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Nochmal wegen Mehrbedarf und so...

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Hallo Mädels,

hab das grad schon ein bisschen was gelesen, aber noch ein paar Fragen.

Mehrbedarf gibt es ab der 12. Woche. Wieviel ist das denn und warum gibts noch zusätzlich Geld für Umstandsmode und Erstausstattung. Reicht der Mehrbedarf denn da nicht? Will mich ja nicht beschweren, aber wofür ist das denn? Gut hab schon jetzt viel Zahlen müssen für Magnesium, Folsäure, Toxoplasmoseuntersuchung und Vaginaltabletten, aber das ist ja nicht die ganze SS so... Bekommt man für das 2. Kind das gleiche wie beim 1.? Und wenn man Geld bei der Diakonie zusätzlich beantragt wieso zahlt das Amt dann nochmal??? Naja also Umstandmode hab ich bei Charlene ja nur geliehen gehabt und muss jetzt wohl was kaufen... Wie auch immer hier nochmal die Fragen:

1. Wie hoch ist der Mehrbedarf prozentual.

2. Gibts wirklich noch zusätzlich für Umstandsmode und Erstaussstattung

3. Wie ist das mit Unterhalt? Mein Mann ist ja jetzt weg und lebt vom Amt. Muss er trotzden Unterhalt zahlen. Wieviel und wovon und wie läuft das???

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:D wenn du kein geld brauchst zusätzlich, brauchst es ja net beantragen...

allerdings müsstest schon eine gute nebenquelle haben wenn du mit deinem normalen arge geld alles finanzieren kannst.

zu1. glaub es waren so um die 50 euro

zu 2. ja gibt es

zu 3. kindesunterhalt bekommste dann vom jugendamt, er muss es dann zurückzahlen wenn er kann. an dich braucht er keinen zahlen.

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Hallo pepper ann,

der Mehrbedarf liegt bisher bei monatlich 53,- Euro ist aber seit dem 01.07.08 gestiegen um 1,- Euro oder 2,- Euro.

Ab dem 4. SSM kannst du Umstandsbekleidung und Klinikbedarf beantragen (179,- Euro).

Ab dem 7. SSM kannst du Erstlingssaustattung beantragen (für das erste Kind 154,- Euro, für jedes weitere 77,- Euro).

Warum dies zusätzlich zum Mehrbedarf gewährt wird kann ich dir nicht sagen. Es ist halt so im Gesetz verankert.

Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann, solltest du einen Antrag auf Unterhaltsvorschussgeld bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen (125,- Euro monatlich bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, ab Vollendung des 6. Lj. 168,- Euro).

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG

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Hallo pepper ann,

der Mehrbedarf liegt bisher bei monatlich 53,- Euro ist aber seit dem 01.07.08 gestiegen um 1,- Euro oder 2,- Euro.

Ab dem 4. SSM kannst du Umstandsbekleidung und Klinikbedarf beantragen (179,- Euro).

Ab dem 7. SSM kannst du Erstlingssaustattung beantragen (für das erste Kind 154,- Euro, für jedes weitere 77,- Euro).

Warum dies zusätzlich zum Mehrbedarf gewährt wird kann ich dir nicht sagen. Es ist halt so im Gesetz verankert.

Wenn der Kindesvater keinen Unterhalt zahlen kann, solltest du einen Antrag auf Unterhaltsvorschussgeld bei der Unterhaltsvorschusskasse stellen (125,- Euro monatlich bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, ab Vollendung des 6. Lj. 168,- Euro).

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.

LG

bitte nicht an die Beträge halten, da diese von ARGE zu ARGE bzw. von Jobcenter zu Jobcenter variieren.... lediglich der Mehrbedarf ist bundeseinheitlich...

eine sogenannte Unterhaltsvorschusskasse gibt es nicht, der Unterhaltsvorschuss wird vom Jugendamt gezahlt... und das auch lediglich für 72 Monate insgesamt und auch nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes

Bearbeitet von ~*Jana*~
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Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt?

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.

Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein.

Sie stehen also nicht plötzlich mittellos da!

Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Fazit: Unterhaltsvorschusskasse gibt es doch!

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Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt?

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.

Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein.

Sie stehen also nicht plötzlich mittellos da!

Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Fazit: Unterhaltsvorschusskasse gibt es doch!

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".

Also nur so genannt. Aber nein Unterhaltsvorschuß gibt es vom Jugendamt so wie Janamullemaus schrieb, ich weiß ja nicht von wo du dass hast.:confused:

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Was tun, wenn der Unterhaltspflichtige einmal nicht mehr zahlt?

Dafür gibt es die sog. "Unterhaltsvorschusskasse".

Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige finanzielle Hilfe für Alleinerziehende.

Bleibt einmal der Unterhalt des Unterhaltspflichtigen aus, so springt der Staat ein.

Sie stehen also nicht plötzlich mittellos da!

Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss, wenn das Kind

- das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,

- im Inland bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt und

- nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil oder nach dessen Ableben keine Waisenbezüge in einer bestimmten Mindesthöhe erhält.

Fazit: Unterhaltsvorschusskasse gibt es doch!

Lucie das heißt nicht Unterhaltsvorschusskasse...

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ich bin hier grad fast vom stuhl gefallen, kann das ja kaum glauben :eek:

für die umstandstbekleidung gibts 179 euro, aber für die erstausstattung 154 euro??? da bekommt man ja grad mal nen gebrauchten kinderwagen und ein bettchen und das wars ja dann, da ist ja noch nicht ein body oder strampler mit bezahlt :confused:

jetzt frag ich mich grad ernsthaft, wie man das machen soll?

