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Hallo binn auch neu hier

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Micha25

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Ich Entschuldige mich schon mal im Vorraus für meine Rechtschreibung aber ich bin leider Legasteniger sorry

Also es geht um Folgensdes.

Ich und meine 19 Jahre alte Freundin wir wahren heute beide beim Arzt, und da haben wir erfahren das sie Schwanger ist, was uns sehr gefreut hat aber der grund für unsere sorge ist, wir wissen nicht wie es weiter gehen soll. Weil sie macht noch Schule ihren Hauptschulabschluß. Gut ich meine den könnte sie ja auch noch Fertig machen aber wie sieht es dan aus ? Ich bekomme nicht gerade viel Geld von meinem Arbeitgeber, ich habe einen 50 % Vertrag auf 850 € Brutto, bekomme aber mit Überstunden so ungefähr 1150 € raus. jetzt meine Frage wie sieht es aus ? weil wir wohnen ja beide noch zuhause und die Zimmer sind auch zu klein um noch ein Kind darine groß zu ziehen. Bekommen wir irgendwelche Hilfe vom amt weil sie hat ja kein Einkommen und ich bin der alleinverdiener also was ich damit sagen will, ob wir so etwas wie Mietzuschuß beantragen können ? Wie sieht es aus kann meine Freundin vieleicht Hartz 4 beantragen ? oder so etwas ehnliches oder was würde uns den überhaupt zu stehen ? Währe echt für jede Antwort Dankbar

Und wie gesagt sorry wegen der Rechtschreibung ist nicht mit Absicht

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Hallo Michael,

guck mal unter "Finanzen Geld Beruf" oder so ähnlich, da findest du sicherlich ein paar gute Tipps was euch an Geldern zusteht...

Ansonsten kann ich nur sagen, wenn ihr den Mutterpass bekommt sofort zum Amt (Agentur für Arbeit oder Fachbereich für Jugend und Soziales) gehen und fragen welche Unterstützung euch zusteht. Manchmal ist es so, dass deine Freundin mehr Geld bekommt z. B. für die Ersteinrichtung wenn ihr nicht sofort zusammen ziehen würdet... (Aber nach ein paar Monaten könntest du locker mit einziehen)

Ich würde deiner Freundin auf jeden Fall dazu raten ihren Abschluss zu machen, sonst wird sie nicht viele Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben irgendwann eine Ausbildung anfangen zu können...

Gruß

Sumsumbine

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Hallo Michael!!!

Erstmal herzlich willkommen hier. Nun aber zu Deinen Fragen!!! Wenn Deine Freundin alleine in einer Wohnung lebt,dann bekommt sie auf jeden Fall Geld vom Amt zum leben. Wenn Ihr zusammen zieht, dann kommt es immer darauf an, wieviel Du verdienst. Allerdings würde ich auf jeden Fall vorher schon mal zu den Ämtern gehen und Euch Rat holen.

Deiner Freundin steht nach der Geburt das neue Elterngeldzu, daß so bei 300 Euro liegen mußte,da sie ja noch kein Geld verdient. Dieses Geld wird allerdings nur ein Jahr bezahlt. Außerdem bekommt Ihr noch 154 Euro Kindergeld.

Wie gesagt, holt Euch vor der Geburt schon mal die Ratschläge von den Ämtern. Dann wisst Ihr genau,was auf Euch zu kommt und was Euch zusteht.

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Hallo elatobi

Erst mal danke für deine Antwort kannst du mir auch sagen nach was das amt geht ob die nach meinem Gehalt gehen was ich überwiesen bekomme oder nach dem was im Vertrag steht und was ist wenn ich 1200 € verdiene weist du ungefähr was uns da zusteht weil meine Freundin Wohnt ja auch noch zuhause daheim ist aber kein platz also wollten wir gerne zusammen ziehen ich hoffe du kannst mir weiter helfen mfg Michael

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Hallo Michael!!!

So ganz genau kann ich Dir nicht schreiben, wieviel Geld ihr bekommt, da es davon abhängt,ob ihr zusammen zieht oder nicht. Außerdem gibt es unterschiede zwischen Ost und West. Aber ich kann Dir sagen,daß das Amt von dem Geld ausgeht,was in Deiner Abrechnung steht. Der Vetrag ist nicht wirklich wichtig,es sei denn Du hast gerade erst angefangen. Am sonsten möchte das Amt meistens die letzten 3 Abrechnungen haben. Ich selber lebe zwar nicht vom Amt,aber mein Bruder war vor ein paar Jahren in der selben Situation wie ihr. Daher weiß ich auch so einiges. Wenn Deine Freundin also alleine in eine Wohnung zieht, dann bekommt sie auf jeden Fall die Miete bezahlt und Geld zum Leben. Dann noch das neue Elterngeld und das Kindergeld. Ich glaube aber,daß das neue Elterngeld dabei auch angerechnet wird. Bin mir da aber nicht so sicher. Außerdem kann sie sich 2 mal im Jahr Geld für Klamotten holen (für sich und das Kind). Und sie bekommt dann noch Geld um für das Kind die Erstlingsausstattung, Bettchen u.s.w zu kaufen. Das aber nur,wenn sie alleine in eine Wohnung zieht. Wenn Ihr zusammen zieht, wird wie gesagt Dein Gehalt mit angerechnet. Ich glaube sie gehen da nach Deinem Bruttogehalt.

Wie gesagt, erkundigt Euch bei den Ämter und entscheidet dann in Ruhe,wie ihr es am besten macht.

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