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Unterhalt vom Kindsvater für mich??Nicht verheiratet

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Geschrieben

Hey ihr lieben,hab da mal ne frage die echt wichtig ist und zwar hat der vater meines Kindes heute einen Brief vom amt erhalten in dem stand das er nun auch für mich unterhalt zahlen muss und zwar 600 euro im monat.Für amy zahlt er jeden monat 202 euro.Wir waren nie verheiratet soweit ich weiss ist das gestez neu das der vater bzw.die mutter für den anderen elternteil zahlen muss wenn dieser nicht arbeitet obwohl sie nicht verheiratet sind oder waren.Wir beiden haben jetzt voll den streit er sieht es nicht ein für mich zu zahlen was ich auch irgendwie verstehen kann aber wenn ich das geld ablehne bekomme ich ja auch nichts mehr vom staat und dann stehen wir auf der strasse.mir bleibt also keine andere wahl ich möchte das im prinzip gar nicht hab aber wie gesagt keine andere wahl.wir beide verstehen uns sowieso schon nicht und ums Kind kümmert er sich auch nicht er hat sie bis jetzt vielleicht 4x gesehen und sie ist 7 monate alt!er ist übrigens engländer und nur hier in deutschland stationiert.er meinte zu mir nur er wird für mich keinen einzigen cent zahlen,meine frage was passiert wenn er sich weigert zu zahlen??hat jemand evtl. erfahrung damit?Lg

Geschrieben (bearbeitet)

HUhu.

Also soviel ich weiß bleibt ihm garnichts anderes übrig als zu Zahlen,wenn er pech hat kann es bis vor Gericht gehen,denn sie werden dich anschreiben und fragen ob er zahlt,und er muß Nachweise Vorlegen,so war es bei mir auf jeden fall.Wenn er Arbeiten geht,weiß ich ja nicht,wäre das einzigste für ihn,zu Kündigen je nach dem was er dann vom Amt bekommt brauch er nicht Zahlen.

Dann müßte das Amt für dich aufkommen(Normalerweise)

Mehr weiß ich auch nicht,also wie gesagt so war es bei mir.Hoffe konnte dir etwas helfen!Ruf doch einfach mal dort an,und erkundige dich mal wie es dann aussieht

Bearbeitet von Little Angel
Geschrieben

Danke aber kündigen kann er ja auch nicht einfach weil er ja in der arme ist somit also verpflichtet ,er ist aber nur noch bis januar da dann geht er zurück nach england und hat da auch schon ein job.naja und vom amt würd er hier dann ja eh nix kriegen nehmen wir mal an er könnte einfach kündigen denn er ist ja engländer also kein deutscher staatsbürger er müsste dann sofort zurück nach england.Lg

Geschrieben

hallo

ja er muß glaub ich 3 jahre für dich zahlen!bei meinen mann haben die das damals so genacht das das amt es vorsteckt und die holen sich das jetzt immer in kleinen beträgen ab bzw er stottert es ab weil er ja auch sein eigenbedraf hat was er haben muß zum leben

Geschrieben

also ich bekomme gelder von der uv stelle und vom amt noch da ich ja nun wieder arbeiten gehe ab august, aber soweit ich weiß tritt das amt auch an meinen ex ran und wir sind ja auch nch verheiratet scheidung läuft zwar aber er hat ja beim amt und so schriftlich abgeben das er sich nei arbeit suchen wird wo er für seine kinder aufkommen muss. daraufhin zieht ihm das amt monatlich geld ab.

ich muss dazu sagen er verlangt aber auch von mir ihm geld zu geben dafür das er die kinder nimmt.

haben uns auch oft in der wolle ging auch ums aufenthaltsbestimmungsrecht wo er aber jetzt schriftlich niedergeldgt hat das er keines der kinder haben will liegt jetzt gott saei dank auch bei gericht.

Geschrieben

Du brauchst als erstes einen Unterhaltstitel - entweder er unterschreibt freiwillig eine Urkunde oder du wirst klagen müssen und bekommst dann einen Beschluss oder ein Urteil.

Diese Unterhaltstitel sind dann vollstreckbar und du kannst damit deinen Unterhalt durch Pfändungen beitreiben lassen.

Sollte er aufgrunddessen kündigen, kann er wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt werden.

Geschrieben
Du brauchst als erstes einen Unterhaltstitel - entweder er unterschreibt freiwillig eine Urkunde oder du wirst klagen müssen und bekommst dann einen Beschluss oder ein Urteil.

Diese Unterhaltstitel sind dann vollstreckbar und du kannst damit deinen Unterhalt durch Pfändungen beitreiben lassen.

Sollte er aufgrunddessen kündigen, kann er wegen Unterhaltspflichtverletzung angeklagt werden.

ach du meine güte??also ich hab bis jetzt noch gar kein brief darüber also darüber das er für mich zahlen muss bekommen.er hat einen gekriegt aber das interressiert ihn denk ich mal nicht grossartig er hat ganz klar gesagt das er für seine tochter zahlt aber für mich keinen cent.was passiert denn wenn er jetzt gar nicht auf das schreiben reagiert??Lg

Geschrieben

Dann wirst du wohl gegen ihn klagen müssen...

In manchen Situationen macht das Jugendamt Unterhalt fürs Kind gemeinsam mit dem Unterhalt für die Mutter geltend.

Im schlimmsten Fall wirst du dafür ggf. zu einem Familienrechtsanwalt müssen.

