatte ich auch kein kind, daher weiss ichs nicht genau...

also sobald man ein kind hat, ist die ganze familie wohngeldberechtigt, so sagte mir das die dame bei daer caritas... aber der antrag sagt natürich was anderes... deswegen muss ich es wohl einfach versuchen. Der mietanteil im Bafög ist aber nur für mich berechnet, nicht für die anderen im Haushal lebenden Personen..deswegen wird die miete dort neuerdings auch durch drei geteilt und nich mehr drch zwei, somit bekomme ich auch nicht mehr den höchstsatz für die miete, weil maya als eigenständige perosn zählt, somit eben auch Wohngeldberechtigt ist.

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ja schdümmt schon aber logisch für die dann haben die wahrscheinlich n bissl n Überblick wie hoch das Geld sein könnte bei den vielen Leuten die da berücksichtigt werden könnten. Sozialgeld gibts wohl auch noch und nen Kindergeldzuschlag von der Kindergeldstelle, trotz Bafög. Aber was man nu beantragen muss dasses ausreicht, kp. weil das natürlich wieder irgendwie voneinander abgerechnet wird. und das geile war, die von der Agentur für Arbeit hatten am Tel. natürlich kp vom Kindergeldzuschlag etc.. vor allem bin ich alleinerziehend da kriegt man auch irgendwie nen Mehrbetrag, aber wie man den ausrechnen kann:confused:. wenn du rausgekriegt hast wies funzt kannst dich dann nochmal melden?Thx (wenn man sich Arbeitslos meldet reicht ein Antrag aus :( )

und das besch. ist ich hab noch nicht mal ne Wohnung, die muss ich auch erst noch suchen. und woher weiss ich,welche Kriterien nu für die Wohnung gelten?Die die man für Alg2 berechnet?(die kriegt man ja glücklicherweise noch durch n bissl Recherche raus)

Kann ich dann nicht einfach für mein Kind Sozialhilfe beantragen?

Oder ist das in Berlin au wieder anders alsin Ba-Wü...?

gee ich glaub da brauch man vorher erstma ne fachspezifische Ausbildung :mad:

Bearbeitet von Zorah
erst lesen dann denken dann schreiben
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hi ihr lieben....

arbeite bei einer wohngeldstelle im ruhrgebiet.

also, grundsätzlich haben Studenten und Auszubildende normalerweise kein Anspruch sowohl auf wohngeld als auch auf hartz 4, wenn sie dem grunde nach bafög bzw. bab erhalten könnten.

wenn allerdings ein kind mit im haushalt lebt, ist man zumindest für wohngeld antragsberechtigt. der antragsteller wäre dann derjenige, der den mietvertrag unterschrieben hat und das höhere einkommen hat. also bei alleinerziehenden die mutter!!:-)

allerdings muss darauf geachtet werden, dass genügend eigenes einkommen vorhanden ist. denn wer auch ohne wohngeld seinen lebensunterhalt nicht selber sicherstellen kann, erhält kein wohngeld. zugrundegelegt werden hierbei die regelsätze des sozialamtes (also 351Eur (Haushaltsvorstand)+211 Eur (Kind)+ Miete + Heizkosten).das sollte schon in etwa vorhanden sein.

neben wohngeld kann dann auch kinderzuschlag beantragt werden bei der familienkasse. aber auch dort darf man nicht zuwenig Einkommen haben.

wenn ihr weitere fragen bezüglich wohngeld habt, dann raus mit der sprache...:-)

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oh super danke für die Insiderinfo!:)öhm ja wie gesagt bin alleinerziehend, wie kann ich dann noch neben dem Studium arbeiten gehen, bzw. Einkommen haben ausser den Unterhalt fürs Kind und Kindergeld für uns beide(rechnet sich das mit ein als Grundeinkommen?)? oder gilt da wieder eine andere Richtlinie? dann würde ich keinen Zuschlag zu nichts kriegen:confused:

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Danke für die Antworten! Schön auch, dass man mal Insiderinfo bekommt. :)

@Zorah:

Ich sag dir dann bescheid. :) Ich werde mich jetzt erstmal erkundigen...

