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Ebay bei Arbeitslosigkeit

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Krümelchen81

Empfohlene Beiträge

Quasselmodi... es gibt Empfehlungen, ab wann man etwas anrechnet und wann nicht, aber eben nur Empfehlungen, der zuständige Sachbearbeiter hat allerdings eine gewisse Entscheidungsfreiheit....

ich kann aus meiner Erfahrung sagen, wenn jemand alle paar Monate was verkauft schau ich nicht weiter nach, sind allerdings regelmäßig jeden Monat etwa 100 Euro als Verkauf zu registrieren, zähle ich es als regelmäßige Einkünfte

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Ich kenne halt nur die Aussagen von den einschlägigen Sozialseiten wie beamte4u etc. und dort wird klar die Aussage getroffen was im meinem Besitz ist, ist mein Vermögen und aus diesem Sachvermögen darf ich Geldvermögen machen.

Bzw wo ist der Unterschied zum angegebenen Pelzmantel den ich dann verkaufe?

Schliesslich ist das genauso eine Vermögensumwandlung.

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einmaliger Verkauf zu mehrmaligem bzw. regelmäßig wiederkehrendem Verkauf....

*lächel* und genau diese Ratgeberseiten sind die Seiten die Halbwissen vermitteln... wir bekommen regelmäßig Schreiben auf unsere Bescheide.... auf der Internetseite steht aber dieses und jenes...

zum einen muss man dabei beachten, dass es regelmäßig Gesetzesänderungen gibt, wo Aussagen die evtl. 2006 geschrieben worden sind 2007 nicht mehr geltend und zum anderen, dass dort oft auch nur von Leuten Ratschläge gegeben worden sind, die so von Ihrer ARGE Leistungen bekommen haben, was aber nicht heißt, dass das wirklich rechtlich richtig war....

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Ich werde auch nach meiner Elternzeit wieder selbst ständig sein

und auch ich aheb nicht sehr viel mehr verdint als ein Hartz4 empfänger und wenn die sätze ansteigen dann werd ich mir wohl von meinem Bruder geld geben lassen müssen weil er dann mehr hat als ich jetzt.

und ich gehe da von mir aus ich würde wenn es so kommen würde alles daran setzen möglichst schnell wieder meinen eigenen lebensunterhalt zu verdinen

ich weis das es viele anders machen aber deshalb würde ich es trotzdem nicht einsehen das mann mir das geld abzieht ich darf ja schlisslich auch einen gewissen wert auf einem sparbuch haben und meinen gelder sind alle in gegenstände gegangen die ich jetzt nun mal besitze.

LG Honny

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*lächel* naja dann ist es doch gut zu wissen das die Ausbildung zum SB oder Fachberater immer noch zu wünschen übrig lässt.

denn sowohl meine ehemalige SB als auch die ehemalige Fb (sind seit ein paar Monaten aus dem Bezug raus), haben die Frage mit dem gleichen Halbwissen wie die Sbs von b4u oder S24 beantwortet :rolleyes:

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bist du sicher das es wirklich gelernte Kräfte waren?... es laufen auf den Ämtern auch genug Kräfte rum die Ausserhalb gelernt haben und befristet eingestellt werden...

und ohne meinen Kollegen in der Vermittlung zu nahe treten zu wollen... ich vermittle auch keine Jobs und treffe dazu keine Aussagen, genausowenig sollten Arbeitsvermittler/Arbeitsberater Aussagen zu Dingen aus dem Leistungsbereich treffen, da die kleinen Feinheiten meist die wichtigsten sind, die allerdings unter normalen Umständen in der Vermittlung nicht bekannt sind...

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Die eine Damen WG (3er Gruppe im Zimmer) war die Leistungsabteilung und ja ich weiss das der Staat/land/kommune genauso unsozial ist wie die Unternehmen in der freien Marktiwrtschaft und die Leute "relativ billig" befristet einstellt, obs bei meiner Sb so ist kA.

Ich habe auch nur mal gehört das die "Befristeten" meist nur ein paar Wochen zum einarbeiten haben und während der Einarbeitungszeit schon selbstständig arbeitend auf die Allgemeinheit losgelassen werden.

Nicht falsch verstehen, aber meiner Meinung nach ist genau das ein Grund warum über 50% der strittigen Entscheidungen vor Gericht für den Leistzungsbezieher ausgehen.

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versteh ich nicht falsch... keine bange, teilweise vertret ich deine Meinung ja auch, da ich sehe, dass die befristet eingestellten Kräfte nie gelernt haben Bescheide rechtskräftig zu schreiben oder mit Gesetzen umzugehen...

naja woher auch, unsere Ausbildung hat schon ihren Zweck sonst würden wir uns normalerweise ja nun nicht 3 Jahre durch die Ausbildung bewegen...

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Ich hab da mal nee Frage!!!

Und zwar gelten die 10 artikel nur für Leute die ALG bekommen oder allgemein das es dann Gewerblich wird? Ich bin zur zeit ja nicht Arbeitslos bin nur unbezahlt Beurlaubt. Zählt das alles denn da auch?

Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen das man nur einen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten darf. Und es auch drauf ankommt was man verkauft. Denn wenn aus den Sachen ersichtlich ist das es alles Sachen sind die aus dem eigenen Haushalt kommen bzw. mein Eigentum sind ist es nicht Gewerblich. Ich habe eine zeitlang viele sachen von mir verkauft dann mal wieder von der kleinen wenn sie wieder aus einer Größe raus war usw. Und es fällt ja auf wenn man viele Sachen in der gleichen Größe oder ähnlichen Größe verkauft.

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Honney... kriminell?????

also bitte wirklich... Hartz IV wird aus Steuergeldern finanziert... und ich finde es eher kriminell das jemand die Allgmeinheit die Steuern bezahlt betrügt in dem er Geld vom Staat bekommt das er eigentlich gar nicht braucht.... da er durch z.B. Verkäufe seinen Lebensunterhalt decken kann...

und sorry... wenn man Sachen verkaufen kann, weil man Sie nicht braucht... kann man das Geld doch wohl für seinen Lebensunterhalt einsetzen...

Manche Leute sind ja leider so abge****,allerdings finde ich es nicht okay,wenn Leute z.B. zu klein gewordene Kindersachen oder sowas verkaufen um ein paar Euro zu verdienen und dann vielleicht mal außer der Reihe was für die Kleinen holen können;dass man das denen dann noch anrechnet.

Das war mir echt neu.:mad:

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Manche Leute sind ja leider so abge****,allerdings finde ich es nicht okay,wenn Leute z.B. zu klein gewordene Kindersachen oder sowas verkaufen um ein paar Euro zu verdienen und dann vielleicht mal außer der Reihe was für die Kleinen holen können;dass man das denen dann noch anrechnet.

Das war mir echt neu.:mad:

Wenn jemand zu klein gewordene Kindersachen verkauft ist das in einem völlig normalen Rahmen und ok...

... aber ich zähl euch mal ein paar Sachen auf, die vorkommen und wo es definitiv nicht mehr ok ist... und ich vllt. verstehen könnt das ich drauf bestehe sachen anzurechnen...

Beispiel 1: man findet auf den Kontoauszügen, die man beim Antrag einsieht Ebay-Zahlungseingänge, um nicht zu lange bei der Bearbeitung zu brauchen schaut man über die EbayNr. nach was das denn war und stellt dann fest das dort jemand z.B. Laptops günstig eingekauft hat und etwas vielteuer bei Ebay wieder verkauft hat... und das nicht nur bei 1-2 dingen sondern laufend

Beispiel 2: Antragsteller beantragt Babyerstausstattung und Kinderwagen und man stellt fest ungefähr zur Zeit der Antragstellung wird ein Kinderwagen und sonstige Dinge für Säuglinge über Ebay verkauft...

und ich könnte die Liste unendlich fortführen....

@Lotte1905 du beziehst ja keine Sozialleistungen, da sehen die Grenzen anders aus. Hat nix mit den 10 Verkäufen pro Monat zu tun, da wird es bei Ebay nach Umsatz gehandhabt ob du Powerseller bist oder nciht

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Gerichte haben schon ab 20 verkäufen im Monat ebayer als Gewerblich eingestuft, mal schaun *gähn* ob ich das urteil heute morgen noch finde.

Es gibt auch einige Entscheide zum thema "Privatverkauf Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen."

Benutzt man nämlich immer wieder Standardmässig den gleichen Wortlaut zum Ausschluss kann man dadurch auch als gewerblicher Verkäufer eingestuft werden.

Die meisten dieser Urteile kamen durch defekte Elektrogeräte zustande oder Privatverkäufer die eigentlich keine Privaten sind, da sie nur Neuware unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung verkaufen.

LG Alex

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Wenn jemand zu klein gewordene Kindersachen verkauft ist das in einem völlig normalen Rahmen und ok...

... aber ich zähl euch mal ein paar Sachen auf, die vorkommen und wo es definitiv nicht mehr ok ist... und ich vllt. verstehen könnt das ich drauf bestehe sachen anzurechnen...

Beispiel 1: man findet auf den Kontoauszügen, die man beim Antrag einsieht Ebay-Zahlungseingänge, um nicht zu lange bei der Bearbeitung zu brauchen schaut man über die EbayNr. nach was das denn war und stellt dann fest das dort jemand z.B. Laptops günstig eingekauft hat und etwas vielteuer bei Ebay wieder verkauft hat... und das nicht nur bei 1-2 dingen sondern laufend

Beispiel 2: Antragsteller beantragt Babyerstausstattung und Kinderwagen und man stellt fest ungefähr zur Zeit der Antragstellung wird ein Kinderwagen und sonstige Dinge für Säuglinge über Ebay verkauft...

und ich könnte die Liste unendlich fortführen....

@Lotte1905 du beziehst ja keine Sozialleistungen, da sehen die Grenzen anders aus. Hat nix mit den 10 Verkäufen pro Monat zu tun, da wird es bei Ebay nach Umsatz gehandhabt ob du Powerseller bist oder nciht

Genau sowas meine ich ja.:)

Solche Leute sollten was aufn Deckel kriegen und nicht die,die ab und an mal was verkaufen,um sich mal was neues leisten zu können.

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