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emanuel30

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  1. Wenn ich den Fehlbedarf z.b. durch einen job zahlen kann, habe ich dann Anspruch auf Wohngeld bzw. ist es dann glaubwürdig oder ist das nur die Mindestgrenze?? Ich hoffe ihr könn mir schnell helfen. lg
  2. Ich habe eine Frage, wenn ich eine Zweitausbildung anfange und ich 268,8€ verdiene und Wohngeld beantrage... also ich habe einen brief bekommen wo ein fehlbedarfvon 150,90 entsteht, wenn ich diesen mit einem nebenjob ausgleiche habe ich dann anspruch auf wohngeld oder ist es dann immernoch zu wenig???? BITTE HELFT MIR
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