@Kathrin:

Naja, also ich bekomme ja Bafög... den Mietvertrag habe sowohl ich, als auch mein partner unterschrieben und wir sind beide noch in der Ausbildung... was gilt denn as Einkommen? Auch Kinderged, Waisenrente etc.? Dann muss ich einfach mal alles zusammenrechne... theoretisch hätte ich auch noch ein paar Fragen zum Antrag, aber ich hoffe mal, mir wird bei der Antragsstelle geholfen. :D

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okay, viele, die bei uns einen antrag stellen, haben neben dem studium und dem kind einen nebenjob, welcher den "fehlbedarf" einigermaßen auffängt.

das problem ist nur, dass wohngeld (anders als bei hartz IV) lediglich ein zuschuß zur miete ist und nie so immens hoch sein wird, dass die komplette miete dadurch aufgefangen wird.

sollte ein partner mit im haushalt leben, auch wenn man noch nicht mit ihm verheiratet ist, ist auch sein einkommen bei der wohngeldberechnung zu berücksichtigen, damit sich die mutter und das kind nicht besser stehen als ein familienhaushalt (also mit partner) entsprechender größe.

sollte der partner auch bafög erhalten bzw. dem grunde nach einen anspruch darauf haben, kann er für sich keinen antrag auf wohngeld stellen. die antragstellung bleibt dann also weiterhin bei der mutter. bei verheirateten wird es dann derjenige sein, der das höhere einkommen hat, soweit derjenige mit im mietvertrag steht.

Bei der wohngeldberechnung wird fast alles als einkommen berücksichtigt bis auf das kindergeld für das kind selbst. beim bafög wird lediglich die hälfte des zuschusses (also nicht das darlehen) als einkommen berücksichtigt.

Bei der überprüfung, ob genügend einkommen zur bestreitung des lebensunterhaltes vorhanden ist, wird natürlich jegliches einkommen berücksichtigt.

hoffe, ich hab das jetzt alles nicht zu kompliziert beschrieben. wenn ihr was nicht verstanden habt, fragt mich einfach nochmal. wohngeld und hartz IV sind schwierige materien, welche kompliziert zu erklären sind.

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danke für deine Mühe. :)

Doch war gut verständlich, danke. :) Ich denke, dann brauch ich gar nciht erst beantragen, wenn nur eine Hälfte des Bafögs berechnet wird... das ist ja dann doch echt wenig... ab Februar bekomme ich auch gar kein Kindergeld mehr, dann habe ich ja noch weniger einkommen..... naja.... schade.

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und doch falsch verstanden;-)

bei bafög wird bei der wohngeldberechnung nur die hälfte des zuschusses als einkommen angerechnet.

bei der überprüfung, ob du genügend einkommen hast, wird das voll berücksichtigt, was du tatsächlich zur verfügung hast. also das volle bafög.

ich würde an deiner stelle auf jeden fall einen antrag stellen. er schadet ja keinem, ist lediglich arbeit für den sachbearbeiter:-)die gründlichkeit der überprüfung ist in jeder stadt anders. einen versuch ist es auf jeden fall wert.

du bekommst nur jede menge vordrucke, die du ausfüllen musst und ausfüllen lassen musst. aber in der regel geht auch das zügig. bei fragen helfe ich gerne.

ja, bei elterngeld ist tatsächlich nur der betrag anzurechnen, der über 300 euro liegt.

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  • 2 Jahre später...

Ich habe eine Frage, wenn ich eine Zweitausbildung anfange und ich 268,8€ verdiene und Wohngeld beantrage... also ich habe einen brief bekommen wo ein fehlbedarfvon 150,90 entsteht, wenn ich diesen mit einem nebenjob ausgleiche habe ich dann anspruch auf wohngeld oder ist es dann immernoch zu wenig????

BITTE HELFT MIR

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