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Unterhaltsvorschuß

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aggie

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hallo

ich war heut mit meiner freundin 16 jahre ich volljährig und gemeinsame tochter eine woche alt auf den jugendamt wegen der vaterschaftsanerkennung.die tusi hat dan zu meiner freundin gesagt das sie unterhaltsvorschuß beantragen muß.

sie wohnt noch zu hause bei ihrer mutter und ich habe eine eigene wohnung aber sie darf noch nicht zu mir ziehen.

so meine frage wir kümmern uns gemeinsam um das kind wieso soll ich dann unterhalt zahlen ich denke nur wenn man nicht mehr zusammen ist

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Ja sicher, es steht ihr zu.

Aber wenn man mit dem Partner zusammen ist und sich gut versteht und dieser eben eh nicht viel Geld hat oder sonstiges - da würde man ja nicht sagen "Aber es steht mir zu!" Nur so aus Jux und Dollerei, meine ich.

Es kann natürlich passieren, da sie ja noch so jung ist und bei ihren Eltern lebt, daß diese dann darauf pochen, daß er zu zahlen hat.

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kann mich den beiden nur anschließen. Sie KANN es beantragen,dann bekäme sie 125 € als unterhaltsvorschuss,denn du dann zurückzahlen müsstest:rolleyes: aber da ihr ja zusammen lebt,kann sie natürlich auch darauf verzichten den antrag zu stellen. Und wenn ihr euch trennt,kann sie es ja immer noch beantragen;)

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Solange die Mutter keine Sozialleistungen beantragt - muss sie nicht UV beantragen! Wenn sie allerdings Sozialleistungen haben will - wird sie wohl müssen, denn Sozialleistungen sind nachrangig und deshalb geht UV vor!

Unterhaltstechnisch: Wenn der Vater nicht mit dem Kind in einer Wohnung wohnt, muss er Unterhalt zahlen! Es geht nicht darum, ob eine Beziehung geführt wird oder nicht - sondern einzig und allein um die wohnlichen Verhältnisse!

Es ist das Geld des Kindes.

Aber wenn ihr da GENAUES wissen wollt, solltet ihr beim Jugendamt nochmal nachfragen bzw. euch mal schlau go*glen!

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