Nur mit einem Unterhaltstitel (den du dann vom Gericht wahrscheinlich bekommst) kannst du auch gegen ihn vorgehen und zb den Unterhalt pfänden lassen.

Einfache Schreiben vom Jugendamt oder Rechtsanwalt reichen da nicht aus!

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Also das ist mir ganz neu, das der ex auch noch für die Freundin zahlen muss. Ich bin auch alleinerziehend und mein ex hat keine Arbeit, deswegen bekomme ich auch von der Unterhaltsvorschusskasse Geld. Aber ich würde wirklich gerne mal wissen, ob er auch für MICH zahlen muss. Kann mir das einer sagen? Denn soweit ich weiß, hat er so ein Schreiben nicht bekommen.

Geschrieben
Also das ist mir ganz neu, das der ex auch noch für die Freundin zahlen muss. Ich bin auch alleinerziehend und mein ex hat keine Arbeit, deswegen bekomme ich auch von der Unterhaltsvorschusskasse Geld. Aber ich würde wirklich gerne mal wissen, ob er auch für MICH zahlen muss. Kann mir das einer sagen? Denn soweit ich weiß, hat er so ein Schreiben nicht bekommen.

Ja muss er, die ersten drei Jahre da du ja nicht Arbeiten kannst. Da er aber keine Arbeit hat. Darf er das Später irgendwann zahlen, vorher bezahlt dir das die Arge und holt es sich von ihm wieder auch nach Jahren. Gilt nur wenn ihr nicht zusammen wohnt natürlich

Geschrieben

Also....wir wohnen nicht zusammen. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe aber vor der SS und Geburt nicht gearbeitet. Und ich wohne noch zu hause. Ich bekomme sowieso geld von der ARGE. und die haben noch niemals ein wort darüber gesagt, das mein ex zahlen muss. Wie sieht das unter meinen Umständen jetzt auch?

Geschrieben
Also....wir wohnen nicht zusammen. Wir sind nicht verheiratet. Ich habe aber vor der SS und Geburt nicht gearbeitet. Und ich wohne noch zu hause. Ich bekomme sowieso geld von der ARGE. und die haben noch niemals ein wort darüber gesagt, das mein ex zahlen muss. Wie sieht das unter meinen Umständen jetzt auch?

Immer noch genauso er ist Unterhaltspflichtig die ersten drei jahre wo du nicht arbeiten kannst. Ok das mit dem Zuhause stört etwas da warten wir mal besser auf Janamullemaus, sie weiß es ganz sicher.

Geschrieben

Ich hab gerade voll lachen müssen. Das ist doch alles zu viel des guten. ich kann das kaum glauben. Aber warum hat man mir nie etwas davon gesagt? und wenn ich wirklich das Geld bekomme, krieg ich das dann auch rückwirkend für die zeit ab Geburt bis jetzt ( 19 Monate )? wieviel ist das denn? ich kanns echt nicht glauben. Nicht weil ich so Geldgeil bin, sondern weil ich kaum geld habe um Leon zu versorgen. momentan ist es finanziell echt schrecklich.

Geschrieben
Ich hab gerade voll lachen müssen. Das ist doch alles zu viel des guten. ich kann das kaum glauben. Aber warum hat man mir nie etwas davon gesagt? und wenn ich wirklich das Geld bekomme, krieg ich das dann auch rückwirkend für die zeit ab Geburt bis jetzt ( 19 Monate )? wieviel ist das denn? ich kanns echt nicht glauben. Nicht weil ich so Geldgeil bin, sondern weil ich kaum geld habe um Leon zu versorgen. momentan ist es finanziell echt schrecklich.

Das hast du falsch verstanden die Arge holt sich das Geld, deinen Lebensunterhalt eben den du jeden Monat bekommst. Du siehst davon nichts, ausser er würde gut verdienen, er ist aber arbeitslos

Geschrieben

also ich kenn die groben Umrisse des Unterhaltsrechts, die besagen dass der Kindsvater ab dem MuSchu auch für die Mutter Unterhalt zahlen muss, bis das 3. Lebensjahr des Kindes vollendet ist... die Höhe hängt vom laufenden Einkommen des Vaters und den Einkommensverhältnissen der Mutter VOR der Schwangerschaft ab... wird also individuell berechnet, von daher kann man pauschal über die Höhe gar nichts sagen

wer allerdings Hartz IV erhält, hat von dem Geld nichts, da sich die ARGE das was sie vorgeleistet hat zurückholt... ist der Unterhalt höher als die Leistungen nach Hartz IV (ist bei jungen Menschen nicht oft der Fall) fällt man aus dem Bezug des Hartz IV raus

Geschrieben

Ich hab vor der SS auch schon ALG 2 bekommen und da war ich noch nicht mit meinem Freund zusammen. Ich kann mir also nicht vorstellen, dass die ARGE sich da irgendetwas von meinem Ex zurückholt. Zumal er solch ein Schreiben auch gar nicht bekommen hat. Ich kenne das nur, dass wenn man verheiratet war, dass der Ex dann zahlen muss. Aber ansonsten gibt es das eigentlich nicht. Wäre ja auch für alle Väter die getrennt leben, der absolute Horror, wenn sie dann erfahren, dass sie auch noch für die Mutter zahlen müssen. Deswegen ändert sich da gar nicht bei mir. Mein ALG2 ist jetzt genauso hoch, wie vor der SS.

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