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Ryans Mama... die Beträge variieren von ARGE zu ARGE bzw. Jobcenter zu Jobcenter...

für Kinderwagen etc. verweise ich die werdenden Mamis bei uns aufs Rote Kreuz, die bei uns Second Hand Läden betreiben wo Alg2-Bezieher nochmals Sonderkonditionen haben...

desweiteren kann man neben den Zuschüssen die die ARGE zahlt auch noch zusätzliche Mittel bei Landesstiftungen beantragen

und

das ist jetzt eine Aussage als Privatperson und nicht als Moderator:

Wer geplant im Alg2-Bezug schwanger wird und sich dann auch noch beschwert, dass die Zuschüsse zu gering sind, da hab ich dann absolut kein Verständnis für.

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Ryans Mama... die Beträge variieren von ARGE zu ARGE bzw. Jobcenter zu Jobcenter...

für Kinderwagen etc. verweise ich die werdenden Mamis bei uns aufs Rote Kreuz, die bei uns Second Hand Läden betreiben wo Alg2-Bezieher nochmals Sonderkonditionen haben...

desweiteren kann man neben den Zuschüssen die die ARGE zahlt auch noch zusätzliche Mittel bei Landesstiftungen beantragen

und

das ist jetzt eine Aussage als Privatperson und nicht als Moderator:

Wer geplant im Alg2-Bezug schwanger wird und sich dann auch noch beschwert, dass die Zuschüsse zu gering sind, da hab ich dann absolut kein Verständnis für.

ja da hast du auch absolut recht, keine frage!

und das man was bei der caritas oder so beantragen kann, hab ich ja auch schon gehört, mich wundert halt nur die aufteilung des geldes :confused: also ich hab für meine umstandsbekleidung bestimmt keine 180 euro ausgegeben, aber fürs baby, na wir wissen ja alle wie teuer das ungefähr wird ;)

wie gesagt, ich finde das irgendwie komisch aufgeteilt

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naja ich weiß für Schwangerschaftsbekleidung gewähre ich bei uns einen anderen Betrag und für Erstausstattung fürs Kind auch... da die Beträge aber insgesamt wie gesagt variieren schreibe ich hier mit Absicht keine Beträge... wobei ich sagen kann das ich deutlich mehr überweise als 179 + 154 Euro...

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naja ich weiß für Schwangerschaftsbekleidung gewähre ich bei uns einen anderen Betrag und für Erstausstattung fürs Kind auch... da die Beträge aber insgesamt wie gesagt variieren schreibe ich hier mit Absicht keine Beträge... wobei ich sagen kann das ich deutlich mehr überweise als 179 + 154 Euro...

hmm dann kann ich mir das schon eher vorstellen, aber von den beträgen an sich würd ich da auch nicht meckern, zusammen sind das ja über 300 euro, das ist doch schon okay! macht doch nichts, wenn man nur für 50 euro umstandskleidung kaufen würde und von dem rest dann fürs baby oder?

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das ist auch von ARGE zu ARGE unterschiedlich...

ich lass mir zwar Belege vorlegen, dass das Geld auch für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung verwendet wurde, rechne nach ob der Gesamtbetrag passt und lass es gut sein... wie jemand das Geld verteilt, also wofür er wieviel Geld ausgibt, muss meiner Meinung nach jeder selber wissen...

gibt aber auch ARGEN die darauf bestehen, dass genau der Betrag der für best. Dinge bewilligt worden ist auch genau einzusetzen ist...

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das ist auch von ARGE zu ARGE unterschiedlich...

ich lass mir zwar Belege vorlegen, dass das Geld auch für Schwangerschaftskleidung und Erstausstattung verwendet wurde, rechne nach ob der Gesamtbetrag passt und lass es gut sein... wie jemand das Geld verteilt, also wofür er wieviel Geld ausgibt, muss meiner Meinung nach jeder selber wissen...

gibt aber auch ARGEN die darauf bestehen, dass genau der Betrag der für best. Dinge bewilligt worden ist auch genau einzusetzen ist...

na das ist ja schonmal gut zu wissen :)

ich hab ja noch viele sachen von ryan über, auch umstandsbekleidung, aber halt so grosse anschaffungen nicht mehr, wie kinderwagen und das bettchen braucht er ja noch selbst, könnte ich da den kinderwagen von meiner schwester abkaufen und die stellt mir dann eine quittung aus? ( sie muss ihn jetzt leider auch verkaufen, weil sie umziehen und dafür das geld brauchen, sonst hätte sie ihn mir vielleicht leihen können) alles andere wollte ich in unserem second- hand shop holen, die sind echt super günstig

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sicher, wenn deine Schwester dir eine Quittung ausstellt, reicht das vollkommen aus, wenn ihr ganz sicher gehen wollt macht das ganze per Überweisung, dann kannst du den Kauf auch mit einem Kontoauszug belegen...

achja, na klar, danke für den tip :)

bin echt so froh, dass ich mir von ryan soviel aufgehoben hatte, ich denke mal es wird meine kleine nicht stören einen blauen body drunter zu haben :D

achso, wenn ich den antrag stelle, sollte ich wohl besser alles auflisten, was ich nicht mehr habe und dann kann meine sachbearbeiterin ja ausrechnen wieviel das ungefähr kosten wird, oder? ich meine, weil ich ja nur noch ein paar bestimmte sachen brauche, muss ja z.b. nicht mehr soviel kleidung kaufen!?

ich danke dir sehr für deine hilfe

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eine Auflistung wäre best. sehr hilfreich... stell dich aber schonmal auf einen Besuch vom Aussendienst ein, der evtl. zum kontrollieren kommt ob das wirklich alles nimmer vorhanden ist...

in Fällen wo Geburten kurz hintereinander kommen und best. Dinge beantragt werden sind wir bei uns in der ARGE zb verpflichtet den Aussendient zur Kontrolle rauszuschicken

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